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Im einem akuten Notfall ruft man den Rettungswagen. Aber: Wer bezahlt den eigentlich? Vor allem dann, wenn sich die Situation am Ende als nicht ganz so dramatisch herausstellt?

Im Prinzip verhält es sich wie mit dem Arztbesuch: Wenn ein Rettungswagen zum Patienten kommt, dann wird dieser Einsatz des Rettungswagens mit den Krankenkassen abgerechnet. So ein Einsatz kostet dann schon mal paar hundert Euro. Aber es muss niemand befürchten, auf den Kosten sitzen zu bleiben. Das bedeutet, wer privatversichert ist, der erhält eine Rechnung, die er dann bei seiner Kasse einreicht. Wer gesetzlich versichert ist, bekommt keine Rechnung. Da rechnen die Hilfsorganisationen, die die Rettungseinsätze durchführen, direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen ab.

Und auch wenn sich ein Notfall mal als nicht ganz so dramatisch herausstellt, auch in diesem Falle, wird das den Patienten nicht berechnet.

Kurze Frage, kurze Antwort Darf ich zu schnell fahren, um einen Krankenwagen durchzulassen?

Eine Situation, in der sich der Puls beschleunigt: Von hinten kommt ein Krankenwagen mit Tütata und Blaulicht. Der Tacho zeigt schon 60 km/h, obwohl nur 50 erlaubt sind. Ist es ok, aufs Gaspedal zu treten, oder wird's teuer, wenn's blitzt?

Antwort von Udo Bangerter vom Deutschen Roten Kreuz Landesverband Baden-Württemberg

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SWR3