Einbruchs-Sicherheit oder Brandschutz, was geht vor?
Ob der Mieter die Haustür nachts tatsächlich abschließen muss, dazu steht nichts im Gesetz. Auch die Gerichte sind sich in der Frage uneinig.

Das Landgericht Köln meint, dass es dem Mieter zumutbar sei, die Haustür für die Nachtstunden abzuschließen. Das Landgericht Frankfurt am Main sieht das anders: Eine solche Regelung sei unzulässig. Wenn es brennt, kann die abgeschlossene Haustür schnell zur tödlichen Falle werden. Der Brandschutz gehe vor.
Ein freier Fluchtweg ist wichtig
So lange es noch kein höchstrichterliches Urteil dazu gibt, kann man nur raten: Mal auf den Vermieter zugehen und mit ihm sprechen. Denn eins ist klar, ein freier Fluchtweg ist wichtig. Dafür muss der Vermieter sorgen.
Vermieter darf nicht kündigen
Das Landgericht Trier hat übrigens gesagt, kündigen darf mir der Vermieter in der Regel nicht, wenn ich die Haustür unverschlossen lasse.
Tipp: Knaufzylinder
Wenn die Bewohner eines Mehrfamilienhauses unbedingt nachts abschließen wollen, rät SWR3-Hörer Jörg, der selbst bei der Berufsfeuerwehr Wiesbaden arbeitet: einen Knaufzylinder am Haustürschloss anbringen. Wenn es brennt, kann jeder die Haustür von innen recht schnell öffnen, auch ohne Schlüssel.