Darum geht es in der Klage
Im September 2018 hatte Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) die AfD-Bundestagsfraktion in einem Interview als „staatszersetzend“ und „schäbig“ bezeichnet. Damals war Seehofer noch CSU-Chef. Das Interview wurde auch auf der Internetseite des Bundesinnenministeriums veröffentlicht.
Wie hat das Bundesverfassungsgericht entschieden?
Die Richter in Karlsruhe urteilten, dass Seehofer als Bundesinnenminister gegen das Neutralitätsgebot verstoßen hat. Knackpunkt hierbei ist die Veröffentlichung des Interviews auf der Seite des Bundesinnenministeriums. Seehofer habe im Meinungskampf eine staatliche Ressource genutzt, die ihm nur wegen seines Amtes zur Verfügung stehe. Das Recht der AfD auf politische Chancengleichheit sei dadurch verletzt worden, so das Urteil des Bundesverfassungsgerichts.
Welche Konsequenzen hat das Urteil für Seehofer?
Keine. Das Interview ist schon lange von der Seite seines Ministeriums entfernt worden. Die Richter stellten zudem fest: Das, was Seehofer gesagt hatte, war ok. Denn, wenn man das ganze Interview liest, sei klar geworden, dass er eben nicht als Bundesinnenminister gesprochen habe, sondern als CSU-Chef, der er damals noch war.
Wichtig ist jedoch und das stellte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle klar: „Die Zulässigkeit der Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung endet dort, wo Werbung für oder Einflussnahme gegen einzelne im politischen Wettbewerb stehende Parteien oder Personen beginnt.“
Wie reagiert Seehofers Ministerium?
Das Bundesinnenministerium will künftig besser darauf achten, was es veröffentlicht. Staatssekretär Günter Krings (CDU) sagte, er sehe das Urteil trotzdem positiv. Schließlich habe das Bundesverfassungsgericht klargestellt, dass auch ein Politiker mit Regierungsamt mit harten Äußerungen am politischen Meinungskampf teilnehmen kann.
Was sagt die AfD zum Urteil?
Der AfD-Vorsitzende Jörg Meuthen nannte das Urteil einen „Beweis für einen funktionierenden Rechtsstaat“. Dass Seehofer die AfD in der Sache kritisierte, sei jedoch kein Problem: „Das, was Herr Seehofer da gemacht hat, war derbe Kritik. Aber wer viel austeilt, muss auch mal einstecken können.“, so Meuthen. Fraktionschefin Alice Weidel forderte Seehofer dagegen zum Rücktritt auf.