Die Sieben-Tage-Inzidenz steigt in Deutschland wieder leicht an und auch die Delta-Variante des Coronavirus macht sich in Europa breit. Kurzfristige Änderungen der Corona-Maßnahmen sind da vorherzusehen. Grundsätzliche solltest du vorher beim Robert Koch Institut (RKI) checken, ob dein Urlaubsort auf der Risikoliste steht. Blöd nur, wenn gerade im Sommerurlaub der Urlaubsort in ein Risikogebiet, Hochinzidenzgebiet oder gar in ein Virusvariantengebiet hochgestuft wird. Wenn ein Risikogebiet festgelegt wird, passiert das meist freitags. Die entsprechenden Regeln gelten dann ab Sonntag. Wir haben für dich die notwendigen Infos für deine Rückkehr aus dem Urlaub zusammengefasst.
- Einreise nach Deutschland aus Nicht-Risikogebieten
- Einreise nach Deutschland aus Risikogebieten
- Einreise nach Deutschland aus Hochinzidenzgebieten
- Einreise nach Deutschland aus Virusvariantengebieten
- Wann gelte ich als genesen?
- Wann gelte ich als geimpft?
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Einreise nach Deutschland aus Nicht-Risikogebieten
Wer mit dem Flugzeug nach Deutschland einreist, muss ein negatives Corona-Testergebnis (hier reicht ein Antigen-Schnelltest), einen Impfnachweis oder einen Genesenennachweis vorlegen können. Die digitale Einreiseanmeldung muss nicht ausgefüllt werden und es besteht keine Quarantänepflicht.
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Einreise nach Deutschland aus Risikogebieten
Bei der Einreise nach Deutschland aus einem Risikogebiet gilt die Anmeldepflicht. Personen müssen die digitale Einreiseanmeldung noch vor der Rückreise ausfüllen und spätestens 48 Stunden nach der Einreise der zuständigen Behörde einen negativen Corona-Test übermitteln. Findet die Einreise über den Flugverkehr statt, muss schon vor der Einreise ein negatives Testergebnis, ein Impfnachweis oder ein Genesenennachweis vorgelegt werden. Bei der Einreise aus einem Risikogebiet gilt eine zehntägige Quarantänepflicht. Sobald man ein aktuelles negatives Testergebnis nachweisen kann, entfällt die Quarantänepflicht. Dein negatives Testergebnis kannst du schon bei der digitalen Einreiseanmeldung einreichen. Für Genesene oder Geimpfte entfällt die Testpflicht und damit auch die Quarantänepflicht, auch bei Flugreisen. Die Quarantänepflicht gilt vorerst bis zum 28. Juli 2021.
Einreise nach Deutschland aus Hochinzidenzgebieten
Bei Voraufenthalt in einem Hochinzidenzgebiet müssen alle Personen vor der Einreise einen negativen Corona-Test vorlegen oder nachweisen können, dass sie geimpft oder genesen sind. Geimpfte und Genesene sind von der Quarantäne befreit, wenn sie den passenden Nachweis über die digitale Einreiseanmeldung oder bei der zuständigen Behörde eingereicht haben. Alle anderen können sich frühestens fünf Tage nach der Einreise aus einem Hochinzidenzgebiet mit einem negativen Testnachweis von der Quarantäne befreien lassen. Die Regelung zur Quarantänepflicht gilt bis zum 28. Juli 2021.
Einreise nach Deutschland aus Virusvariantengebieten
Wer aus einem Virusvariantengebiet einreist, muss vorab einen negativen Testnachweis erbringen und die digitale Einreiseanmeldung ausfüllen. Einreisende aus einem Virusvariantengebiet dürften zum Schutz anderer nicht den Personennahverkehr nutzen. Die Quarantänepflicht beträgt 14 Tage und kann auch nicht durch Corona-Tests verkürzt werden. Die Regelung zur Quarantänepflicht gilt bis zum 28. Juli 2021.
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Was bedeutet das für meinen Job?
Wer wissentlich in ein Risiko-, Hochinzidenz- oder Virusvariantengebiet reist, hat keinen Anspruch auf Zahlungen oder Entschädigungen in der Quarantäne. Wenn während des Urlaubs der Ort hochgestuft wird und man in Quarantäne muss, bekommt man für die Dauer vom Arbeitgeber den Nettolohn – maximal für sechs Wochen.
Wann gelte ich als genesen?
Du giltst als genesen, wenn du nachweisen kannst, dass du eine Coronainfektion überstanden hast, die mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegt.
Wann gelte ich als geimpft?
Als geimpft giltst du 14 Tage nach der Impfung, die für deinen vollständigen Impfschutz notwendig ist.