Wer der Fluggesellschaft keinen Nachweis über ein negatives Ergebnis vorlegen kann, darf nicht in die Maschine einsteigen. Die von Bund und Ländern beschlossenen strengeren Vorgaben sollen vorerst bis 12. Mai gelten. Laut Bundesregierung handelt es sich um eine Vorsichtsmaßnahme, um eine Virus-Ausbreitung durch Urlaubsreisen zu vermeiden.
Testpflicht wurde auf Bund-Länder-Konferenz beschlossen
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder hatten am 22. März beschlossen, dass die Testpflicht als Einreisevoraussetzung bei Flügen kommen soll.
Ihr Argument: Ansteckendere Virusvarianten und ihre weltweite Verbreitung zeigten, dass der grenzüberschreitende Reiseverkehr weiterhin „auf das absolut erforderliche Mindestmaß begrenzt“ werden müsse.
FAQ: Corona-Schnelltest oder Selbsttest – wann, wo, wie?
Heftiger Streit über Flugreisen nach Mallorca
Hintergrund für die geplante Verordnung ist der Streit über Flugreisen nach Mallorca. Das Robert-Koch-Institut und das Auswärtige Amt hatten vor gut zwei Wochen die Balearen-Insel und andere Gebiete in Spanien von der Liste der Risikogebiete gestrichen und die Reisewarnung wegen stark gesunkener Infektionszahlen aufgehoben. Damit entfielen auch die Testpflicht und die Quarantäne für Rückkehrer.
Das hatte zu einem Buchungsboom geführt, aber auch zu hitzigen Diskussionen, ob man damit einen neuen Infektionsherd riskiert.
Corona-Regeln über Ostern: Das gilt jetzt!
Urlaubsreisen ins Ausland vorübergehend verbieten?
Derzeit prüft die Bundesregierung die Möglichkeit, Reisen in beliebte Urlaubsgebiete im Ausland vorübergehend zu verbieten. Dafür gibt es aber große verfassungsrechtliche Hürden.
Hier findest du die Hospitalisierungsrate für dein Bundesland
News-Ticker zum Coronavirus Stiko plant Empfehlung für Booster-Impfung ab 18 Jahren
Erstmals seit Pandemie-Beginn ist die Sieben-Tage-Inzidenz bundesweit auf über 300 gestiegen: Deutschland in der vierten Welle. Aktuelle Entwicklungen im Corona-Ticker. mehr...