1. Gilt an Ostern weiter das Kontaktverbot?
An Ostern und bis zu einer weiteren Entscheidung der Bundesregierung gelten über die Feiertage dieselben Regeln wie vorher. Das hat auch Bundeskanzlerin Angela Merkel noch einmal betont:
„Wir alle werden eine ganz andere Osterzeit erleben als je zuvor“, sagt Merkel in dem Video. Ostern sei für Millionen von Christen der Kirchgang, der „Ostersonntag mit der ganzen Familie, vielleicht ein Spaziergang, Osterfeuer“. Das sei auch für viele ein Kurzurlaub an der See, in den Bergen oder bei Verwandten. „Normalerweise. Aber nicht in diesem Jahr“, sagte die Kanzlerin.
https://www.instagram.com/p/B-hxaitj7tU/
Die wichtigsten Aussagen aus dem Video kannst du auch hier nachlesen
2. Darf ich meine Eltern und die Familie an Ostern besuchen?
Eine Infektion mit dem Coronavirus verläuft für die meisten Menschen in Deutschland milde. Ältere gehören stattdessen zur Risikogruppe – für sie kann eine Infektion extrem gefährlich werden.
Deshalb gilt auch über die Feiertage an Ostern: Möglichst den Kontakt zu Älteren meiden. Die Bundeskanzlerin und die Länderchefs haben die Bürger angehalten "generell auf private Reisen und Besuche auch von Verwandten zu verzichten". Das gilt aktuell bis zum 19. April, dem letzten Osterferientag. Für viele Großeltern bedeutet das, zu Hause zu bleiben. Für deren Kinder und Enkel, sie nicht zu besuchen.
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung bietet im Internet Tipps, wie Senioren sich in der Corona-Pandemie verhalten sollen. Auf dem Online-Portal gesund-aktiv-aelter-werden.de gibt die Bundeszentrale Empfehlungen für Hygiene sowie Verhaltensmaßnahmen, darunter auch praktische Empfehlungen für den Alltag zu Hause.
Ältere oder chronisch kranke Menschen benötigen unseren besonderen Schutz. Die räumliche Distanz zu Angehörigen und dem gewohnten sozialen Umfeld belastet viele sehr.
Christian Drosten, Virologe der Charité in Berlin, empfiehlt, dass ältere Menschen engen körperlichen Kontakt vermeiden sollten. Das gilt auch für Ostern. Auch wenn es schwerfällt, sind gerade Kinder oft Träger des Coronavirus, ohne dass sie selbst Symptome aufweisen. So könnten die Enkel bei einem Besuch über die Feiertage das Virus übertragen:
Stattdessen Oma und Opa als einen schützenswerten Bereich ansehen, wo man mithelfen muss. Wo man einfach sagen muss – erstens: Wir kaufen für die ein und wir versorgen die und zweitens: Wir bringen denen das auch bei. Wir sprechen mit denen und sagen denen: 'Es ist ernst.'
COVID-19 – hier findest du Informationen zum Krankheitsverlauf
3. Kann ich meinen Partner besuchen?
Das kommt darauf an, wo der Partner oder die Partnerin lebt. Grundsätzlich gibt es weniger Probleme, je näher man zusammenlebt. Es kann nämlich durchaus sein, dass es auf kommunaler Ebene einzelne Beschränkungen gibt. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollte man sich vorher bei der jeweiligen Kommune erkunden.
Wenn du ins Ausland reisen müsstest, um deine Partnerin zu sehen, wird es wahrscheinlich schwieriger. In manche EU-Staaten kommt man gar nicht mehr rein, wenn man private Gründe hat, zum Beispiel Italien oder Frankreich. Auch außerhalb der EU gibt es solche Verbote, in den USA beispielsweise. Du solltest dich also unbedingt informieren, ob du deinen Partner bzw. deine Partnerin im Ausland besuchen kannst oder nicht.
Tipps zum Ostereinkauf Das sind die Supermarkt-Öffnungszeiten an Corona-Ostern
In Krisen-Zeiten haben Supermärkte theoretisch die Möglichkeit, auch an Feiertagen zu öffnen. Das hat in einigen Bundesländern zum Hin und Her um Osteröffnungszeiten geführt. Hier listen wir auf, wann welche Supermärkte in deiner Region offen haben und welche geschlossen bleiben.
4. Darf ich zu Freunden gehen zum Essen?
Hier gelten unterschiedliche Regelungen für die Bundesländer. Für Rheinland-Pfalz gibt es aktuell keine Einschränkungen, jedenfalls nicht für den privaten Bereich. Die Landesregierung hat aber an die Bürgerinnen und Bürger appelliert, auch in der Privatwohnung sollten sich nicht mehr als zwei Personen treffen bzw. nur die, die dort wohnen.
