Weil immer mehr gefälschte Impfausweise im Umlauf sind, hat die Landesregierung in Baden-Württemberg beschlossen, dass der gelbe Impfausweis nicht mehr als Zugangsnachweis bei 3G, 2G und 2G Plus zählt.
Voraussetzung laut neuer Corona-Verordnung ist jetzt ein digital auslesbarer Impfnachweis – in der Regel ist das ein QR-Code, der in der Corona-Warn-App oder der CoVPass-App gespeichert wird.
In der Corona-Verordnung steht dazu folgender Satz: „Impfnachweise sind in digital auslesbarer Form vorzulegen. Die zur Überprüfung der Nachweise Verpflichteten sind, soweit dies nicht technisch ausgeschlossen ist, verpflichtet, elektronische Anwendungen zur Überprüfung einzusetzen.“
Wegen Omikron: Neue Quarantäne-Regeln in Baden-Württemberg
Digitaler Impfnachweis auch auf Papier oder Plastikkarte möglich
Damit ist gemeint, dass bei einer Zugangskontrolle im Restaurant oder im Einzelhandel der Impfnachweis digital überprüft werden muss – mit einer speziellen App (CoVPassCheck). Praktisch bedeutet das, dass der QR-Code mit einem Handy kontrolliert wird. Man selbst muss den Code aber nicht zwingend auf einem Smartphone haben.
Möglich sind auch:
- Der Code auf dem Formular, das man nach der Impfung bekommen hat
- Einige Apotheken bieten auch Impfkarten an, auf die der QR-Code gedruckt wird. So eine Karte kann man im Geldbeutel dabei haben – ähnlich wie eine EC-Karte. Allerdings sind Impfkarten nicht kostenlos. Mindestens 10 Euro muss man dafür ausgeben.
Wichtig: Für die Kontrolle ist auch vorgeschrieben, dass der Ausweis gezeigt werden muss.
Kein digitales Impfzertifikat? Apotheken stellen es aus
Einige haben bei ihrer Corona-Impfung kein Formular mit einem Code bekommen. Das ist beispielsweise der Fall, wenn man zu Beginn der Impfkampagne im Frühjahr geimpft wurde. Da gab es die Codes schlicht noch nicht.
Wer keinen Code hat, kann sich in vielen Apotheken einen ausstellen lassen. Dazu muss man seinen gelben Impfausweis vorzeigen.
Geimpft, genesen: Bund und Länder beschließen 2G im Handel
Wie oft werden Impfausweise gefälscht?
Nach Angaben des baden-württembergischen Innenministeriums gibt es bisher im Zusammenhang mit gefälschten Impfausweisen Fälle im „mittleren dreistelligen Bereich“. Das sagte ein Sprecher des Ministeriums dem SWR.
Das Fälschen von Impfpässen, kann in Baden-Württemberg grundsätzlich eine Straftat darstellen.
Apotheker berichten immer wieder davon, dass bei ihnen mit gefälschten gelben Impfausweisen versucht werde, einen digitalen Impfnachweis zu bekommen. Rainer Hörnlein aus Wannweil (Kreis Reutlingen) sagte im SWR: „Wir haben sehr viele Fälschungsversuche erlebt in der Vergangenheit.“
Die Landesregierung in Baden-Württemberg setzt deswegen auf die digitalen Nachweise. Dem Landeskriminalamt würden bisher keine Erkenntnisse darüber vorliegen, dass es zu Fälschungen bei QR-Codes gekommen sei, heißt es aus dem Innenministerium.