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Leo Eder
Leo Eder (Foto: SWR3)

Neuer Monat, neue Regelungen: Was es seit Oktober für wichtige Änderungen gibt, haben wir hier für euch zusammengefasst.

Mindestlohn steigt auf 12 Euro

Nach mehreren Zwischenschritten ist der Mindestlohn zum 1. Oktober nun auf 12 Euro gestiegen. Das hatte der Bundestag Anfang Juni beschlossen, nachdem Bundeskanzler Olaf Scholz und seine SPD das Ziel bereits als zentrales Wahlkampfthema hatten. Deutschland hat damit dann den zweithöchsten Mindestlohn in der EU – nach Luxemburg.

Dieser 1. Oktober ist für 6 Millionen Bürgerinnen und Bürger ein besonderer Tag. Ab heute steigt ihr #Mindestlohn auf 12 Euro. Eine gute Nachricht. Trotzdem werden wir nicht nachlassen, dafür zu sorgen, dass alle mit ihrem Einkommen gut zurechtkommen. #Respekt

Verdienstobergrenze bei Minijobs und Midijobs erhöht

Die Anhebung des Mindestlohns hat auch Auswirkungen auf Mini- und Midijobs. So ist die Verdienstobergrenze bei Minijobs von 450 auf 520 Euro gestiegen. Damit orientiert sie sich am neuen gesetzlichen Mindestlohn und einer wöchentlichen Arbeitszeit von zehn Stunden. Um unter der Grenze zu bleiben, kann man jetzt also bis zu 43 Stunden im Monat arbeiten.

Diese Verdienstobergrenze dürfen Minijobber zwar überschreiten – seit Oktober aber nur noch in maximal zwei Kalendermonaten eines Zeitjahres. Das ist jetzt gesetzlich festgelegt. Außerdem dürfen sie in einem Monat bis zum Doppelten des festgelegten Monatslohns verdienen – also maximal 1.040 Euro.

Auch bei Midijobbern ist die Verdienstobergrenze gestiegen. Bisher durften sie zwischen 450,01 und 1.300 Euro verdienen. Nach Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro ändert sich der Bereich auf 520,01 und 1.600 Euro. Im unteren Verdienstbereich werden Midijobber bei den Beiträgen zur Sozialversicherung jetzt außerdem entlastet, da sich der Arbeitgeberanteil erhöht hat. Die Sozialversicherungsbeiträge werden mit höherem Verdienst gleitend angepasst bis zum regulären Beitrag.

Befristete Mehrwertsteuersenkung auf Gas

Das Bundeskabinett hat am 14. September für eine befristete Senkung der Mehrwertsteuer auf Gas gestimmt – und der Bundestag hat quasi in letzter Minute, am 30. September, zugestimmt. Am 7. Oktober hat auch der Bundesrat sein Go gegeben. Seit Oktober werden nur noch 7 statt 19 Prozent auf Gas und Fernwärme fällig. Das soll bis Ende März 2024 gelten. „Die Mehrwertsteuersenkung wird 1:1 bei den Kundinnen und Kunden ankommen“, erklärte der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft.

Ursprünglich war die Steuersenkung dafür gedacht, dass der Staat nicht an der umstrittenen Gasumlage für alle Gaskunden mitverdient. Mit der Umlage sollten angeschlagene Energieimporteure unterstützt werden, deren Geschäft bislang auf billigem russischen Gas aufgebaut hatte. Kurz vor ihrer Einführung, kippte der Bundestag die Gasumlage am 29. September aber.

Um Verbraucher zu entlasten hat der Bundestag am selben Tag außerdem eine Gaspreisbremse beschlossen.

Aus für Gasumlage, Gaspreisbremse kommt Gaskrise in Deutschland: Was kommt auf Verbraucher zu?

Warum steigen die Gaspreise in Deutschland? Wie will der Staat entlasten? Und was können Verbraucher tun? Hier gibt es Antworten.

FFP2-Maskenpflicht im Fernverkehr und Gesundheitswesen

Der Bundestag hat am 8. September neue Corona-Regeln im Infektionsschutzgesetz für den Herbst und Winter beschlossen. Rechtsgrundlagen für die noch verbliebenen Corona-Maßnahmen wären sonst ausgelaufen. Danach gilt jetzt in Fernzügen und -bussen, Pflegeheimen, Kliniken und Arztpraxen bundesweit eine FFP2-Maskenpflicht. In Flugzeugen dagegen fällt sie weg. Der Bund macht diesmal nur wenige Vorschriften – die Bundesländer müssen regeln, was bei ihnen im öffentlichen Leben gelten soll.

So können die Länder zum Beispiel auch eine Maskenpflicht im Nahverkehr, in Geschäften, Restaurants oder anderen öffentlichen Innenräumen anordnen. An Schulen und Kitas können Tests vorgeschrieben werden. Ab Klasse fünf ist eine Maskenpflicht möglich. Die Gesundheitsminister der Länder haben bereits angekündigt, an der geltenden Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr festhalten zu wollen.

Die Regeln sind am 1. Oktober in Kraft getreten und gelten bis zum 7. April des kommenden Jahres.

Logo SWR3 (Foto: SWR, SWR)

Nachrichten Corona-Regeln für Herbst und Winter

Dauer

Der Bundesrat hat neuen Corona-Regeln für Herbst und Winter zugestimmt. Nina Amin berichtet.

Der Betriebsrat der Fernverkehrssparte der Deutschen Bahn befürchtet wegen der FFP2-Maskenpflicht künftig mehr Übergriffe auf das Personal. Viele Passagiere würden die Maskenpflicht nicht mehr verstehen. Und weil es künftig keine mehr in Flugzeugen gebe, dürfte das Unverständnis noch größer werden.

Unsere Quellen

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Die Bundesregierung und ihre Ministerien informieren auf ihren Websites über Aktuelles, verschiedene Themen und Gesetze.

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Die dpa ist eine Nachrichtenagentur. Dort arbeiten Journalisten, Kameraleute, Fotografen. Sie sind in Deutschland und weltweit bei wichtigen Ereignissen dabei. Informationen, Bilder und Videos stellen sie anderen zur Verfügung. Das hat den Vorteil, dass Zeitungen, Sender und Online-Portale über Themen berichten können, bei denen sie keine eigenen Leute vor Ort hatten. Weitere Nachrichtenagenturen, mit denen wir arbeiten, sind zum Beispiel Reuters, AFP, AP und SID.

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