Mundschutz, regelmäßig Hände waschen, Abstand halten. So langsam haben sich die meisten an die Corona-Regeln gewöhnt. Und wenn man sich irgendwann dabei erwischt, mit aufgesetztem Mundschutz an der Kaffeetasse zu nippen, weiß man, dass das alles irgendwie ziemlich normal geworden ist.
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Umso mehr stören sich viele inzwischen daran, wenn es Leute noch immer nicht so genau mit dem Schutz ihrer Mitmenschen nehmen. Auch lasche Corona-Regeln am Arbeitsplatz können da schnell zu Konflikten mit Vorgesetzten oder Kolleginnen und Kollegen führen. Denn auch bei der Arbeit gilt natürlich, dass wir uns an die geltenden Corona-Regeln halten müssen. Schließlich verbringen viele die meiste Zeit des Tages am Arbeitsplatz.
Vorgesetzte haben Fürsorgepflicht – auch in Corona-Zeiten
SWR3-Rechtsexperte Klaus Hempel sagt: „Vorgesetzte haben eine Fürsorgepflicht, die gesetzlich auch vorgeschrieben ist.“ Das bedeutet: Chefinnen und Chefs müssen ihre Angestellten vor Gefahren schützen. Für besonders gefährliche Tätigkeiten muss zum Beispiel eine entsprechende Schutzkleidung zur Verfügung gestellt werden. Klassisches Beispiel: der Helm auf der Baustelle.
Speziell für die Corona-Krise gibt es klare Empfehlungen vom Bundesarbeitsministerium, an die sich Firmen halten sollen. Diese sind beispielsweise:
- Sicherstellen, dass bei der Arbeit der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird.
- Maskenpflicht auf jeden Fall dort, wo er nicht eingehalten werden kann.
- Regelmäßiges Lüften der Betriebsräume.
- Auf Dienstreisen – wenn möglich – verzichten.
- Abläufe sollen so organisiert sein, dass die Beschäftigten möglichst wenig direkten Kontakt zueinander haben!
Was kann man von seinen Chefinnen und Chefs während der Corona-Pandemie einfordern?
Wenn ein Arbeitgeber sich nicht an die Empfehlungen hält, sollte man das auf jeden Fall deutlich ansprechen, rät SWR3-Rechtsexperte Klaus Hempel. Dabei ist entscheidend, wie der konkrete Arbeitsplatz aussieht. Wie eng sitzen die Menschen im Büro zusammen? Welche Arbeiten werden erledigt? Ein gutes Beispiel sind die Jobs an Supermarktkassen. Hier gibt es klare Empfehlung an die Vorgesetzten, das Personal mit einer Plexiglasscheibe vor einer möglichen Ansteckung zu schützen.
Kein Anspruch auf Home-Office in der Coronakrise
SWR3-Rechtsexperte Klaus Hempel: „Was man nicht in jedem Fall verlangen kann, ist die Arbeit im Home-Office.“ Da gab es unter anderem ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Augsburg. Geklagt hatte ein Risikopatient, weil er nur noch von Zuhause aus arbeiten oder zumindest ein Einzelbüro haben wollte. Das Gericht hat die Klage abgewiesen. Begründung: Der Arbeitgeber hatte alle Hygieneregeln eingehalten. Der Kläger aus Augsburg bekam für die Corona-Zeit ohnehin ein Einzelbüro. Deshalb muss er da auch arbeiten. Daran sieht man gut: Es kommt immer auf den Einzelfall an und ein offener und ehrlicher Austausch kann Konflikte – wie immer – im besten Fall schnell aus dem Weg räumen.