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Jessica Schnellbach
Jessica Schnellbach (Foto: SWR3)
REDAKTEUR/IN
Florian Roithmeier
Sina Rosenkranz
Katharina Fortenbacher-Jahn

Ab dem 20. März fallen viele der schwerwiegenden Corona-Maßnahmen weg. Dazu gehört auch die Homeoffice-Pflicht. Was bedeutet das für mich als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer? Wir klären die wichtigsten Fragen.

Vorneweg: Besteht um das Thema Homeoffice Streit oder Unsicherheit, bietet es sich immer an, das Gespräch mit dem Chef zu suchen. Möglicherweise findet sich so eine einvernehmliche Lösung. Auch ein Blick in den Tarifvertrag oder die Betriebsvereinbarungen kann weiterhelfen.

Homeoffice-Pflicht endet – was heißt das?

Es bedeutet: „Bürojobber“ müssen ab dem 20. März grundsätzlich wieder im Büro arbeiten, wenn der Chef das anordnet. Aber: Viele Betriebe haben erkannt, dass Homeoffice durchaus Vorteile hat. Auch seitens der Regierung heißt es, Homeoffice solle wegen des Infektionsschutzes auch nach dem 20. März „weiter in Erwägung gezogen werden“. Deshalb ist schon jetzt in vielen Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen geregelt, dass Homeoffice weiter möglich sein soll. Am besten ist es also, man informiert sich über die Bedingungen in der eigenen Firma und sucht das Gespräch mit dem Chef.

Kann ich mich weigern, ins Büro zu fahren?

Wenn der Chef die Arbeit im Büro anordnet, muss man auch kommen. Der Chef hat nämlich ein sogenanntes „Weisungsrecht“. Widersetzt sich der Arbeitnehmer und kommt trotzdem nicht, kann ihm eine Abmahnung oder schlimmstenfalls die Kündigung drohen.

Angst vor Corona – Grund fürs Homeoffice?

Allein die Angst, sich mit Corona anzustecken, ist kein Grund, nicht ins Büro zu kommen. Anders ist es aber zum Beispiel, wenn der Arbeitnehmer zu einer besonders gefährdeten Personengruppe gehört, also z.B. chronisch krank ist. Dann muss der Chef das Homeoffice eventuell weiter anbieten. Man nennt das „Fürsorgepflicht“. Außerdem muss der Arbeitgeber Schutzmaßnahmen ergreifen, damit das Ansteckungsrisiko gering bleibt: zum Beispiel Trennwände aufstellen oder Masken anbieten.

Hohe Spritpreise – darf ich von daheim aus arbeiten?

Die aktuell hohen Spritpreise sind kein Grund, nicht ins Büro zu kommen. Denn wie der Arbeitnehmer zur Arbeit kommt und wie viel Geld er deshalb für Sprit ausgeben muss, ist seine Sache. Der Gedanke dahinter ist: Der Arbeitnehmer könnte sich ja auch eine Fahrgemeinschaft suchen oder mit dem Fahrrad zur Arbeit kommen. Um die Fahrtkosten auszugleichen, gibt es die Pendlerpauschale. Hier ist aber geplant, dass insbesondere Fernpendler steuerlich mehr absetzen können. So will die Regierung die hohen Kosten „abfedern“. Eine andere Möglichkeit wäre, den Arbeitgeber um einen Fahrtkostenzuschuss zu bitten.

Könnte es in Zukunft ein Recht auf Homeoffice geben?

