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Lea Kerpacs
Lea Kerpacs: Website-Redakteurin bei SWR3 (Foto: SWR3, Niko Neithardt)

Strafzettel will keiner, auch nicht im Urlaub. Und erst recht nicht, wenn man gar nicht weiß, was man falsch gemacht hat. Wir haben die größten Fallen aus Frankreich, Italien, Österreich und der Schweiz gesammelt.

Trotz EU keine einheitlichen Regeln

Obwohl von der Salatgurke bis zum Klopapier alles EU-weit geregelt ist, sind die nationalen Bußgeldkataloge weit davon entfernt. Jedes Land kann Bußgeldgründe und -höhen selbst festlegen. Einheitlich geregelt ist aber das Vollstreckungsabkommen in der EU: Wer ein Bußgeld bekommt, das inklusive der Bearbeitungsgebühren unter 70 Euro liegt, muss das in der Regel nicht bezahlen. Genauer gehen wir hier darauf ein.
In beliebten Urlaubsländern wie Frankreich, Italien, Österreich oder der Schweiz drohen teilweise horrende Summen für Fälle, die man im Urlaubsstress vielleicht gar nicht im Hinterkopf hat. Wir haben kuriose und versteckte Bußgeldfallen zusammengestellt.

Frankreich: Auto beschlagnahmt bei Blitzerwarnung?

Die Nutzung verbauter und mobiler Navis mit Radarwarnungen ist verboten. Werden diese bei einer Kontrolle entdeckt, können sie beschlagnahmt werden und es droht ein Bußgeld von bis zu 1.500 Euro. Bei fest verbauten Navis kann unter Umständen auch das ganze Auto beschlagnahmt werden.

Hilfe verboten: Wer auf französischen Autobahnen ein liegen gebliebenes Auto sieht, darf das nicht privat abschleppen und auch keine Pannenhilfe leisten. Die Polizei sichert das Auto ab bis ein lizensiertes Abschleppunternehmen zu festgesetzten Tarifen eintrifft. Sie schleppen das Auto bis zur nächsten Werkstatt.

Frankreich hat, ähnlich wie Deutschland, Umweltzonen eingeführt. Deutsche Plaketten werden aber nicht anerkannt. Vor Fahrtbeginn sollte also auf jeden Fall recherchiert werden, ob im Urlaub solche Zonen befahren werden. Wer ohne die passende Plakette erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von bis zu 375 Euro rechnen.

Achtung Fahranfänger: Wer den Führerschein noch keine zwei Jahre besitzt, muss langsamer fahren! Dann gelten 20 km/h weniger als die zulässige Höchstgeschwindigkeit.

In Frankreich und Italien sind Rabatte auf Bußgelder möglich

Wer eine Strafe in Frankreich zeitnah bezahlt, kann mit deutlichen Vorteilen rechnen: Je nach begangenem Verstoß gibt es unterschiedlich hohe Rabatte. Für vor Ort verhängte Strafen sind das drei Tage, bei automatisierten Blitzern 30 Tage.

Wer innerorts bis zu 20 km/h zu schnell unterwegs war, zahlt dafür aktuell 135 Euro. Für Schnellzahler geht die Strafe auf 90 Euro runter. Das funktioniert aber auch in die andere Richtung: Nach 30 Tagen ohne Zahlungseingang werden satte 375 Euro fällig. Die Überweisung also lieber nicht rauszögern.
Ein ähnliches Prinzip gilt in Italien: Für Zahlungen innerhalb von fünf Tagen gibt es 30% Rabatt. Wer aber zu lange wartet, zahlt das Doppelte der eigentlichen Strafe.

Italien: Rauchen im Auto wird teuer

Italienischer Wein und Autofahren verträgt sich nicht: Wer über der Promillegrenze von 0,5 liegt, muss ein Bußgeld von 530 Euro für Alkohol am Steuer zahlen. Achtung Fahranfänger: Hier fällt die Promillegrenze auf 0,0. Ab einem Wert von 1,5 Promille droht die Enteignung des Wagens.

Telefonieren ohne Freisprechanlage oder schnell mit dem Handy am Steuer nach der Route schauen, ist auch keine gute Idee: 165 Euro werden dann fällig. Auto und Handy dürfen aber immerhin behalten werden.

