Lange hat sich die baden-württembergische Landesregierung dagegen gestemmt – jetzt hat sie seit 3. April fast alle Corona-Schutzmaßnahmen gestrichen.
Die Hotspot-Regeln des Bundes werden in Baden-Württemberg also nicht angewandt. Denn die grün-schwarze Landesregierung bezweifelt im Gegensatz zu Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), dass diese Regeln vor Gericht standhalten könnten.
Corona-Regeln in BW: Was in Baden-Württemberg jetzt noch gilt
Kretschmann: In Innenräumen freiwillig Masken tragen
Nur im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), in Kliniken oder Arztpraxen gilt auch nach dem 3. April noch eine Maskenpflicht. Im Einzelhandel beispielsweise muss also kein Mund-Nasen-Schutz mehr getragen werden – es sei denn, das Geschäft schreibt das Tragen einer Maske per Hausrecht vor.
Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) bittet die Menschen in Baden-Württemberg, in Innenräumen trotzdem noch freiwillig Masken zu tragen, um sich selbst und andere zu schützen. Und er setzt darauf, dass die Corona-Pandemie auch nach dem Wegfall der meisten Schutzmaßnahmen beherrschbar bleibt.
Ich rechne mal optimistisch damit, dass es nicht aus dem Ruder läuft, aus saisonalen Gründen.
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Corona-Tests in Schulen
Schülerinnen und Schülern müssen im Unterricht keine Maske mehr tragen. Weiterhin sollen pro Schulwoche zwei Schnell- oder PCR-Tests durchgeführt werden. Das soll noch bis zu den Osterferien gelten. Lehrpersonal muss sich an jedem Schultag testen.
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