Kann ich Home-Office steuerlich absetzen?
Jein. Home-Office während der Corona-Krise ist steuerlich absetzbar. Allerdings müssen Arbeitnehmer dafür nachweisen, dass ihr Arbeitgeber das Arbeiten von Zuhause aus angeordnet hat, wie der Steuerrechtsexperte Matthias Hiller von der SRH Fernhochschule erklärt. „Viele Arbeitgeber haben diese Home-Office-Regelung per E-Mail angeordnet, dann wäre es notwendig, diese E-Mail zu dokumentieren.“ Wer freiwillig ins Home-Office wechselt, kann dies steuerlich nicht berücksichtigen.
Produktivität steigern Neu im Home-Office? So klappt's!
Raus aus den Federn, schnell einen Kaffee gemacht und dann direkt an den Schreibtisch? Oder: Den Tag so starten, als ob man tatsächlich ins Büro gehen würde? Aber wie ist man zu Hause am produktivsten? Jobcoach Karin Lausch gibt Tipps für Homeoffice-Neulinge.
Wie muss mein Büro zuhause sein, damit ich steuerliche Vorteile habe?
Der Arbeitnehmer muss zuhause in einem Raum arbeiten, der nahezu ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt wird. Dieser Raum müsse außerdem von den Privaträumen getrennt liegen, so Hiller weiter. „Durchgangszimmer, Flurbereiche und offene Galerien erfüllen diese Bedingung nicht.“ Die Arbeitsecke im Wohnzimmer geht also nicht.
Außerdem empfiehlt Hiller, Bilder zu machen. „Auf den Fotos muss ersichtlich sein, dass es tatsächlich ein Arbeitszimmer ist und keine privaten Gegenstände, kein Bett oder keine Schlafcouch vorhanden sind. Am besten mailst du diese Fotodokumentation dann an die berufliche Mailadresse, denn damit ist dann auch noch eine Datumssignatur vorhanden, dass bereits heute das Arbeitszimmer eingerichtet ist.“
Kommt eine Steuer-Pauschale für alle im Home-Office?
Derzeit diskutiert die Politik darüber, eine steuerliche Pauschale einzuführen, über die alle das Arbeiten im Home-Office absetzen könnten – unabhängig davon, ob ein Arbeitszimmer vorhanden ist oder nicht. Diskutiert wird über 5 Euro pro Homeoffice-Tag, begrenzt auf 600 Euro im Jahr. So könnten auch Menschen, die kein reines Arbeitszimmer haben, einen Steuerabzug im Jahr 2020 erhalten.
Zudem hat der Bundesrat im Zusammenhang mit dem Jahressteuergesetz 2020 angeregt, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob die steuerlichen Regelungen zum Homeoffice angesichts neuer Arbeitsformen künftig neu geregelt werden sollten. Momentan gibt es also sehr viel Bewegung bei diesem Thema.
Wie viel kann ich derzeit steuerlich absetzen?
Maximal lassen sich nach jetzigem Stand 1.250 Euro im Jahr von der Steuer absetzen. Eingetragen werden die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer in der Anlage N der Steuererklärung. Wie viel sich sparen lässt, kann man sich selbst ausrechen.
Steuerrechtsexperte Hiller rechnet vor: Die Warmmiete des Arbeitszimmers werde anteilig anhand der Quadratmeter ermittelt. Dieser Betrag werde auf die Arbeitstage im Home-Office umgelegt. Für 100 Quadratmeter etwa betrage die Warmmiete 1.000 Euro, das Arbeitszimmer ist 20 Quadratmeter groß. Wer also zum Beispiel im Oktober und November aus dem Home-Office gearbeitet hat, könne 400 Euro steuermindernd ansetzen. Wie viel jeder Einzelne von uns tatsächlich sparen kann, ist sehr individuell und hängt neben Warmmiete, Quadratmetern und den Home-Office-Arbeitstagen auch noch vom persönlichen Steuersatz ab.
Hilfreich auch hier: Aufschreiben, wann das Arbeitszimmer genutzt wurde mit Datum, Anzahl der Stunden und Uhrzeiten.
Wenn ich mir privat einen neuen Computer kaufe, kann ich den dann von der Steuer absetzen?
Ja, das geht, erklärt Alexander Winkler aus der SWR3-Wirtschaftsredaktion. „Finanziell wird sich das aber leider für viele nicht groß auszahlen. Wenn ich nämlich den Computer auch privat benutze, dann kann ich in der Regel nur die Hälfte des Kaufpreises steuerlich geltend machen. Und das auch nur in den Monaten, in denen ich ihn tatsächlich beruflich nutze. Bei einem Laptop für 600 Euro kommen deswegen gerade mal 25 Euro pro Monat zustande, die ich als Werbungskosten bei der Steuer anrechnen kann.
Ist der Computer teurer als 952 Euro, muss ich ihn sogar über drei Jahre abschreiben, das heißt die Kosten entsprechend über mehrere Steuererklärungen verteilen. Smartphones müssen sogar über 5 Jahre abgeschrieben werden. Große Steuerersparnisse kommen also bei ein paar Monaten Home-Office nicht zustande, vor allem für diejenigen, die die 1.000 Euro Werbungskostenpauschale, die jeder Arbeitnehmer sowieso jedes Jahr geltend machen kann, nicht ausreizt.
Aber immerhin gelten dieselben Regeln nicht nur für Ausstattung, die ich jetzt extra kaufe, sondern auch, wenn ich meinen Computer schon vor der Corona-Krise hatte.
Kann ich meine Stromrechnung steuerlich absetzen?
Nein. Das Vergleichsportal Verivox rechnet vor, was Home-Office für die Stromrechnung bedeutet. Die Stromkosten für einen Laptop etwa betragen demnach pro Arbeitstag nur 15 Cent, bei einem PC mit angeschlossenem Monitor sind es rund 50 Cent. Auch das Kochen einer zusätzlichen Mahlzeit sind weitere 50 Cent. Die Kosten von einem Euro pro Arbeitstag können Arbeitnehmer allerdings in den wenigsten Fällen erstattet bekommen.