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Vanessa Valkovic
Vanessa Valkovic (Foto: SWR3)

Der Vorwurf gegen Peter Fischer lautet: unerlaubter Drogenbesitz. Den wies er jetzt in einer Pressemitteilung entschieden zurück. Interessant ist vor allem, wie die Geschichte ins Rollen kam.

Es klingt verrückt: Eine Mutter verständigte nach Informationen des Hessischen Rundfunks (hr) die Polizei, weil ihr Sohn auffällige Verhaltensänderungen zeigte. Der Verdacht: Er soll mit dem 13-jährigen Schulfreund Kokain eingenommen haben. Pikant: Dieser Schulfreund soll der Sohn von Peter Fischer sein – dem Präsidenten von Eintracht Frankfurt.

Die Geschichte nahm am Montag Fahrt auf – einen Tag vor dem DFB-Pokal-Achtelfinale von Eintracht Frankfurt gegen Darmstadt. Gegen Fischer wird ermittelt: wegen des Erwerbs und Besitzes von Kokain.

Frankfurter Staatsanwaltschaft setzt Ermittlungen fort

Der Eintracht-Präsident hat sich am Donnerstag über seine Anwälte dazu geäußert: In einem Schreiben, dass dem Hessischen Rundfunk vorliegt, wies er die Vorwürfe des unerlaubten Drogenbesitzes als haltlos zurück. Außerdem beantragte er über seine Anwälte die Einstellung des Ermittlungsverfahrens und die Prüfung von Amtshaftungsansprüche. Fischers Rechtsbeistände sprachen am Donnerstag in einer Pressemitteilung im Bezug auf die Behauptung, Fischers 13 Jahre alter Sohn habe Zugang zu Kokain und dieses mit einem Schulfreund konsumiert, von einer „initiierten Rufmordkampagne“. Für Fischer gelte weiter die Unschuldsvermutung. Weiter heißt es in der Mitteilung, dass die Verteidigung des 66-Jährigen nach Einsichtnahme in die Ermittlungsakte die Rechtsauffassung vertrete, „dass bereits der Erlass und der Vollzug des Durchsuchungsbeschlusses in den privaten Räumlichkeiten unseres Mandanten rechtswidrig waren.“ Die Frankfurter Staatsanwaltschaft teilte daraufhin am Freitag mit:

Es gab einen fetten Anfangsverdacht, der die Hausdurchsuchung gerechtfertigt hat.

Aktuell erwäge die Frankfurter Staatsanwaltschaft keine Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Fischer wegen des Verdachts des unerlaubten Drogenbesitzes. Die Behörde sehe die „Maßnahme als gerechtfertigt“ an, sagte Nadja Niesen, Oberstaatsanwältin und Pressesprecherin der Frankfurter Staatsanwaltschaft.

Kokain-Verdacht: Erster Urintest bei 13-Jährigem negativ

Am Mittwoch erklärte die Frankfurter Staatsanwaltschaft auf hr-Anfrage: Bei der Durchsuchung von Fischers Wohnung Ende Januar seien deutlich weniger Drogen entdeckt worden, als zunächst vermutet – Kokainrückstände und geringe Mengen Marihuana. Diese seien nach Angaben der Anwälte von Fischer aber nicht dem Eintracht-Präsidenten zuzuordnen. Fischer, seine Frau oder sein 25-jähriger Sohn sollen Kokain so aufbewahrt haben, dass der 13-Jährige Sohn Zugriff darauf hatte – dieser Vorwurf hat sich bisher aber noch nicht bestätigt. Der Tatvorwurf stützt sich auf Zeugenaussagen eines gleichaltrigen Schulfreunds des Sohns und dessen Mutter. Die Anwälte von Fischer schrieben am Donnerstag in ihrer Pressemitteilung, dass es in den Aussagen der Mutter des Schulfreundes und ihres Sohnes „offensichtliche Widersprüche“ gebe, sie würden die Glaubwürdigkeit massiv anzweifeln.

Laut Staatsanwaltschaft habe die Mutter des Schulfreunds glaubhaft vermittelt, dass die beiden 13-Jährigen in der Schule Kokain konsumiert hätten – ein erster Urintest bei dem Kind soll aber negativ ausgefallen sein. Kokain ist im Urin nur kurze Zeit nachweisbar, deshalb wurde zusätzlich eine Haarprobe entnommen. Außerdem sollen sichergestellte Handys ausgewertet werden. Fischer teilte über seine Anwälte mit, er werde juristisch gegen die Mutter des Schulfreundes vorgehen.

Nach der Kokain-Razzia bei Eintracht-Präsident Peter Fischer gibt es neue Details der Staatsanwaltschaft: Die Drogen-Funde waren geringer als erwartet, ein Urintest beim Schulfreund des Sohnes zudem negativ. Die Ermittlungen laufen aber weiter. https://t.co/uEAZEzf8ci

Ermittlungsverfahren: Wie reagiert Eintracht Frankfurt?

Eintracht Frankfurts Vorstandssprecher Axel Hellmann hatte am Montag erklärt: „Ich werde dazu nichts sagen. Nicht als Freund, nicht als Mitglied und nicht als Vereinsfunktionär.“

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