Damit der Dezemberabschlag direkt vom Staat bezahlt wird, müsst ihr nur wenige Dinge beachten.
Das müsst ihr tun, um die Soforthilfe zu bekommen:
In der Regel müsst ihr nichts tun. Viele haben eine Einzugsermächtigung an den Energielieferanten erteilt und der zieht dann jetzt im Dezember einfach den Abschlag nicht ein.
NUR: Wer einen Dauerauftrag angelegt hat, sollte diesen jetzt einen Monat pausieren! Aber wer das vergisst: Nicht so schlimm! Das Geld wird dann später wieder erstattet.
Nebenkosten laufen über die Miete? Dann läuft es so ab:
Auch da müsst ihr eigentlich nichts weiter machen. Die Vermieter sollen nämlich in der nächsten Betriebskosten-Abrechnung dann diesen Dezemberabschlag rausrechnen.
Aber klar: Es lohnt sich dann SCHON, diese Abrechnung vom Vermieter nochmal durchzugehen und zu prüfen, ob der Dezemberabschlag auch wirklich rausgerechnet ist.
Das müsst ihr tun, wenn ihr trotzdem noch zu viel gezahlt habt
Wer einen eigenen Vertrag mit einem Energielieferanten hat, sollte diesen kontaktieren, falls es Probleme gegeben hat. Wer sein Gas oder seine Fernwärme über die Betriebskosten-Abrechnung zahlt, spricht am besten den Vermieter an, wenn die Betriebskosten-Abrechnung angekommen ist.
Rechtlich kann da wenig schief gehen – und zur Not helfen sicher auch Mietvereine weiter.
Gaspreisbremse: Das sind die konkreten Schritte
Eigentlich sollte der Gaspreis auf zwölf Cent pro Kilowattstunde gedeckelt werden. Weil sich das erst im nächsten Frühjahr umsetzen lässt, soll es spätestens zum 20. Dezember eine Einmalzahlung in Höhe des monatlichen Abschlags geben. Denn die hohen Energiekosten schlagen schon jetzt zu Buche.
Bei diesem Punkt sei allerdings noch nicht alles final abgestimmt, sagte die Sprecherin. Auch die Arbeiten am Preisdeckel liefen. Nach den Vorschlägen der Kommission sollen private Gaskunden 80 Prozent ihres bisherigen Verbrauchs Gas zu einem vergünstigten Preis bekommen. Für Unternehmen ist ebenfalls eine staatliche Hilfe geplant.
Grundsätzlich soll es so sein, dass die Entlastungen ab einem Einkommen von 72.000 Euro im Jahr versteuert werden sollen. Das soll sowohl für die Einmalzahlung im Dezember als auch für den Preisrabatt im kommenden Jahr gelten.
Beide Varianten sollen ab dem 1. Januar 2023 in der Steuererklärung als geldwerter Vorteil gelten. Dass das erst ab einem Einkommen von mehr als 72.000 Euro gelten solle, habe den Sinn, dass die Hilfen zielgenauer zum Beispiel für bedürftige Haushalte eingesetzt werden.
Infos, Tipps & Hintergründe Energiekrise: Was für euch wichtig ist
Die Energiekrise ist in vollem Gange. Das Gas ist knapp und die Gaspreise steigen. Wieso das so ist und was ihr tun könnt: Wir haben hier einen Überblick zum Thema.
Stark gestiegene Energiepreise: Soforthilfsfonds für Härtefälle
Mieter und selbstnutzende Eigentümer sollen zusätzlich noch von einem „Sofort-Hilfsfonds“ für „Härtefälle aufgrund von stark gestiegenen Wärmepreisen für den Zeitraum 1. Januar 2022 bis 30. April 2024“ profitieren können.
Dieser Fonds soll „stark belastete Haushalte“ unterstützen und auch Betreibern von Öl- und Holzpelletheizungen zugutekommen: „Der Fonds kann unabhängig von der Art des Energieträgers in Anspruch genommen werden.“ Wie ein Härtefall definiert wird, soll demnach der Bund festlegen.
Gaspreisbremse unter Auflagen für alle Unternehmen
Die Gaspreisbremse soll grundsätzlich auch allen Unternehmen offenstehen. „Sie müssen die Teilnahme an dem Programm lediglich bei ihrem Versorger anmelden und öffentlich machen“, heißt es im Abschlussbericht.
Allerdings bekommen Firmen, die Gelder beantragen, Auflagen. Die Unterstützung durch eine Gaspreisbremse sei „nur Unternehmen zu gewahren, die die betroffenen Standorte erhalten.“ Heißt: Es gibt nur erstattungsfreie Unterstützung, wenn keine Jobs wegfallen.
