.: SWR3 informiert
Zahlen für kostenlose Software: Mit dieser Masche zockt opendownload.de arglose Internetnutzer ab. Der Anbieter vertickt fremde Open-Source-Programme im Abo für fast 200 Euro.
Die Verbraucherschützer warnen vor opendownload.de und empfehlen keine Rechnungen zu bezahlen, sondern die Zahlungsaufforderungen des Anbieters mit der Begründung zurückzuweisen, dass kein rechtskräftiger Vertrag zustande gekommen ist. Die Betroffenen hatten im Internet nach Angeboten wie „OpenOffice“ oder Virenschutzprogrammen gesucht. Beim Anklicken eines Links wurden sie dann auf die Internetseite opendownload.de geleitet und kamen zu einer Anmeldeseite. Neben einer Eingabemaske für persönliche Daten fand sich dort ein kaum erkennbarer Hinweis auf die Kosten und Laufzeit von zwei Jahren. In der Annahme, die geforderten Daten seien lediglich für den bekanntermaßen kostenlosen Download der Software nötig, haben die meisten diese Klausel übersehen.
Kostenlose MP3-Player, kostenlose SMS, kostenlose Computer-Spiele, sogar Referate werden mittlerweile nach der gleichen Masche an die Leute gebracht: Die Bilder auf den Internetseiten versprechen den ganz Geizigen ein geiles Angebot auf Mausklick. Da überliest man schon mal den Hinweis (meist irgendwo klein im Text oder in den AGB), dass man sich tatsächlich für ein Online-Abo angemeldet hat, für das man Geld zahlen muss. Die Spanne reicht von einmalig 120 Euro (schön unauffällig und leicht zu überlesen als „hundertzwanzig Euro“ ausgewiesen) bis hin zu 30 Euro pro Monat, Mindestlaufzeit: ein Jahr.
Lesen ist das Wichtigste und das gilt natürlich besonders für den kleingedruckten Text. Wir empfehlen euch, falls ihr euch für so ein Angebot entscheidet, alle relevanten Teilen der Internetseite (Startseite, Angebotsseite, AGB, Impressum) auszudrucken. Zum einen könnt ihr dann vor der endgültigen Anmeldung noch mal in Ruhe lesen, welchen Vertrag ihr eingeht und zum anderen habt ihr etwas in der Hand, falls es später Probleme mit dem Anbieter gibt.
Es gilt die alte Regel: Kein (oder zumindest kaum ein) Mensch hat etwas zu verschenken. Das ist im Internet nicht anders, als im Leben draußen vor der Tür.
Falls ihr euch schon (ohne es zu wollen) bei so einem Online-Abo angemeldet habt und die erste Rechnung da ist, dann gilt: nicht sofort zahlen aus Angst vor blumig angedrohten Konsequenzen. Möglicherweise ist die Forderung nämlich gar nicht rechtens – darüber entscheiden bei uns Gerichte und nicht Rechnungssteller. Es ist allerdings auch heikel, solche Rechnungen einfach zu ignorieren. Am besten macht ihr euch zunächst mal im Internet schlau, sehr wahrscheinlich gibt es schon andere Betroffene. Der nächste Weg geht zu einer Verbraucherschutzzentrale oder zum Anwalt. Die wissen dann, wie es in eurem Fall weitergeht.