In Baden-Württemberg darf man sich außerhalb des öffentlichen Raums noch zu fünft aufhalten. Es gibt aber eine Ausnahme, wenn alle in gerader Linie miteinander verwandt sind, also Enkel, Kinder, Großeltern, Eltern oder zusammenwohnen. Dann dürfen es mehr sein und zu denen darfst du auch zum Essen gehen. Aber aufpassen: Manche Kommunen in Baden-Württemberg haben strengere Regeln.
5. Kann ich in die Kirche an Ostern?
Wegen der Corona-Pandemie fallen viele Palmsonntags-Gottesdienste und Prozessionen aus – auch in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg. Im Petersdom in Rom feiert Papst Franziskus den Beginn der Karwoche fast allein. Dafür gibt es einen Internet-Stream.
Auch von der evangelischen Kirche gibt es eine virtuelle Botschaft für die kommenden Tage:
https://twitter.com/EKD/status/1246684547141513216
Einige Kirchen wollen in diesem Jahr ebenfalls per Livestream, Instagram oder im Telefongottesdienst für ihre Gemeinde da sein:
- Die Erzdiözese Freiburg lädt beispielsweise Gläubige ein, täglich im Internet an den Live-Übertragungen von Gottesdiensten aus dem Freiburger Münster teilzunehmen.
- Die Evangelische Landeskirche in Württemberg feiert am Karfreitag einen Gottesdienst mit der Stuttgarter Prälatin Gabriele Arnold und an Ostern mit Landesbischof Frank Otfried July. Die Gottesdienste sind anschließend auf der Website der Landeskirche abrufbar.
- Das Bistum Mainz fasst auf seiner Webseite Videos und Livestreams von Gottesdiensten in seinen Kirchen zusammen.
- Der Sonntagsgottesdienst im Trierer Dom wird ab 10 Uhr live auf der Webseite des Bistums Trier übertragen. Außerdem gibt es hier eine Übersicht zu regionalen Gottesdienst-Angeboten.
- Die Evangelische Kirche der Pfalz bietet außerdem auch ein telefonisches Angebot. Unter 06322/ 9883501 kann ein dreiminütiger Gottesdienst zum Ortstarif abgerufen werden.
Weitere Infos gibt es auch unter dem Hashtag #kirchevonzuhause.
6. Darf ich mit dem Auto wegfahren an Ostern?
Für Ausflüge gilt dasselbe wie für alle anderen Aktivitäten an Ostern: Wenn die Regeln des Kontaktverbots sowie Ausgangsbeschränkungen einzelner Bundesländer nicht verletzt werden, ist eine kleine Autofahrt zu einem Ausflug durchaus erlaubt. Man sollte sich aber überlegen, ob es unbedingt nötig ist, um mögliche Infektionen zu vermeiden.
Auch der ADAC rechnet an Ostern angesichts der Corona-Krise und den daraus resultierenden Einschränkungen mit deutlich weniger Verkehr als in den Vorjahren und verbindet diese Einschätzung mit der dringenden Bitte, daheim zu bleiben:
In einigen Bundesländern sind Fahrten ohne einen dringenden Anlass untersagt, aber auch in jenen Teilen des Landes, in denen Fahrten theoretisch denkbar sind, möchten wir die Bevölkerung bitten, Fahrten nach Möglichkeit zu unterlassen, die verzichtbar sind. Dazu zählen leider auch Verwandtenbesuche.
Die Regeln sind auf Landesebene und in den Städten und Landkreisen zum Teil sehr unterschiedlich. Ein rheinland-pfälzisches Ehepaar, das eine Zweitwohnung in Ostfriesland hat, wurde von dort wieder nach Hause geschickt.
7. Kann ich Motorrad fahren an Ostern – trotz Corona?
Um die Osterfeiertage herum beginnt traditionell die Motorrad-Saison. Das Wetter lädt Biker geradezu dazu ein, eine Spritztour durch den Schwarzwald oder über die Pfälzer Weinstraße zu machen. Klingt ja auch machbar: Schließlich sitzt man allein auf dem Motorrad mit genügend Abstand zu anderen Menschen. Manche Bundesländer aber regeln die Ausfahrten dennoch streng. Das gilt vor allem für Bayern und Sachsen, wo Ausgangsbeschränkungen gelten.
Corona-Krise und Ostern Darf ich noch Motorradfahren?
