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Leo Eder
Leo Eder (Foto: SWR3)

Es soll einfacher werden, die deutsche Staatsangehörigkeit zu bekommen. Was das Bundesinnenministerium als neues Staatsangehörigkeitsrecht plant, liest du hier.

Es ist ein langer, bürokratischer Prozess, auf dem Papier deutsch zu werden. Einige der vielen Hürden sollen in Zukunft durch ein „modernes Staatsangehörigkeitsrecht“ fallen oder zumindest gelockert werden. Ende November hatte der Bundestag bereits über die Reformpläne von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) debattiert. Jetzt hat ihr Ministerium einen Entwurf dazu den anderen Ressorts der Bundesregierung zur Abstimmung vorgelegt.

SPD, Grüne und FDP haben im Koalitionsvertrag eine umfassende Reform der Migrations- und Integrationspolitik vereinbart. Dahinter steht der Gedanke, dass die Verleihung der Staatsangehörigkeit Teilhabe und Mitwirkung fördere, wovon sowohl die Eingebürgerten als auch die Gesellschaft profitieren sollen.

Kürzere Aufenthaltsdauer bis zur Einbürgerung

Bisher mussten sich Ausländer acht Jahre rechtmäßig in Deutschland aufhalten, bis sie den Antrag zur Einbürgerung stellen konnten. Diese Dauer soll nach dem Entwurf auf fünf Jahre verkürzt werden. Noch schneller soll es gehen bei besonderen Integrationsleistungen, wie besonders guten Sprachkenntnissen, ehrenamtlichem Engagement oder herausragenden Leistungen in Schule oder Beruf. Dann könnten drei Jahre Aufenthalt ausreichen.

Staatsangehörigkeit: Optionspflicht fällt weg

Künftig soll für die Einbürgerung grundsätzlich nicht mehr die Staatsangehörigkeit des Herkunftslandes der Familie aufgegeben werden müssen. Wer als Kind von Ausländern in Deutschland geboren wurde, muss sich bisher im jungen Erwachsenenalter zwischen der deutschen und der Staatsbürgerschaft der Eltern entscheiden. Diese sogenannte Optionspflicht soll komplett wegfallen. Außerdem sollen in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft bekommen, wenn ein Elternteil seit fünf Jahren einen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland hat.

Einbürgerungstest und Sprachnachweis

Beim Sprachnachweis sind Erleichterungen geplant. Für Ausländer, die mindestens 67 Jahre alt sind, soll zudem ein Einbürgerungstest nicht mehr verpflichtend sein. Das richtet sich vor allem an die Menschen der sogenannten Gastarbeiter-Generation, die in ihren ersten Jahren in Deutschland keine Sprachkurse besuchen oder sonstige Integrationsangebote wahrnehmen konnten. So solle deren Lebensleistung gewürdigt werden. Die Erleichterungen kommen allerdings allen Angehörigen dieser Altersklasse zugute, egal, ob sie über ein Anwerbeabkommen nach Deutschland gekommen sind oder nicht. Für sie soll auf eine schriftliche Prüfung verzichten werden – was auch Analphabeten hilft.

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Es soll außerdem eine Härtefallregelung für Jüngere geben, die sich einbürgern lassen wollen. So kann es in begründeten Ausnahmefällen ausreichen, dass sich die Person im Alltag ohne nennenswerte Probleme auf Deutsch verständigen kann. Der Fall könnte beispielsweise eintreten, wenn sich jemand um ein pflegebedürftiges Familienmitglied kümmern muss.

Wer die deutsche Staatsangehörigkeit nicht bekommt

2019 wurde als Einbürgerungsvoraussetzung die „Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse“ eingeführt. Die soll schon wieder aus dem Staatsangehörigkeitsgesetz gestrichen werden. Dennoch: Wer „gleichzeitig mit mehreren Ehegatten verheiratet ist oder (...) durch sein Verhalten zeigt, dass er die im Grundgesetz festgelegte Gleichberechtigung von Mann und Frau nicht akzeptiert“, wird laut dem Entwurf nicht eingebürgert.

Ein deutscher Reisepass (Foto: IMAGO, Rene Traut)

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Die Bundesregierung will neue Maßnahmen und Leitlinien für die Einbürgerung auf den Weg bringen. Könnte man sich darüber empören?!

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