Bund und Länder haben wegen der angespannten Corona-Lage in Deutschland noch einmal strengere Regeln beschlossen. Ungeimpfte sind jetzt faktisch im Lockdown. Sie dürfen nahezu nichts mehr machen.
Die strengste Änderung betrifft den Einzelhandel: Hier haben nur noch Geimpfte und Genesene Zutritt – Ausnahme sind Läden für den täglichen Bedarf, zum Beispiel Supermärkte. Auch für Kinos, Theater und Restaurants gilt jetzt erst einmal 2G.
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat es als einen „Akt der nationalen Solidarität“ beschrieben: Die Krankenhäuser seien an der Belastungsgrenze, dem müsse man entgegenwirken.
Das haben Bund und Länder beschlossen:
- Im Einzelhandel gilt 2G oder 2G-Plus – Geschäfte des täglichen Bedarfs wie Supermärkte sind davon ausgenommen.
- Ist in einem Haushalt jemand ungeimpft, dürfen maximal zwei weitere Gäste kommen. Kinder unter 14 Jahren sind davon ausgenommen.
- Bei einer Inzidenz von 350 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen müssen Clubs und Discos in Innenräumen schließen.
- Bei privaten Feiern gilt: In Innenräumen dürfen nur noch 50 Geimpfte und Genesene zusammen feiern, draußen maximal 200 Geimpfte und Genesene. Ist jemand ungeimpft, gilt die Regel: eigener Haushalt plus maximal zwei weitere Personen.
- An Schulen soll wieder eine generelle Maskenpflicht gelten.
- Großveranstaltungen dürfen jetzt nur noch zu 30 bis 50 Prozent ausgelastet werden – maximal mit 15.000 Besuchern – das gelte auch für die Stadien der Fußball-Bundesliga. In Innenräumen sind maximal 5.000 Menschen zugelassen – hier besteht Maskenpflicht.
- Das Abschießen von Feuerwerk zu Silvester werde auch in diesem Jahr wegen der Pandemie verboten, sagte Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU).
Die beschlossenen Maßnahmen der Länder seien Mindeststandards, die Länder könnten diese auch verschärfen, sagte Merkel.
Außerdem halten Bund und Länder an ihrem Ziel fest, dass zwischen 18. November und Weihnachten dieses Jahres 30 Millionen Menschen geimpft werden sollen.
Eine allgemeine Impfpflicht soll im Bundestag diskutiert werden, sagte Merkel. „Der Ethikrat soll bis Ende des Jahres Empfehlung vorlegen, die Impfpflicht könnte ab Februar 2022 greifen.“
Scholz zur 2G-Regel: Händler bekommen finanzielle Hilfe
Eine 2G-Pflicht im Handel kurz vor Weihnachten ist für die Händler ein harter Schlag – das Weihnachtsgeschäft ist in vielen Läden die umsatzstärkste Phase des Jahres. Hier verspricht Bald-Kanzler Scholz Unterstützung: Die wirtschaftlichen Folgen der neuen Maßnahmen sollen abgefedert werden. Sämtliche Hilfen seien verlängert worden.
Der Bund hatte beschlossen, die bisher bis Jahresende befristete Überbrückungshilfe sowie andere Maßnahmen bis Ende März 2022 zu verlängern. Damit werden durch die Corona-Krise belastete Firmen unterstützt. Auch Besitzer von Ständen auf abgesagten Weihnachtsmärkten sollen Hilfe bekommen.
Scholz sagte außerdem auf eine Frage zur geplanten bundesweiten Ausweitung der 2G-Regel im Einzelhandel, dass sie vertretbar sei. Jeder habe die Möglichkeit, sich impfen zu lassen.
Infektionsschutzgesetz soll nachgeschärft werden
Bund und Länder haben außerdem vereinbart, dass das Infektionsschutzgesetz nachjustiert werden soll. Dann soll es weitere Regelungen geben, damit Länder und Regionen mit hohen Corona-Infektionszahlen zusätzliche Maßnahmen zum Gegensteuern zur Verfügung haben – zum Beispiel zeitlich befristete Schließungen von Gaststätten, ein Verbot der Alkoholabgabe oder des Alkoholkonsums, das Beschränken von Ansammlungen und Einschränkungen bei Hotelübernachtungen.
Nachdem die Ampel-Koalition die epidemische Lage nationaler Tragweite zum 25. November hat auslaufen lassen, standen den Ländern einige alte Möglichkeiten nicht mehr zur Verfügung – das kritisierten sie auch.
Bund und Länder haben auch vereinbart, dass die Übergangsfrist für Schutzmaßnahmen im Infektionsschutzgesetz, die bis zum 25. November in Kraft getreten sind, über den 15. Dezember 2021 hinaus verlängert wird. Diese Maßnahmen sollen dann auch von Region zu Region unterschiedlich angewandt werden können.