Schritt 1: Impfberechtigung prüfen
Im Moment gehören zur impfberechtigten Gruppe alle Menschen ab 80 Jahren und Personal in der Pflege. Außerdem auch medizinisches Personal auf Intensivstationen, in Notaufnahmen, in der Onkologie und in Rettungsdiensten. Die verschiedenen Gruppen und wer darin berücksichtigt ist, haben wir hier erläutert.
Schritt 2: Das nächste Impfzentrum im Bundesland finden
Die Standorte der Zentralen Impfzentren (ZIZ) für Rheinland-Pfalz sind online einsehbar oder über die Hotlines zu erfragen. Ab 22. Januar sollen in Baden-Württemberg zusätzlich die Kommunalen Impfzentren (KIZ) öffnen. Verfügbare Zentren werden hier angezeigt.
Hausärzte sollen impfen dürfen, sobald das Problem der starken Kühlung des Impfstoffs überwunden ist. Bisher dürfen sie allerdings keine Impfung anbieten.
Schritt 3: Termin ausmachen
Personen, die in einer stationären Pflegeeinrichtung wohnen oder dort arbeiten, brauchen keinen Termin. Sie werden über mobile Impfteams besucht, und können sich so vor Ort impfen lassen. Alle anderen haben zwei Möglichkeiten, einen Termin auszumachen:
1. Die Telefonhotlines für Baden-Württemberg: 116117 und Rheinland-Pfalz: 0800 / 57 58 100.
Sie sind aufgrund des hohen Andrangs in den letzten Tagen immer wieder durch Berichte von Überlastungen und langen Wartezeiten aufgefallen, haben inzwischen aber ihre Sprechzeiten verlängert und das Personal aufgestockt.
2. Die Online-Portale für Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz. Voraussetzung für die Abwicklung ist eine E-Mail-Adresse und Telefonnummer, die SMS empfangen kann.
Auch über die Online-Portale wurde im Zusammenhang mit technischen Problemen berichtet. Laut Gesundheitsministerium würden diese aber behoben werden. Wer in der 2. Gruppe ist, sich aber schonmal einen Termin sichern möchte, wird zudem nicht weit kommen: Die Slots werden erst nach Abschluss der ersten Gruppe geöffnet.
Hinweis für Rheinland-Pfalz: Die Termine zum Impfen sind momentan bis Mitte Februar vergeben. Das teilte Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD) mit. Eine Registrierung lohnt sich für Impfberechtigte aber trotzdem: Sobald mehr Impfstoff da sei, würden weitere Termine frei geschaltet. Absagen könnten zu weiteren freien Terminen führen.
Schritt 4: Die Fahrt zum Zentrum abklären
Ist ein Termin zur Impfung bestätigt, muss eine Fahrmöglichkeit gefunden werden. Viele ältere Menschen sind nicht mehr so mobil und deshalb auf die Hilfe von Freunden und Familie angewiesen. Eine Begleitperson ist in den Impfzentren deshalb auch erlaubt, diese wird aber nicht geimpft.
Wer auf kein persönliches Netzwerk zurückgreifen kann und der ÖPNV keine passende Verbindung anbietet, kann bei der Krankenkasse nachfragen. Diese bezahlen unter Umständen eine Taxifahrt. Manche Gemeinden bieten auch einen Bürgerbus an oder haben andere Initiativen gestartet, um hier auszuhelfen.
Schritt 5: Unterlagen mitbringen
Zum Impftermin mitgebracht werden müssen der Impfpass, die elektronische Gesundheitskarte und ein Ausweisdokument wie der Personalausweis. Je nach Vorerkrankung müssen weitere Dokumente vorgelegt werden, beispielsweise ein Herzpass, Diabetikerausweis oder eine Medikamentenliste.
Berechtigtes Medizinisches und Pflegepersonal muss außerdem eine Bestätigung des Arbeitgebers vorlegen.
Was geschieht vor Ort im Impfzentrum?
Wer kein Fieber hat (über 38,5°C), wird vor Ort nochmals über die Impfung aufgeklärt und nach Zustimmung geimpft. Zwischen den Impfstoffen kann nicht gewählt werden. Die Entscheidung übernimmt das Impfzentrum. Danach muss für 30 Minuten ein gesonderter Wartebereich aufgesucht werden, in dem man unter medizinischer Beobachtung steht. Sollten seltene allergische Reaktionen auftauchen, kann hier direkt gehandelt werden.
Wie gehts danach weiter?
Auch nach der Impfung gelten weiterhin die AHA+L Regeln. Der Impfschutz greift erst etwa 2 bis 3 Wochen nach der 2. Impfung. Auftretende Nebenwirkungen können nach Bedarf in der App SafeVac2 des Paul-Ehrlich-Instituts eingetragen werden.
Etwaige Lockerungen der Beschränkungen für Geimpfte in der Gastronomie oder bei Veranstaltungen werden derzeit diskutiert, sind aber noch nicht beschlossen. Deshalb gelten auch bei bestehendem Impfschutz die AHA+L Regeln.
Wo finde ich weitere Informationen?
Wer mehr über den Impfstoff erfahren möchte oder weiterführende Antworten rund um das Thema Impfen sucht, kann sich in unseren FAQ informieren.