Der 30-Jährige konnte nach weniger als einer Stunde überwältigt werden. Zuvor hatte der Halle-Attentäter Stephan B. zwei Bedienstete des Gefängnisses Burg in Sachsen-Anhalt als Geisel genommen. Offenbar wollte er seine Freilassung erzwingen. B. wurde verletzt. Die Bediensteten sind den Angaben zufolge körperlich nicht verletzt, werden aber betreut.
Wie es zur Tat kommen konnte, ist bislang unklar. Das Landeskriminalamt hat die Ermittlungen aufgenommen.
Das Halle-Attentat im Oktober 2019
Am höchsten jüdischen Feiertag, an Jom Kippur am 9. Oktober 2019, versucht Stephan B. die Synagoge von Halle zu stürmen, um dort die versammelten Menschen zu töten und ein Massaker anzurichten.
Um aufs Gelände zukommen warf er Brand- und Sprengsätze und schoss auf die Zugangstür. Als ihm das nicht gelang, erschoss er vor der Synagoge eine 40-jährige Passantin und in einem nahe gelegenen Döner-Imbiss einen 20-jährigen Gast. Auf der Flucht verletzte er weitere Menschen.
Das Urteil für den Halle-Attentäter
Am 21. Dezember 2020 wurde der Halle-Attentäter zu lebenslanger Haft und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Seine Strafe sitz er im Gefängnis Burg – einem Hochsicherheitsgefängnis in Sachsen-Anhalts – ab.
Attentäter gilt als schwieriger Häftling
Stephan B. gilt als unkooperativer und schwieriger Insasse. Während seines Prozesses hatte er im Mai 2020 versucht aus der JVA Halle zu fliehen. Während eines Hofgangs war er über einen 3,40 Meter hohen Zaun geklettert und hatte fünf Minuten ohne Aufsicht nach Auswegen aus dem Gefängnis gesucht, bevor ihn Justizbedienstete wieder schnappten. Ob seine Geiselnahme am Abend auch ein Fluchtversuch war, ist nicht bekannt.