Wenn man über das Coronavirus und Covid-19 spricht, kommt man automatisch zu der Frage: Kommen die Krankenhäuser in Deutschland an ihre Kapazitätsgrenze? Schaut man sich die Berechnungen von Experten an, werden 60 bis 70 Prozent der Deutschen an Covid-19 erkranken, also etwa 50 Millionen Menschen. Etwa fünf Prozent von ihnen, so die Schätzungen, wären auf eine Beatmung angewiesen – in Deutschland wären das dann also etwa 2,5 Millionen Patienten.
Wer wird beatmet? Wer nicht?
Doch es gibt derzeit nur etwa 30.000 Beatmungsgeräte. Deshalb sind Maßnahmen wie Kontaktverbote und Ausgangsbeschränkungen so wichtig, denn sie helfen dabei, die Ausbreitung der Erkrankung zu verlangsamen. Doch was passiert, wenn es nicht gelingt, das Coronavirus so zu steuern, dass die Krankenhäuser alle Erkrankten behandeln können? Dann käme es zwangsläufig zu einem Auswahlverfahren: Wer wird behandelt und wer nicht? Dies wird als Triage bezeichnet, was sich vom französischen Wort „trier“ – also aussuchen oder sortieren – ableitet.
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In einigen Regionen Italiens und Frankreichs musste ein solches Auswahlverfahren angewandt werden. Die italienische Fachgesellschaft, die unter anderem für die Intensivmedizin zuständig ist, gab Ärztinnen und Ärzten in Italien Empfehlungen an die Hand. Bei zu geringen Ressourcen soll das erste Kriterium für die Auswahl die Überlebenswahrscheinlichkeit sein. Als zweites Kriterium führt die Gesellschaft die Jahre geretteten Lebens an, die der Patient noch erreichen könnte. Anders ausgedrückt: Junge Patienten wurden älteren vorgezogen.
Leben darf nicht gegen Leben abgewogen werden
Die Vorstellung, dass solche Entscheidungen getroffen werden müssen, ist schrecklich. Was würde aber passieren, wenn es in Deutschland soweit käme? Ein sogenanntes Triage-Gesetz gibt es nicht. Es ist also nirgends explizit gesetzlich geregelt, wie Mediziner in einer solchen Extremsituation entscheiden können oder müssen.
Ein Gesetz hätte laut Experten auch klare Grenzen. Denn: Die Menschenwürdegarantie im Grundgesetz verbietet es, ein Menschenleben gegen ein anderes abzuwägen. Jeder Mensch ist gleich viel Wert, der Staat darf keine Wertung vornehmen – so stellte es das Bundesverfassungsgericht 2006 klar, als es einen Paragrafen im Luftsicherheitsgesetz kippte. Es ging um die Frage, ob der Staat den Abschuss eines entführten Flugzeugs, das in ein Hochhaus fliegen will, regeln darf. Das verbiete die Menschenwürdegarantie, entschieden die Richterinnen und Richter. Auch wenn man durch das Opfern der Insassen vielleicht wesentlich mehr Menschen vor dem Tod bewahren könne und auch wenn die Menschen im Flugzeug wahrscheinlich ohnehin nach kurzer Zeit sterben würden. „Menschliches Leben und menschliche Würde genießen ohne Rücksicht auf die Dauer der physischen Existenz des einzelnen Menschen gleichen verfassungsrechtlichen Schutz“, stellten die Richterinnen und Richter damals klar.
Übertragen auf die jetzige Situation heißt das: Auch hier darf der Staat nicht entscheiden, dass das Leben eines jungen Menschen mehr wert ist als das eines alten oder dass die Mutter von Kindern eher gerettet wird als die alleinstehende Frau.
"Gerade solche Situationen muss das Recht regeln"
Trotzdem kommt in den letzten Tagen immer wieder die Forderung auf, dass man Medizinern irgendwelche Regeln an die Hand geben muss. „Gerade solche heiklen Situationen muss das Recht doch regeln. Wenn Höchstwerte wie die Menschenwürde und das Leben auf dem Spiel stehen“, sagt Strafrechtsprofessor Michael Kubiciel im Podcast der ARD-Rechtredaktion. „Nicht nur zum Schutz der Ärzte und um ihnen Rechtssicherheit zu geben, sondern auch für die Angehörigen, die dann später fragen: 'Wie habt ihr entschieden? Und was sind die Grundlagen eurer Entscheidung?'“
Bei Cocid-19-Erkrankung: Alter alleine kein Kriterium
Alternativ zu einem möglichen Gesetz haben sieben medizinische Fachgesellschaften Empfehlungen für eine Triage-Situation abgegeben. Wenn es zur Überlastung des Systems komme, sollte nach dem Kriterium der medizinischen Erfolgsaussichten entschieden werden. „Dann wird eine Art medizinische Gesamtschau vorgenommen, in denen die Patienten miteinander verglichen werden. Und zwar alle Patienten, nicht nur die Covid-19-Patienten, sondern auch jemand, der nach einem Autounfall eingeliefert wird oder mit einem Herzinfarkt“, erklärt Kubiciel, der diese medizinisch begründbare Auswahl für eine gute Lösung hält.
Behandelt wird also, wer die höheren Überlebenschancen hat. Der Patient mit weniger guten Chancen wird – so hart es klingt – aussortiert. Und dies, so empfehlen es die Fachgesellschaften, dürfe auch dazu führen, dass einem Patienten das Beatmungsgerät wieder weggenommen wird, wenn ein anderer eingeliefert wird, der eine höhere Überlebenschance hat. Ein Sortieren allein aufgrund des Alters oder aufgrund sozialer Kriterien sei nicht zulässig, betonen die Fachgesellschaften.
Ethikrat: Keine Regeln für Triage entwickeln
Auch der Ethikrat hat sich mit dem Thema Triage beschäftigt. Ärzte sollten ein Beatmungsgerät nicht abschalten, wenn ein anderer Patient mit besseren Aussichten ins Krankenhaus kommt. Die Ethik-Experten verwiesen dabei auf die Verantwortung der medizinischen Fachleute.