Trotz vieler Ankündigungen und Versprechen gibt es – Stand jetzt – keinen allgemeinen Rechtsanspruch auf mobiles Arbeiten. Im Koalitionsvertrag der neuen Ampelregierung aus SPD, Grünen und FDP ist lediglich von einem „Erörterungsanspruch“ die Rede, also von einem Recht, über Homeoffice zu verhandeln. Nach Vorstellung von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil sollen Beschäftigte die Möglichkeit bekommen, Homeoffice gegenüber ihrem Arbeitgeber einzufordern. Arbeitgeber sollen nur dann dem Wunsch der Beschäftigten widersprechen können, wenn Homeoffice aus betrieblichen Gründen nicht möglich ist. Allerdings wird laut Arbeitsministerium derzeit auch hier noch nicht an einem konkreten Gesetzentwurf gearbeitet. Und einen Zeitplan gibt es auch nicht. Es sei „eines von vielen Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag.“

Gewerkschaften fordern Klarheit über Homeoffice-Anspruch

Die Gewerkschaften hätten sich gewünscht, dass die Möglichkeiten für Arbeit im Homeoffice zumindest bis zum tatsächlichen Abflauen der Pandemie weiter bestehen bleiben. Der Deutsche Gewerkschaftsbund pocht jetzt auf rasche Klarheit für die Beschäftigten. Man brauche langfristige Lösungen und neue Regeln, die den Arbeits- und Gesundheitsschutz für Homeoffice verbindlich festlegen. Zu viele Fragen seien noch ungeklärt, wie zum Beispiel Arbeitszeiten, Datenschutz oder Unfallversicherungsschutz. Die Beschäftigten sollten laut Gewerkschaften vor Entgrenzung der Arbeitszeiten, Überwachung oder schlechter Ergonomie geschützt werden.

Muss der Arbeitgeber noch kostenlose Corona-Schnelltests anbieten?

Voraussichtlich ja, und zwar mindestens zwei pro Woche. Diese Pflicht läuft zwar eigentlich zum 19. März aus, soll aber bis 25. Mai verlängert werden. Wie es nach dem 25. Mai aussieht, ist noch offen. Grundsätzlich muss jeder Mitarbeiter Schnelltests bekommen – egal, ob geimpft, ungeimpft oder genesen. Wer aber nur im Homeoffice arbeitet, also gar nicht ins Büro kommt, hat kein Recht auf kostenlose Schnelltests. Wichtig in diesem Zusammenhang: Nach aktuellem Stand soll „3G am Arbeitsplatz“ ab dem 20. März wegfallen. Das heißt, Ungeimpfte wären dann nicht mehr zu täglichen Tests verpflichtet.

Experten warnen vor Wegfall der Homeoffice-Pflicht

In einer Umfrage gaben 31 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an, sich über eine Ansteckung am Arbeitsplatz Sorgen zu machen.

Mit dem Wegfall der Homeoffice-Pflicht zum 20. März steigt das Infektionsrisiko auch für Beschäftigte, die bisher gut geschützt im heimischen Büro gearbeitet haben

Besonders hoch sei die Sorge in den Berufen, die direkten Kontakt zu vielen anderen Menschen haben. Die Umfrage wurde im Februar über eine Onlineplattform durchgeführt. Betreut wird sie vom Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung.

Homeoffice – jeder sechste möchte nicht ins Büro

Eine repräsentative Forsa-Umfrage ergab: Fast 40 Prozent der Arbeitnehmer wünschen sich eine Zwischenlösung, die das Homeoffice und die Arbeit vor Ort zulässt. 17 Prozent wollen demnach immer von daheim aus arbeiten und 37 Prozent gaben an, dass in ihrem Job ein Arbeiten von daheim gar nicht möglich sei.

Jüngere arbeiten besonders gern zu Hause. Einmal falle der Weg in die Arbeit weg, was Zeit und Spritkosten spart. Zum anderen lassen sich Arbeit und Familienleben anders vereinbaren. Ein Punkt, der besonders bei Frauen zum Tragen kommt, die die gesparte Zeit häufig für Haushalt und Kinderbetreuung einsetzen. Übrigens machen sich weiterhin fast ein Drittel der Beschäftigten Sorgen vor einer Corona-Ansteckung, wenn die Homeoffice-Pflicht endet. Das hat die gewerkschaftsnahe Hans-Böckler-Stiftung im Februar festgestellt.

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