Zu Ostern beginnt klassischerweise die Motorradsaison. Während der Corona-Krise gelten jedoch auch für Biker viele Einschränkungen. Die einzelnen Bundesländern regeln dies allerdings unterschiedlich.
Die Wohnung darf man nur aus einem besonderen beziehungsweise „triftigen Grund“ verlassen. Etwa wenn ich arbeiten, einkaufen oder zum Arzt muss. Erlaubt sind auch „Sport und Bewegung“ an der frischen Luft. Eine Spritztour mit dem Motorrad allerdings fällt nicht darunter. Das Bayerische Innenministerium hat klargestellt, dass Motorradausflüge im Freistaat aufgrund der Ausgangsbeschränkungen derzeit verboten sind.
In den meisten Bundesländern, etwa in Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg oder Rheinland-Pfalz, sind lediglich Kontaktsperren verhängt worden. Das bedeutet: Private Motorrad-Ausflüge sind dort nach wie vor erlaubt. Man darf auch einen Beifahrer oder eine Beifahrerin mitnehmen. Theoretisch dürften auch Touren mit mehreren Bikern noch von den Rechtsverordnungen gedeckt sein. Das ist aber problematisch, mit Blick auf das Abstandsgebot von mindestens 1,50 Meter, das in allen Bundesländern gilt. Denn es geht ja nicht nur um den Abstand auf dem Motorrad, sondern auch um Raststätten- und Tankstellen-Stopps.
Außerdem gilt: Jeder Unfall, der passieren könnte, blockiert Kapazitäten, die gerade anderswo gebraucht würden.
Jede Ausfahrt birgt ein Risiko für Pannen und Unfälle. Wer die Maschine stehen lässt, vermeidet im Ernstfall unnötige Gefahren für Pannenhelfer und Einsatzkräfte.
8. Kann ich eine Fahrradtour machen?
Im engsten Familienkreis oder mit Personen aus gemeinsamen WG sind auch Fahrradtouren erlaubt. Untersagt sind allerdings Touren in größeren Gruppen, mit Freunden und Bekannten. Das wäre rechtswidrig, auch wegen des mangelnden Abstandes beim Fahren oder bei einem kurzen Zwischenstopp, um zu rasten.
9. Darf ich wandern oder spazieren gehen an Ostern?
Für Wanderungen und Spaziergänge gilt dasselbe wie für Ausfahrten mit dem Motorrad, nur dass meist das Unfallrisiko geringer ist. In Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg, darf man ins Freie, wenn man keine Menschen-Ansammlungen schafft und den Mindestabstand einhält. Allerdings ist an den letzten Schön-Wetter-Wochenenden aufgefallen, dass es an Outdoor-Hotspots richtig eng werden kann. Denn natürlich dürfen und sollen wir rausgehen an die frische Luft und das ist ja auch wichtig, damit einem nicht die Decke auf den Kopf fällt. Wenn es dort aber zu dichtem Gedränge kommt, bringt das natürlich nichts mehr.
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Panikmache, falsche Fakten und Verschwörungstheorien verunsichern bei Whatsapp & Co. Hier findest du Faktenchecks – und wir zeigen, wie du die Fakes erkennen kannst.
Deshalb gilt, auch bei Spaziergängen darauf zu achten, dass die Regeln des Kontaktverbots eingehalten werden können: Also zwei Meter Abstand zu anderen Menschen. Und entweder nur mit einer zweiten Person oder der Familie, mit der man unter einem Dach lebt, unterwegs zu sein.
In Bayern und Sachsen sind die Regeln da strenger. Hier darf man ohne triftigen Grund gar nicht vor die Tür. Da ist es dann sogar verboten, auf einer Bank in der Sonne ein Buch zu lesen. In Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz muss man in diesem Fall aber auch den Mindestabstand beachten. Wenn also noch jemand anderes auf der Bank sitzt, wird es vermutlich knapp mit den 1,50 Meter.
Hier findest du Tipps für (und gegen) Reisen während Corona
10. Kann ich an Ostern einkaufen?
Um die Ladenöffnungszeiten der Supermärkte an den Osterfeiertagen gab es viel Verwirrung. Denn wegen der Corona-Pandemie dürfen die Läden theoretisch Sonderöffnungszeiten anbieten.
Grundsätzlich gilt: Die meisten Supermärkte werden an Karfreitag und Ostersonntag nicht offen haben. Die Kunden sind dazu aufgerufen, möglichst frühzeitig Einkäufe zu planen, damit es nicht zum Chaos kommt. Wie genau die Regelungen in den einzelnen Bundesländern für Ostern sind, kannst du hier nachlesen.
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