- EU-Reisen mit ungeimpften Kindern
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- Türkei
- Italien
- Frankreich
- Was muss ich bei der Rückreise beachten?
Europa-Karte: So ist die Corona-Lage in den Ländern
EU-Reisen mit ungeimpften Kindern
Worauf ihr beim Reisen in der EU mit Kindern achten müsst? Ein kurzes „How to" von Kerstin Anabah aus der SWR3-Rechtsredaktion.

Kerstin Anabah zu EU-Reisen mit Kindern
- Dauer
Kroatien: besondere Regeln für geimpfte Reisende
Wer mit dem Auto anreist, muss laut Auswertigem Amt bei der Durchreise durch Slowenien keinen negativen Test, Genesenen- oder Impfnachweis vorlegen. Vorraussetzung: Man reist innerhalb von12 Stunden auch wieder aus. Für Kroatien gilt wie für die meisten Urlaubsländer: Bei der Einreise muss ein Test-, Genesungs- oder Impfnachweis vorliegen.
Bei den Impfungen hat Kroatien spezielle Regeln, was die Einreise angeht. Die Behörden akzeptieren die Erstimpfung mit einem mRNA-Impfstoff, wenn diese vor mindestens 22 Tagen stattgefunden hat. Allerdings nicht mehr, wenn die Impfung länger als 42 Tage zurückliegt. Bei Astrazeneca darf die Erstimpfung sogar bis zu 84 Tage alt sein. Überschreitet die Erstimpfung diese Fristen ist sie nicht mehr gültig, wenn es in diesen Zeiträumen keine zweite Spritze gab. Vollständig geimpfte Reisende haben sowieso keine Probleme, alles muss aber in einer digitalen Corona-App sichtbar sein.
Vor der Einreise muss man sich registrieren, besser: es vorher online erledigen, dann spart man sich Zeit an der Grenze. Tipp für Familien: Beim Ausfüllen für Kinder, die von der Testpflicht befreit sind bei der Frage „besitzen sie ein digitales Covid-Zertifikat der EU“ – weder ja noch nein auswählen, sondern das Wort „wählen“ stehen lassen, sonst ist man gezwungen ein Formular hochzuladen, das es für Kinder nicht gibt.
Die Coronazahlen in Kroatien sind relativ gleichbleibend stabil, nur die Region Zadar gilt laut RKI momentan noch als Risikogebiet. Masken müssen in öffentlichen Verkehrsmitteln, Geschäften und Krankenhäusern getragen werden, in Restaurants und am Strand nicht. Vor Ort wird streng kontrolliert.
Schweiz – leichte Einreise mit dem Auto
Reisende aus Deutschland dürfen ohne Einschränkungen mit dem Autp über die Grenzen fahren. Bei Einreise aus von der Schweiz ausgewiesenen Risikogebieten gilt jedoch nach Einreise eine 10-tägige Quarantänepflicht in der eigenen Wohnung oder in einer geeigneten Unterkunft.
Aufenthalt in der Schweiz
Unterkünfte, Freizeitbetriebe und der Gastronomiebereich haben geöffnet. Im öffentlichen Personennahverkehr, in Restaurants, Geschäften, Museen und anderen Innenräumen gilt eine Maskenpflicht. Im Freien gibt es aktuell keine Maskenpflicht mehr.
Rückreise aus der Schweiz nach Deutschland
Die Schweiz gilt nicht mehr als Risikogebiet. Wer auf dem Landweg nach Deutschland reist, benötigt keinen Test mehr und muss sich nicht in Quarantäne begeben.
Spanien ist ein Hochinzidenzgebiet
Das Auswärtige Amt rät derzeit von vermeidbaren, touristischen Reisen nach Spanien ab; das Land ist als „Hochinzidenzgebiet" eingestuft. Wer aus so einem zurück kommt und nicht vollständig geimpft oder genesen ist, muss für zehn Tage in Quarantäne, kann diese aber durch einen negativen Test nach fünf Tagen verkürzen.
Mein Urlaubsort wird zum Risikogebiet – und jetzt?
Grundsätzlich ist die Einreise nach Spanien trotzdem weiter möglich. Wer mit dem Flugzeug oder Schiff anreist, muss ein Formular ausfüllen und bekommt dafür einen QR-Code. Der muss bei der Einreise vorgezeigt werden.
Die meisten Ausgangsbeschränkungen sind zwar aufgehoben, autonome Gemeinschaften dürfen aber je nach lokaler Infektionslage auch kurzfristig mit Beschränkungen reagieren. Weiter bestehen je nach Region Beschränkungen im öffentlichen Leben wie der Gastronomie, Personenansammlungen und Ähnlichem. Genaue Informationen dazu bietet das Auswärtige Amt.
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Österreich: Keine Testpflicht für Geimpfte und Genesene
Für die Einreise nach Österreich müssen Personen, die genesen sind oder bereits erst eine Impfung vor mindestens 22 Tagen erhalten haben keinen Test mehr nachweisen. Für alle anderen gilt die Testpflicht. Erlaubt sind ein maximal 72 Stunden alter negativer PCR-Test oder ein maximal 48 Stunden alter Schnelltest.
