Seit Monaten verbreitet Attila Hildmann vor allem über seinen Telegram-Kanal Verschwörungsmythen zum Coronavirus und den Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie. Am Dienstag bekam er Besuch von der Polizei. Seine Wohnung wurde durchsucht. Dabei wurden sechs Laptops und Computer, mehrere Handys und Speichermedien beschlagnahmt.
Die Beamten führten bei Hildmann auch eine sogenannte Gefährderansprache durch. Vereinfacht ausgedrückt bedeutet das, dass die Polizei einem klarmacht: Wir vermuten, dass du künftig für andere eine Gefahr werden könntest. Gefährderansprachen finden beispielsweise auch bei polizeibekannten Hooligans vor Derbys statt. Es ist quasi eine Warnung.
Hildmann bestätigt Durchsuchung
Angeordnet wurde die Durchsuchung von Hildmanns Wohnung vom Amtsgericht Bernau, das auf Antrag der Staatswanwaltschaft Cottbus handelte. Begründung war: Gefahrenabwehr.
Hildmann bestätigte die Durchsuchung und machte den Behörden Vorwürfe. Welche genau, darüber berichtet Berlin-Korrespondent Raphael Knop:

Nachrichten Hildmann bestätigt Durchsuchung seiner Wohnung
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Zahlreiche Akten über Hildmann bereits in Berlin
Nun hat die Berliner Justiz den Fall übernommen. Nach einem Bericht des Recherchenetzwerks von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung sind bereits 60 Bände Akten und 33 weitere Fallakten aus Brandenburg nach Berlin geschickt worden. Ziel sei, die Ermittlungen zu bündeln und damit eine effektivere Strafverfolgung zu ermöglichen, erklärte Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne). Die Staatsanwaltschaft Berlin bestätigte die Ermittlungen auf Twitter :
Beschlagnahmte Geräte sollen Ermittlern weiter zur Verfügung stehen
Zunächst soll dem Bericht des Recherchenetzwerks zufolge auch sichergestellt werden, dass Hildmann die beschlagnahmten Geräte nicht gleich wieder zurückbekommt. Dazu wolle man „schnellstmöglich einen Antrag auf Anschlussbeschlagnahme und Durchsuchung der Geräte an den Ermittlungsrichter oder die Ermittlungsrichterin stellen“, sagte die Berliner Generalstaatsanwältin, Margarete Koppers, demnach.
Bisher war die Staatsanwaltschaft in Cottbus aufgrund des Wohnsitzes von Hildmann zuständig für die Ermittlungen. Trotz zahlreicher Anzeigen gegen ihn hätten sich die Juristen in Brandenburg offenbar nicht für oder gegen einen Anklage entscheiden können, heißt es in dem Bericht. Auch das Auswerten der beschlagnahmten Geräte sei bislang nicht möglich. Das liege am Grund der Durchsuchung. Das Amtsgericht Bernau hatte diese zum Zwecke der Verhinderung künftiger Straftaten erlaubt.
Viele Anzeigen gegen Attila Hildmann
Aus dem Beschluss zur Durchsuchung gehe auch hervor, dass allein zwischen 19. September und 25. Oktober mehr als 40 weitere Anzeigen gegen Hildmann eingegangen seien – unter anderem wegen Volksverhetzung, Androhung von Straftaten, Beleidigung und Bedrohung.
Durch Verwendung des Konjunktivs nicht angreifbar?
Nach Recherchen von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung plane die Staatsanwaltschaft Berlin das Verfahren zu einem Fall für die gerade gegründete „Zentralstelle Hasskriminalität“ zu machen. Dabei soll es wohl auch um etwas Grundsätzliches gehen. Denn Hildmann benutze in seinen Äußerungen sehr bewusst den Konjunktiv. Beispielsweise sagte er vor einiger Zeit, dass für den Grünen-Politiker Volker Beck die Todesstrafe „durch Eiertreten“ eingeführt werden solle. Davor stellte er jedoch die Aussage „Wenn ich Reichskanzler wäre, ...“.
Nun soll geklärt werden, ob diese Verwendung des Konjunktivs tatsächlich die Strafverfolgung von Hildmann erschwert. Klar sei für Generalstaatsanwältin Koppers aber: „Auch wenn jemand scheinbar im Konjunktiv spricht, kann das dieselbe aufhetzende Wirkung bei Zuhörern auslösen.“