Der Bundestag hat die Elterngeldreform am Freitag beschlossen. Es geht um Teilzeitarbeit, den sogenannten Partnerschaftsbonus, Frühchen und Spitzenverdiener. Das ändert sich:
➡️ Mehr Teilzeitarbeit möglich
Mit der Reform werden die Möglichkeiten für Teilzeitarbeit während des Elterngeldbezugs ausgeweitet. Künftig dürfen Mütter oder Väter 32 Stunden pro Woche arbeiten, ohne ihren Elterngeldanspruch zu verlieren. Derzeit sind nur 30 Stunden erlaubt. Durch die Aufstockung wird beispielsweise eine Vier-Tage-Woche möglich.
Zudem soll es flexiblere Regelungen beim sogenannten Partnerschaftsbonus geben – eine Zusatzleistung wenn beide Elternteile in Teilzeit arbeiten. Der Bonus soll künftig mit 24 bis 32 Wochenstunden statt mit bisher 25 bis 30 Wochenstunden bezogen werden können. Außerdem soll Kurzarbeit und Krankengeld künftig nicht mehr zu einer Minderung des Elterngelds führen.
➡️ Länger Elterngeld bei Frühchen
Mütter und Väter von Frühchen sollen künftig länger Elterngeld bekommen. Die neue Regelung sieht vor, dass für Kinder, die sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin auf die Welt kommen, ein zusätzlicher Monat Elterngeld gezahlt wird. Wird das Kind acht Wochen zu früh geboren, werden zwei zusätzliche Monate gewährt, bei 12 Wochen drei und bei 16 Wochen vier zusätzliche Monate.
➡️ Kein Elterngeld mehr für Spitzenverdiener
Paare, die mehr als 300.000 Euro pro Jahr verdienen, bekommen künftig kein Elterngeld mehr. Die Grenze lag bisher bei 500.000 Euro. Durch diese Änderung sollen die anderen neuen Regelungen finanziert werden. Für Alleinerziehende bleibt die Grenze weiterhin bei 250.000 Euro.
Ab wann gelten die neuen Regeln?
Die Reform wurde zwar vom Bundestag beschlossen, muss jetzt aber noch durch den Bundesrat. Geplant ist, dass die Neuerungen ab September in Kraft treten.
Elterngeld zählt zu den wichtigsten staatlichen Familienleistungen. Mehr als sieben Milliarden Euro werden dafür in Deutschland pro Jahr ausgegeben. Die Leistung erhalten Mütter und Väter, wenn sie nach der Geburt des Kindes nicht oder vorerst nur wenig arbeiten. Der Staat unterstützt das mit mindestens 300 Euro und maximal 1.800 Euro im Monat – abhängig vom Netto-Verdienst vor der Geburt des Kindes.
Eingeführt wurde die Leistung 2007 auch wegen der niedrigen Geburtenzahlen in Deutschland. Das Elterngeld wird maximal 14 Monate lang gezahlt, wenn sich beide Elternteile an der Betreuung beteiligen. Die Zahlungsdauer kann auch weiter gestreckt werden (ElterngeldPlus). Dafür sind die monatlichen Zahlungen dann kleiner.