Bei Firmen mit betrieblicher Mitbestimmung soll das zwischen den Tarifparteien festgelegt werden. Für andere Unternehmen gelte, dass mindestens ein Jahr nach Auszahlung der Gaspreisbremse 90 Prozent der Jobs erhalten bleiben. Ansonsten müssten die Hilfen zurückgezahlt werden, hat das Handelsblatt schon am Sonntag berichtet.
„Der Standorterhalt wird in der Regel durch eine Standort- und Transformationsvereinbarung zwischen Tarif- oder Betriebsparteien oder im paritätisch mitbestimmen Aufsichtsrat nachgewiesen“, zitierte die Zeitung aus dem Abschlussbericht.
Für Fernwärmekunden soll eine Wärmepreisbremse kommen. Analog zum Gaspreis soll es hier einen garantierten Bruttopreis von 9,5 Cent pro Kilowattstunde Fernwärme geben, wiederum für ein Grundkontingent von 80 Prozent des Verbrauchs.
EU gibt grünes Licht für Industriehilfen
Die angedachten Gaspreishilfen für die Industrie können auch ganz offiziell umgesetzt werden. „Dazu konnte die Bundesregierung nach intensiven Gesprächen Ende vergangener Woche eine Verständigung erzielen, so dass der Grundgedanke der Gaspreisbremse für Unternehmen wie geplant zum 1. Januar in Kraft treten kann“, hieß es in einer Pressemitteilung zu den Vorschlägen der Gaskommission.
Davon sollen etwa 25.000 Großkunden aus der Industrie profitieren. Diese Hilfen hätten zunächst unter dem Vorbehalt der EU-Kommission gestanden, die in Europa Wettbewerbsverzerrungen durch übermäßige Staatshilfen verhindern soll.
Für die Industrie hat das Expertengremium vorgeschlagen, ein Grundkontingent von 70 Prozent des bisherigen Verbrauchs auf sieben Cent pro Kilowattstunde zu deckeln. Der Präsident des Industrieverbandes BDI, Siegfried Russwurm, sagte, nun sei die Bundesregierung am Zug.
Gaspreisbremse: Bundesregierung will 200 Milliarden Euro übernehmen
Der Hintergrund: Die Bundesregierung will den Anstieg der Gaspreise begrenzen. Sie hat sich deswegen darauf geeinigt, dass eine Gaspreisbremse eingeführt wird, von der Privatpersonen und Unternehmen profitieren sollen. Der „große Abwehrschirm“ (Kanzler Olaf Scholz (SPD)) besteht aus Zuschüssen zum Gaspreis und soll bis zum Frühjahr 2024 gelten. Dafür will die Bundesregierung im Staatshaushalt Kosten von bis zu 200 Milliarden Euro einplanen und dafür Kredite aufnehmen.
Der Einsatz der Expertenkommission war nötig geworden, nachdem sich Bund und Länder nicht auf eine Finanzierung der Gaspreisbremse hatten einigen können.
Gasumlage gekippt
Neben den Entlastungspaketen verzichtet die Bundesregierung darauf, die bislang geplante Gasumlage einzuführen. Mit ihr sollten ursprünglich große Gasversorger vor der Insolvenz bewahrt werden, indem Verbraucher eine Extragebühr für Gas bezahlen. Diese Importeure sollen nun stattdessen anderweitig Unterstützung bekommen, hieß es.
Die Preise müssen runter.
Dafür werde die Bundesregierung alles tun, sagte Scholz weiter. Dies solle dazu beitragen, dass Rentnerinnen und Rentner, Familien, Handwerksbetriebe und Industrie Preise bezahlen könnten.
Energiekrise: Was jetzt wichtig ist – Infos, Tipps & Hintergründe
Ohne sie wird es überhaupt nicht warm: die Gasspeicher
Damit wir in Deutschland einigermaßen warm durch den Winter kommen, sind in der gesamten Bundesrepublik rund 50 Gasspeicher in Betrieb. In diesen Speichern wird Erdgas entweder lang- oder kurzfristig zwischengelagert. Wie funktioniert das eigentlich, wie gehen die Firmen mit dem Druck um, der aktuell auf ihnen lastet, und was sagen die Menschen, die dort arbeiten? SWR3-Reporter Josh Kochhann war in Sandhausen in der Nähe von Heidelberg, um sich so einen Gasspeicher mal anzuschauen, und hat mit dem Leiter der Anlage gesprochen.