Neben Frankreich hat auch Italien das Rauchverbot im Auto eingeführt, allerdings mit härteren Strafen. Wenn Personen unter 18 Jahren im Auto sitzen, kostet das in der Regel 110 Euro. Die Strafe kann aber auch schnell und deutlich nach oben gehen, wenn Kinder jünger als 14 Jahre anwesend sind. Hier können bis zu 5.000 Euro fällig werden. Das Verbot gilt übrigens auch bei Schwangeren im Auto.

Neben Strafzetteln für Falschparken, die wir direkt unter der Windschutzscheibe wiederfinden, kommt das Übel aber auch manchmal erst nach dem Urlaub per Post. Zum Beispiel, wenn wir in Italien durch eine „Zona Traffico Limitato“ – einen verkehrsberuhigten Bereich – fahren. Die gibt's in so ziemlich allen Touri-Städten. Erkennen kann man sie an dem roten Durchfahrtverbotsschild. Kontrolliert werden die meist per Videoüberwachung und dann kommt eben nach dem Urlaub Post.

In Italien gibt es zudem zusätzliche Corona-Regeln beim Autofahren. Laut des Auswärtigen Amts dürfen sich bis zu fünf Personen aus demselben Haushalt ohne Maskenpflicht im Fahrzeug aufhalten. Wenn die Auto-Insassen aus unterschiedlichen Haushalten kommen, sind höchstens drei Personen erlaubt. Sie müssen eine Maske tragen und mindestens einen Meter Abstand halten.
Die Maskenpflicht entfällt nur dann, wenn das Auto mit einer Trenneinrichtung (Plexiglas) zwischen der vorderen und hinteren Reihe des Fahrzeugs ausgestattet ist – etwa in Taxis.

Baden-Baden

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Österreich: Scharfe Promillegrenzen und Bußgelder

Je nach Wetter gilt in Österreich eine Winterreifenpflicht. Das klingt im ersten Moment unwichtig, denn wer würde schon mit Sommerreifen in den Schnee fahren. Anders als in Deutschland wurde die Profiltiefe aber nicht auf 1,6mm, sondern ganze 4mm gesetzt! Alternativ können auch Schneeketten eingesetzt werden. Wer ohne die entsprechende Ausrüstung erwischt wird, zahlt 35 Euro. Wenn aber ein Unfall ohne passende Winterreifen oder Schneeketten passiert, werden daraus bis zu 5.000 Euro.

Nachts fährt man langsamer: Zwischen 22 und 5 Uhr gilt wegen des Lärmschutzes eine andere Höchstgeschwindigkeit. Auf Autobahnen darf dann maximal 110 km/h gefahren werden, also 20 km/h weniger als tagsüber. Wer die Regel nicht kennt, rutscht schnell unbeabsichtigt in die Blitzerfalle.

Nach einem Bierchen noch nach Hause fahren? Jein. Die Promillegrenze liegt in Österreich bei 0,5 Promille, Fahranfänger dürfen immerhin 0,1 Promille im Blut haben. Wer aber mit mehr als 0,8 Promille am Steuer erwischt wird, kann vorübergehend seinen Führerschein verlieren und muss ein Bußgeld von stolzen 800 Euro zahlen. Dazu kann ein verkehrspsychologisches Training kommen.

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Schweiz: geringe Strafen gibt es nicht

Kaum ein anderes Land ist für seine Strafzettel so bekannt wie die Schweiz. Wer innerorts 1 bis 5 km/h zu schnell fährt, kann mit einem Bußgeld von 40 Franken rechnen. Dazu kommt, dass kein Prozentsatz an Toleranz abgezogen wird. Lediglich an Stellen, die schwierig zu messen sind, wird ein entsprechender Satz abgezogen. Darauf sollte man sich aber nicht verlassen.

Vignette vergessen? Das wird auf Autobahnen zum Problem. Sie werden automatisch gescannt. Wer keine an der Windschutzscheibe hat, zahlt ein Bußgeld von 200 Franken.

Auch bei Halte- oder Parkverstößen ist die Schweiz nicht zimperlich, was Bußgelder angeht. Wer beispielsweise kurz hält, um Personen ein- oder aussteigen zu lassen und damit den Verkehr behindert, wird mit 80 Franken zur Kasse gebeten. Widerrechtliches Parken auf Behindertenparkplätzen kostet 120 Franken.
Um die Strafe kommt man in diesen Fällen meist nicht herum.

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