Ab sofort können Menschen, die gegen eine Corona-Quarantäne verstoßen, zwangsweise in eine Klinik beziehungsweise in einen abgeschlossenen Teil eines Krankenhauses eingeliefert werden. Darauf weist das baden-württembergische Sozialministerium in einem Brief an die Ordnungs- und Gesundheitsämter im Land hin. Der Brief liegt dem SWR vor.
Die Zwangseinweisung nach § 30 Absatz 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG) sei allerdings das letzte Mittel, heißt es in den Schreiben. Sie soll nur dann angewendet werden, falls Buß- und Zwangsgelder und Strafverfolgung nichts bewirken. Über eine Zwangseinweisung muss außerdem ein Gericht entscheiden.
Zwei Stationen für Quarantäne-Verweigerer einsatzbereit
Zwei Krankenhaus-Stationen in Baden-Württemberg sind speziell für Quarantäne-Verweigerer eingerichtet: Eine Station im Robert-Bosch-Krankenhaus Schillerhöhe (Gerlingen bei Stuttgart) ist ab sofort bereit. Eine Station in der Uniklinik Heidelberg soll ab kommenden Montag einsatzbereit sein.
Wie viele Plätze dort entstehen, ist nicht bekannt. Das Sozialministerium geht aber davon aus, dass es bei den Quarantäne-Verweigerern um Einzelfälle geht. Ausgenommen von Quarantäne-Zwangseinweisungen sollen psychisch Kranke und Minderjährige sein.
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Strobl: Es geht um wenige, gefährliche Fälle
Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU) hatte seit Wochen auf solche zentrale Einrichtungen für Quarantäne-Verweigerer gedrängt. Strobl betonte jetzt noch einmal, dass es bei den künftigen Zwangseinweisungen um wenige, gefährliche Fälle gehe, in denen uneinsichtige Personen andere mit einer potenziell tödlichen Krankheit anstecken könnten.