Stand

So einfach und gemein ist es zum Glück nicht. Lest hier.

Das Ganze ist ein Rechtssprichwort. Das geht zurück auf das Bamberger Recht, da wurde es verschriftlicht im Paragraf 378. Da lautet es so schön: „Wer zuletzt an der Zeche sitzt, muss dem Wirt die Zeche gar richten.“

Das Ganze ist aber mit dem heutigen Recht nicht mehr vereinbar. Es ist nicht so, dass der Letzte alles zahlen muss, was die anderen nicht bezahlt haben, sondern man muss die Speisen und Getränke bezahlen, die man selbst bestellt und selbst konsumiert hat. Der Wirt schließt mit jedem Gast einen eigenen Bewirtungsvertrag ab und somit ist jeder dafür verantwortlich, was er selbst verbraucht hat. Anders ist das, wenn man mit einer Gruppe da ist und ausdrücklich sagt „Ich lade euch ein“ und für die anderen mitbestellt. Dann muss für alle gezahlt werden.

Antwort von Monika Pohlschmid, Institut für deutsche Sprache in Mannheim

Stand
Autor/in
SWR3