Das Bundesgesundheitsministerium will die „Medizinprodukte-Abgabeverordnung“ ändern. Damit soll es möglich werden, einfach zu handhabende Corona-Tests auch an Privatleute zu verkaufen. Das ist bisher nämlich nicht möglich: Die derzeitigen PCR-Tests und auch die Schnelltests dürfen nur an Ärzte, medizinische Einrichtungen oder Pflegeeinrichtungen abgegeben und von Fachpersonal durchgeführt werden.
Wann kommen die Corona-Tests für zu Hause?
Doch bis man sich zu Hause auf Corona testen kann, wird es wohl noch ein bisschen dauern. Laut Gesundheitsministerium sollen dafür neue Test-Verfahren eingeführt werden, die einfacher zu handhaben sind.
Noch gibt es keine Schnelltests, die so zertifiziert sind und in der Menge verfügbar wären.
Und hier liegt das Problem: Noch sei man nicht so weit, erklärte ein Ministeriumssprecher. Die Produkte müssten zertifiziert werden und sowohl aussagekräftig genug als auch so von Laien praktizierbar sein, dass die Gefahr falscher Ergebnisse relativ gering sei.
Zulassung kann noch „ein paar Wochen dauern“
Der Geschäftsführer des Verbandes der Diagnostica-Industrie, Martin Walger, sagte, die Unternehmen könnten nun mit Hochdruck an der Zulassung solcher Tests arbeiten. Bis es soweit sei, werde es aber „ein paar Wochen“ dauern. Möglich sind demnach verschiedene Varianten – etwa Abstriche in der Nase, die weniger tief entnommen werden müssen, oder sogenannte Gurgel- und Spucktests.
Zu möglichen Preisen solcher Tests gibt es noch keine Angaben. Die Apothekerverbände teilte mit, diese würden von jedem Hersteller und auch von jeder Apotheke individuell kalkuliert und ausgewiesen.
Mehr Tests auch im Berufsleben
Im Entwurf des Gesundheitsministeriums heißt es, perspektivisch würden Tests zur Eigenanwendung durch Laien eine entscheidende Rolle bei der Eindämmung der Pandemie spielen: „Solche Tests sind ein wichtiger Beitrag zur Optimierung der Teststrategie in Deutschland.“
Außerdem sehen die Pläne des Ministeriums auch vor, die bisherigen Tests mehr im Berufsleben einzusetzen. Dafür soll der Kreis der Einrichtungen erweitert werden, die Zugang zu den Schnelltests bekommen. Auch Einrichtungen der „kritischen Infrastrukturen“ werde die Möglichkeit eingeräumt, Tests zu erwerben, hieß es. Genannt wurden unter anderem Einrichtungen aus den Bereichen Energie, Informationstechnik, Telekommunikation, Transport und Verkehr.