In immer mehr deutschen Städten hat es in den letzten 7 Tagen mehr als 50 Covid-19-Infektionen pro 100.000 Einwohner gegeben. Städte, die diese 50er Grenze überschreiten, gelten als Risikogebiete. Risikogebiete in Baden-Württemberg sind bislang Esslingen und Stuttgart, in Rheinland-Pfalz ist das Mainz und wahrscheinlich auch bald der Kreis Bitburg-Prüm.
Was gilt für Pendler?
Generell gilt: Beim Pendeln oder auch auf Dienstreisen funktioniert alles eigentlich weiter ganz normal. Ich kann in eine andere Stadt zur Arbeit, zum Studium oder auch zum Ausbildungsplatz pendeln – egal ob diese Stadt Risikogebiet ist oder nicht und ich kann auch aus dieser Stadt heraus in andere Gebiete pendeln. Zum Beispiel wenn jemand in Stuttgart wohnt, aber in Böblingen arbeitet. Und das gilt auch für die innerdeutschen Landesgrenzen zwischen den Bundesländern. Also wenn jemand aus Tübingen zum Beispiel auf eine Dienstreise nach München muss.
Bei den Nachbarländern wie der Schweiz, Belgien, Luxemburg oder Frankreich ist das tägliche Pendeln übrigens auch kein Problem.
Was gilt für Familienbesuche?
Auch da gibt es eigentlich keine Einschränkungen – egal ob die Familie zum Beispiel in Köln wohnt oder ich aus Mainz komme.
Mit dem Übernachten ist das so eine Sache. Denn wer ins Hotel geht, der muss im Zweifel bescheinigen, dass er nicht Urlaub macht, sondern die Familie besucht und wie das funktionieren soll, ist die Frage. Im Zweifel ist es immer besser beim Hotel vorher schon mal anzurufen und zu klären, warum man kommt.
Wer in Nordrhein-Westfalen übernachten will – egal ob im Hotel, in einer Pension oder Ferienwohnung oder per Airbnb der muss sich erstmal keinen Kopf machen. Denn hier wird das Beherbergungsverbot noch nicht angewendet. Das heißt wer aus Esslingen kommt und nach Bonn in ein Hotel will, der braucht also noch keinen negativen Test.
In Baden-Württemberg und Bayern ist das anders. Durch das Beherbergungsverbot muss jeder, der aus einem Risikogebiet kommt, einen maximal 48 Stunden alten negativen Corona-Test dabei haben. Rheinland-Pfalz setzt das geplante Beherbergungsverbot vorerst nicht in Kraft.
Wie geht es mit dem Beherbergungsverbot weiter?
Das wird ja wahnsinnig kritisiert – auch Hausärzte haben gesagt, dass die Praxen damit völlig überlastet sind, weil immer mehr Familien, die in Urlaub fahren wollen, kommen, um den Test zu machen, weil sie einen negativen Bescheid brauchen.
Am Mittwoch (14.10.2020) hat Bundeskanzlerin Merkel mit den Ministerpräsidenten der Länder nochmal über das Beherbungsverbot diskutiert, die Entscheidung wurde jedoch vertagt. Darüber soll nun am 8. November – nach den Herbstferien – noch einmal gesprochen werden.
In Rheinland-Pfalz ist die Reiseregelung nicht in Kraft. Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim stoppte am Donnerstag (15.10.2020) das Beherbergungsverbot in Baden-Württemberg komplett.
Deutschen Risikogebiete So sind die innerdeutschen Reise- und Pendler-Regeln
Weil es weltweit wieder steigende Infektionszahlen gibt, raten Politiker zum Urlaub in Deutschland. Doch das ist nicht so leicht: Wo man hinfahren und übernachten kann, wo Quarantäne gilt, ist vielerorts unterschiedlich. Hier bekommst du ein FAQ zu den Regeln.