Ofarim hatte im vergangenen Oktober dem Angestellten im Leipziger Westin-Hotel vorgeworfen, ihn antisemitisch beleidigt zu haben. In einem emotionalen Video filmte er sich anschließend selbst vor dem Hotel – scheinbar schwer getroffen.
Angeblicher Spruch zu Ofarim: „Nimm die Kette ab!“
Man habe ihn in einer Schlange warten lassen. Als er den Grund habe erfahren wollen, habe man ihm zugerufen: „Nimm die Kette ab!“. Gemeint war demnach ein David-Stern, den Ofarim zum Zeichen seines jüdischen Glaubens um den Hals trägt.
Die Veröffentlichung des Videos durch Ofarim schlug hohe Wellen. Unter anderem zeigte sich der damalige Außenminister Heiko Maas (SPD) „fassungslos“ und forderte einen „Schulterschluss der Gesellschaft“ gegen Antisemitismus.
Beleidigung gegen Ofarim: Keine Bestätigung durch Zeugen und Kameras
Zeugen sagten allerdings bald darauf, sie hätten von all dem nichts mitbekommen. Eine interne Überprüfung des Hotels soll den Mann ebenfalls entlastet haben: Auf den Aufnahmen der Überwachungskameras sei keine Kette mit Anhänger zu sehen gewesen.
Der Hotelmitarbeiter, der seitdem offenbar immer wieder massiv angegriffen wird, zeigte Ofarim schon kurz danach seinerseits wegen Verleumdung an. Anfang Dezember ließen dann Polizei und Staatsanwaltschaft den Vorfall im Detail nachstellen. Auch das wurde mit Kameras aufgezeichnet.
Ankläger: Hat sich „tatsächlich so nicht ereignet“
Jetzt – fast vier Monate nach dem Check durch die Justiz – scheint für die Leipziger Staatsanwaltschaft festzustehen, dass sich der Vorfall „tatsächlich so nicht ereignet“ habe, wie zunächst der Spiegel berichtete.
Es seien umfangreiche Ermittlungen erfolgt und zahlreiche Zeugen vernommen worden. Die Staatsanwaltschaft habe als Ergebnis keine Feststellungen treffen können, die das Geschehen bestätigten. Da damit kein Tatverdacht gegen den Hotelmitarbeiter bestehe, sei dessen Verfahren eingestellt worden.
Ofarim soll Polizei bewusst angelogen haben
Demgegenüber bestehe aber ein hinreichender Tatverdacht, dass Ofarim „mit dem Wissen um die Unwahrheit seiner Äußerungen sein Video veröfffentlicht habe. Und zwar: „...in Kenntnis der sich daraus für den betroffenen Hotelmitarbeiter ergebenden ehrverletzenden und in der öffentlichen Meinung herabwürdigenden Folgen sein Video veröffentlicht“ habe.
Außerdem werde Ofarim vorgeworfen, bei einer polizeilichen Vernehmung am 12. Oktober 2021 nicht nur „den falschen Geschehensablauf“ wiederholt, sondern ihn außerdem ausdrücklich angezeigt zu haben. Das Landgericht Leipzig muss nun über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden.
Ofarim drohen bis zu fünf Jahre Haft
Aufgrund der großen öffentlichen Wirkung des Falls sei die Anklage zum Landgericht und nicht zum Amtsgericht erfolgt, hieß es. Für die angeklagten Taten drohen dem 39 Jahre alten Ofarim bis zu fünf Jahre Haft.
Von Ofarim selbst gibt es noch keine Äußerungen zur Wende in seinem Fall. Sein Instagram-Account ist nicht erreichbar.