Strenge Vorschriften in Bayern und Sachsen
Besonders streng sind die Regelungen in Bayern und Sachsen. Dort gelten Ausgangsbeschränkungen. Die Wohnung darf man nur aus einem besonderen bzw. „triftigen Grund“ verlassen. Etwa wenn ich arbeiten, einkaufen oder zum Arzt muss. Erlaubt sind auch „Sport und Bewegung“ an der frischen Luft. Eine Spritztour mit dem Motorrad allerdings fällt nicht darunter. Das Bayerische Innenministerium hat klargestellt, dass Motorradausflüge im Freistaat aufgrund der Ausgangsbeschränkungen derzeit verboten sind. Erlaubt sind nur noch zwingend notwendige Fahrten, etwa zur Arbeit, zum Einkauf, zur Werkstatt oder zur Hauptuntersuchung. In Bayern haben die Polizeibehörden landesweit verstärkte Kontrollen angekündigt. Wer sich nicht an die Vorschriften hält, muss mit hohen Bußgeldern rechnen. Gleiches gilt für Motorradfahrer in Sachsen.
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Saarland und Brandenburg mit einer anderen Auslegung
Auch im Saarland und in Brandenburg gelten vergleichbare Regelungen wie in Bayern oder Sachsen. Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit ist ebenfalls beschränkt, „Sport und Bewegung“ sind noch erlaubt. Nach Angaben der Landesregierungen des Saarlandes und Brandenburgs sind private Motorradtouren allerdings nach wie vor zulässig. Das hier gleichlautende Vorschriften in den Ländern unterschiedlich ausgelegt werden, dürfte bei vielen Motorradfahrern auf Unverständnis stoßen, und ist auch rechtlich gesehen sicher nicht unproblematisch. Vor allem, wenn Motorradfahren unter den Begriff „Sport“ zusammengefasst wird.
Spritztouren in den meisten Ländern aber noch erlaubt
In den meisten Bundesländern, etwa in Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg oder Rheinland-Pfalz, sind lediglich Kontaktsperren verhängt worden. Das bedeutet: Private Motorrad-Ausflüge sind dort nach wie vor erlaubt. Man darf auch einen Beifahrer oder eine Beifahrerin mitnehmen. Theoretisch dürften auch Touren mit mehreren Bikern noch von den Rechtsverordnungen gedeckt sein. Das ist aber problematisch, mit Blick auf das Abstandsgebot, das in allen Bundesländern gilt.
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Auch Biker müssen während Corona auf Abstand bleiben
Biker müssen sich über eines im Klaren sein: Sobald sie von ihrem Motorrad absteigen – etwa an der Tankstelle oder auf einem Parkplatz – müssen sie sich an die Abstandsregeln halten. Als Faustregel gilt: mindestens 1,5 Meter zu anderen Personen. Hinzu kommt: Ansammlungen von mehr als zwei Personen sind im öffentlichen Raum untersagt. Die sonst üblichen „Benzin-Gespräche“ sollte man deshalb tunlichst unterlassen. An die Vorschriften haben sich gerade in jüngster Zeit viele Motorradfahrer nicht gehalten. Die Polizei hat deshalb vielerorts Park- und Aussichtsplätze, die gerne von Bikern angefahren werden, vorsorglich gesperrt.
ADAC: Motorradausfahrten besser sein lassen
Motorradfahren ist nicht ungefährlich, gerade jetzt zu Beginn der Biker-Saison. Bei Unfällen müssen Polizei und Rettungskräfte anrücken, das erhöht das Infektionsrisiko. Die Krankenhausbetten werden im Moment vor allem für COVID-19-Patienten gebraucht.
Jede Ausfahrt birgt ein Risiko für Pannen und Unfälle. Wer die Maschine stehen lässt, vermeidet im Ernstfall unnötige Gefahren für Pannenhelfer und Einsatzkräfte.