Durchfahrten durch Österreich ohne Halt sind möglich, hierfür braucht es keinen Test und auch keinen Impf- oder Genesen-Nachweis.
Bei der Rückkehr nach Deutschland aus Österreich besteht keine Melde- oder Testpflicht. (Stand: 26.07.2021)
Alle Bescheinigungen müssen entweder in schriftlicher oder digitaler Form vorliegen. Sie müssen den vollständigen Namen des Reisenden aufzeigen – genau wie er auf den offiziellen Reisedokumenten (Ausweis oder Reisepass) vermerkt ist – und in deutscher, englischer Sprache.
Griechenland ist Risikogebiet
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Griechenland wird derzeit abgeraten. Alle Personen ab zwölf Jahren brauchen bei der Einreise nach Griechenland einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf – oder einen negativen Schnelltest der letzten 48 Stunden. Außer der- oder diejenige ist geimpft oder hatte bereits eine Corona-Infektion vor mehr als 30 Tagen. Unabhängig davon wird bei der Ankunft – zum Beispiel am Flughafen – stichprobenartig noch ein Schnelltest gemacht. Sollte der positiv sein, geht's in Quarantäne in einem dafür bereitgestellten Hotel.
Für alle Einreisenden gilt eine Anmeldepflicht über ein Online-Formular, welches 24 Stunden vor Abreise aus dem Heimatland ausgefüllt werden muss. Darin müssen alle Reisenden aufgeführt sein. Der QR-Code, der nach erfolgreicher Registrierung zugeschickt wird, muss bei der Einreise vorgezeigt werden können.
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Türkei: strenge Kontrolle der Mindestabstände und Maskenpflicht
Die Türkei gilt aktuell als Risikogebiet. 72 Stunden vor Einreise muss für alle über sechs Jahren eine elektronische Anmeldung für das türkische Gesundheitsamt ausgefüllt werden. Dann bekommt man einen Code zugeschickt, den man in Einkaufszentren, im Hotel oder im Bus vorzeigen muss.
Neben diesem Code zur Nachverfolgung ist bei der Einreise ein negativer PCR-Test (maximal 72 Stunden alt) oder ein negativer Antigentest (maximal 48 Stunden alt) nötig. Wer vollständig geimpft oder innerhalb der letzten sechs Monate genesen ist, kann alternativ diese Nachweise vorlegen.
Auf die Einhaltung der Mindestabstände und Maskenpflicht wird genau geachtet; im Hotelbereich und am hoteleigenen Strand darf die Maske abgesetzt werden. Restaurants haben unter Hygieneauflagen geöffnet. Sollten die Infektionszahlen, die auf die Deltavariante zurückzuführen sind, in kommender Zeit stark ansteigen, sind auch wieder strengere Beschränkungen möglich. Über aktuelle Entwicklungen informiert das Auswärtige Amt.
Italien: Verschärft langsam wieder – „grüner Pass“ benötigt
Die Einreise nach Italien muss über ein Formular angemeldet werden. Dafür muss einer der folgenden drei Nachweise vorliegen:
- Ein negativer Test. Das kann ein PCR-Test oder ein Antigen-Schnelltest sein, der nicht älter als 48 Stunden ist. Ausgenommen sind nur Kinder unter sechs Jahren.
- Eine vollständige Impfung, die mindestens 14 Tage zurückliegt.
- Eine nachgewiesene Genesung von Covid-19.
In Italien steigen die Zahlen gerade wieder und es gilt weiterhin ein gesundheitlicher Notstand. Fast überall in Italien sind inzwischen aber die nächtlichen Ausgangssperren aufgehoben, viele Museen und Sehenswürdigkeiten sind geöffnet, ebenso natürlich Cafés und Restaurants.
Die Abstandspflicht gilt weiterhin überall. Wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann und in geschlossenen Räumen besteht eine Maskenpflicht. Mehr Informationen gibt es beim Auswärtigen Amt.
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Frankreich: weitreichende Öffnungen in vielen Bereichen
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Regionen Korsika, Okzitanien, Provence-Alpes-Côte d'Azur und in die französischen Überseegebiete Französisch Guyana, Martinique, Réunion und Saint-Martin wird derzeit abgeraten.
Für die Einreise reicht ein negativer Antigen-Schnelltest, der allerdings nicht älter als 72 Stunden sein darf. Kinder unter 11 Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen. Vollständig Geimpfte und Genesene können bei Nachweis auch ganz ohne Test nach Frankreich reisen. Darüber hinaus muss eine Erklärung abgegeben werden, dass keine Symptome bestehen, die bei Covid-19 auftreten. Portale und Formulare dafür stehen auf der Website des Auswärtigen Amts.
Gesundheitspass bringt in Frankreich mehr Freiheiten
Personen, die vollständig geimpft sind, einen Genesenennachweis oder einen negativen Coronatest haben, gelten als Mitführer eines Gesundheitspasses. Gültig sind negative PCR-Tests und Schnelltests, die nicht älter als 48 Stunden alt sind. Damit können Restaurants, Bars und Cafés besucht werden. In geschlossenen Räumen und öffentlichen Verkehrsmitteln gilt eine Maskenpflicht für Personen ab 11 Jahren. Wer sich nicht daran hält, riskiert eine Strafe.
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