Aufgrund der länger geschlossenen Schulen haben Bund und Länder die Regelungen zum Kinderkrankengeld bereits zu Beginn des Jahres angepasst. Nun wurde den Eltern mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes, die seit dem 23. April gilt, noch mehr Unterstützung zugesprochen.
Die wichtigsten Fragen zum Kinderkrankengeld
- Wie viele Kinderkrankentage stehen mir zu?
- Wie kann ich das Kinderkrankengeld beantragen?
- Bekomme ich das neue Kinderkrankengeld, wenn ich im Home-Office bin?
- Muss ich Urlaubstage für die Kinderbetreuung nehmen?
- Das Kinderkrankengeld ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse. Was ändert sich für Privatversicherte?
Wie viele Kinderkrankentage stehen mir zu?
Jedem Elternteil stehen 30 bezahlte Betreuungstage pro Kind zu, wer mehrere Kinder hat, bekommt maximal 65 Kinderkrankentage. Für Alleinerziehende sind es insgesamt 60 Tage pro Kind, bei mehreren Kindern maximal 130 Tage. Neu seit der Corona-Pandemie: Auch wenn das Kind nicht krank ist, sondern „nur“ betreut werden muss, darf Kinderkrankengeld beantragt werden.
Wie kann ich das Kinderkrankengeld beantragen?
Bisher konnten Eltern durch ein ärztliches Attest nachweisen, dass das Kind krank ist. Jetzt zählt allerdings auch ein Betreuungsproblem und nicht zwangsläufig ein krankes Kind, um das Geld in Anspruch zu nehmen. Beantragt wird das Kinderkrankengeld über die Krankenkasse der Eltern. Die Krankenkassen stellen passende Formulare auf ihren Webseiten zur Verfügung.
Bekomme ich das neue Kinderkrankengeld, wenn ich im Home-Office bin?
SWR-Korrespondent Uwe Lueb aus Berlin sagt: „Wenn man im Home-Office arbeiten kann, trotz der Anwesenheit der Kinder, dann bekommt man Lohn, dann braucht man keine Ersatzleistung. Wenn man aber mit Kindern im Haushalt nicht arbeiten kann, muss man das glaubhaft begründen können, dass man sich um die Kinder kümmern muss und nicht arbeiten kann. Grundsätzlich ist die Möglichkeit im Home-Office zu arbeiten kein Ausschlussgrund für Kinderkrankengeld.“
Muss ich Urlaubstage für die Kinderbetreuung nehmen?
„Nein, das muss man ausdrücklich nicht. Das gilt genauso wie bei der bisher üblichen Regelung. Wenn ein Kind krank wird und man deshalb nicht arbeiten kann, dann muss man auch nicht erst Urlaub nehmen, um das Kinderkrankengeld zu bekommt. Das Besondere jetzt ist: Die Zahl der zusätzlichen möglichen Betreuungstage werden um zehn pro Elternteil aufgestockt. Aber es gibt nicht so viel Geld wie durch die Arbeit. In der Regel sind es nur 90 Prozent des normalen Lohns, außerdem ist es gedeckelt auf maximal 113 Euro pro Tag.“, so Uwe Lueb
Wann kann ich mich gegen Corona impfen lassen?
Das Kinderkrankengeld ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse. Was ändert sich für Privatversicherte?
Ist das Kind auch privat versichert, hat keiner der Elternteile einen Anspruch auf Kinderkrankengeld. Auch nicht dann, wenn ein Elternteil gesetzlich Krankenversichert ist. Privat Krankenversicherte können nach § 56, Absatz 1a Infektionsschutzgesetz, eine Entschädigung für ihren Verdienstausfall beantragen. Diese Entschädigung können übrigens alle betreuungspflichtigen Eltern in Anspruch nehmen, nicht nur privat Krankenversicherte.