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Björn Widmann
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Franziska Thees
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Das Mädchen war am Samstag alleine in rund 3.200 Metern Höhe abgesprungen – der Sprung endete tödlich.

Eine halbe Woche nach dem tragischen Fallschirmunglück in Villingen-Schwenningen ist die Unfallursache geklärt. Ein 15 Jahre altes Mädchen ist dabei ums Leben gekommen. Laut Polizei Konstanz liegt kein technischer Defekt vor.

Es deutet alles eindeutig darauf hin, dass sie im Landeanflug einen Fehler machte“, hat ein Sprecher der Polizei gesagt. Sie habe kurz vor der Landung Rückenwind gehabt und daher versucht, im letzten Moment eine Kurve zu fliegen, um den Schirm gegen den Wind zu stellen. Bei diesem Vorgang sei die junge Pilotin aus wenigen Metern Höhe abgestürzt und auf dem Boden aufgeschlagen.

So ist der Fallschirmsprung abgelaufen

Der schreckliche Unfall geschah am Samstag gegen 17 Uhr auf dem Gelände des Flugplatzes Villingen-Schwenningen. Das Mädchen erlitt schwere Verletzungen und starb später in einem Krankenhaus. Ihr Fluglehrer war nach Angaben der Polizei mit über dem Schwarzwald-Baar-Kreis abgesprungen, konnte das Unglück aber nicht verhindern. Der Polizei Konstanz zufolge sprang die 15-Jährige davor schon rund ein Jahr lang alleine und brachte im Rahmen ihrer Ausbildung schon mehrere Solosprünge hinter sich.

SWR3-Reporterin Christiane Bonrath berichtet:

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Nachrichten 15-Jährige Fallschirmspringerin tödlich verunglückt

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Die junge Frau war demnach alleine in rund 3200 Metern Höhe aus dem Flugzeug abgesprungen. Kurz vor der Landung flog sie nach ersten Erkenntnissen der Ermittler eine Kurve und stürzte aus wenigen Metern Höhe ab. Dabei habe sie schwere Verletzungen erlitten, an denen sie
später im Krankenhaus starb. Das Mädchen sprang schon rund ein Jahr lang alleine. Ihr Fluglehrer war zwar mit abgesprungen, konnte das
Unglück aber nicht verhindern. Jugendliche dürfen in Deutschland nach Angaben des DeutschenFallschirmsportverbands mit 14 Jahren die praktische Ausbildung zum Fallschirmspringen beginnen. Die Lizenz bekommen sie nach erfolgreicher Prüfung dann mit 16 Jahren ausgestellt.

Jugendliche dürfen in Deutschland nach Angaben des Deutschen Fallschirmsportverbands mit 14 Jahren die praktische Ausbildung zum Fallschirmspringen beginnen. Die Lizenz bekommen sie nach erfolgreicher Prüfung dann mit 16 Jahren ausgestellt.

Unsere Quellen

Transparenz ist uns wichtig! Hier sagen wir dir, woher wir unsere Infos haben!

Die Presseabteilung der Polizei verfasst zu vielen Einsätzen einen kurzen Bericht. Der wird den Medien zur Verfügung gestellt. Sie liefern Informationen zum Beispiel zu Unfällen, Ermittlungen und Festnahmen. Außerdem veröffentlicht die Polizei auch Zeugenaufrufe oder Bilder von vermissten Personen und bittet die Medien darum, die Informationen zu verbreiten.

Die dpa ist eine Nachrichtenagentur. Dort arbeiten Journalisten, Kameraleute, Fotografen. Sie sind in Deutschland und weltweit bei wichtigen Ereignissen dabei. Informationen, Bilder und Videos stellen sie anderen zur Verfügung. Das hat den Vorteil, dass Zeitungen, Sender und Online-Portale über Themen berichten können, bei denen sie keine eigenen Leute vor Ort hatten. Weitere Nachrichtenagenturen, mit denen wir arbeiten, sind zum Beispiel Reuters, AFP, AP und SID.

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