Sheeran habe seinen Song „Thinking Out Loud“ nicht von „Let's Get It On“ von Marvin Gaye abgeschrieben. Das hat eine Jury am Donnerstag in New York nach mehrstündigen Beratungen einstimmig geurteilt. Sheeran habe keine Urheberrechtsverletzung begangen, sondern den Song 2014 „unabhängig“ erschaffen.
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„Thinking Out Loud“ - Erben von Ed Townsend hatten Ed Sheeran verklagt
Die Erben des 2003 gestorbenen US-Musikers Ed Townsend hatten Sheeran die Copyright-Verletzungen vorgeworfen. Townsend hatte den 1973 veröffentlichten Song „Let's Get It On“ mit seinem Kollegen Marvin Gaye veröffentlicht.
Townsends Erben sprachen von „frappierenden Ähnlichkeiten und offenkundig gemeinsamen Elementen“ zwischen „Let's Get It On“ und Sheerans „Thinking Out Loud“. Als Beleg führten sie unter anderem an, dass die Band Boyz II Men schon Medleys der beiden Songs aufgeführt hat – und Sheeran die beiden Stücke ebenfalls schon bei Auftritten gemixt hat.
Sheeran: Akkorde sind „grundlegende Musikbausteine“
Sheerans Anwälte hielten dagegen, es gebe „dutzende oder sogar hunderte Songs“ aus der Zeit vor oder nach „Let's Get It On“, die eine „gleiche oder ähnliche Akkordfolge“ verwendeten.
Sheeran hatte sich in dem Prozess teils selbst verteidigt und die Vorwürfe zurückgewiesen. „Thinking Out Loud“ basiere auf Akkorden und Rhythmen, die „grundlegende Musik-Bausteine“ seien und die niemand besitzen könne.
Einmal griff er sogar zur Gitarre, um die entscheidenden vier Akkorde zu spielen. Ein andermal führte er die Ähnlichkeit zwischen „Let It Be“ von den Beatles und „No Woman No Cry“ von Bob Marley an, um seinen Punkt klarzumachen.
Ein Musikwissenschaftler, den die Verteidigung als Zeugen aufrief, bestätigte dies und sagte, die fragliche Sequenz aus vier Akkorden sei schon vor Gayes Hit im Jahr 1973 wiederholt in Songs verwendet worden. USA-Korrespondentin Antje Passenheim fasst den Fall zusammen und sagt, wie es jetzt für Ed Sheeran aussieht:

Nachrichten „Jetzt kann Ed Sheeran nach vorne schauen“
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Prozess gewonnen – Karriere geht weiter.
Ed Sheeran „glücklich“ und zugleich „unglaublich frustriert“
Nach Verkündung des Urteils, das weitreichende Auswirkungen auf die Musikbranche hat, umarmte Sheeran sein Anwaltsteam, wie eine AFP-Reporterin im Gerichtssaal berichtete. Der Sänger sagte anschließend vor dem Gerichtsgebäude, er sei „glücklich“ über das Urteil. Wegen des Prozesses konnte Sheeran allerdings nicht zur Beerdigung seiner Großmutter nach Irland reisen: „Diese Zeit werde ich nie zurückbekommen.“
Die Geschworenen des Bundesgerichts in Manhattan hätten „den kreativen Prozess“ von Musikern in aller Welt „geschützt“. Er sei zugleich „unglaublich frustriert über unbegründete Behauptungen“ wie in diesem Verfahren.
Branchenvertreter hatten befürchtet, dass ein Urteil gegen Sheeran zu einer neuen Flut von Klagen hätte führen können – und das dies eine abschreckende Wirkung für Songwriter hätte haben können.
Der Prozess war zuvor mehrfach verschoben worden. Sheeran war wie auch einige seiner Kollegen – beispielsweise Robin Thicke und Pharrell Williams – in den vergangenen Jahren immer wieder mit Vorwürfen der Copyright-Verletzung konfrontiert worden.
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