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Svenja Maria Hirt
Svenja Maria Hirt (Foto: SWR3)

Seit zwei Jahren gibt es die Corona-Schutzimpfung. Für Rheinland-Pfalz gibt es nun Zahlen über die Verdachtsfälle von Impfschäden.

In Rheinland-Pfalz gibt es landesweit (Stand: 20.12.2022) 291 Verdachtsfälle von gesundheitlichen Schäden durch die Corona-Schutzimpfung. Das hat das Landesversorgungsamt dem SWR mitgeteilt.

Das ist – im Verhältnis zu den laut Robert-Koch-Institut bislang mehr als 9,5 Millionen in Rheinland-Pfalz (Stand: 23.12.22) verabreichten Impfungen – eine Quote von rund 0,03 Promille. Zu einem gesundheitlichen Schaden käme es äußert selten, so Gernot Ludwig aus der SWR-Fachredaktion Landespolitik. Hinzu käme, dass es sich um Verdachtsfälle handelt, die erst noch geprüft werden müssen.

Fünf Fälle mit schwerwiegenden und langfristigen Schäden

Erst in 65 Fällen sei die Prüfung laut Behörde abgeschlossen. In den meisten Fällen sei man zum Ergebnis gekommen, dass kein Impfschaden vorliegt. Über die fünf Fälle, bei denen schwerwiegende langfristige Schäden geblieben sind, weiß SWR-Redakteur Gernot Ludwig ein paar Details:

Bei den Betroffenen seien Thrombosen und eine spezielle Nervenkrankheit festgestellt worden. In einem Fall seien die Schäden nach einer Impfung mit dem Wirkstoff von Johnson und Johnson aufgetreten. Bei den anderen vier Fällen waren die Betroffenen mit dem umstrittenen Impfstoff von Astrazeneca geimpft worden. Bei den am häufigsten eingesetzten mRNA-Impfstoffen, wie sie unter anderem das Mainzer Pharmaunternehmen Biontech anbietet, wurden in Rheinland-Pfalz zumindest nach den bisher vorliegenden Zahlen noch keine Impfschäden festgestellt.

Deswegen dauert eine Prüfung so lange

SWR-Redakteur Gernot Ludwig erklärt, warum die Prüfung der Verdachtsfälle so lange dauert: „Das Landesversorgungsamt muss all diese Fälle sehr genau prüfen, und dazu gibt es sehr strenge Regeln. Die Behörde sagt, ein Schaden der Gesundheit nach einer Corona-Impfung liegt erst dann vor, wenn drei Voraussetzungen voll bewiesen sind.

  1. Es muss zweifelsfrei festgestellt sein, dass der Gesundheitsschaden durch die Impfung ausgelöst wurde.
  2. Dieser Gesundheitsschaden muss langfristig sein, also länger als sechs Monate andauern.
  3. Die gesundheitliche Schädigung geht über das übliche Maß einer Impfreaktion hinaus.

Das alles zu prüfen, sei laut Versorgungsamt sehr zeitaufwendig und würde dauern.

Diese Unterscheidungen gibt es: Impfreaktion, Impfkomplikation und Impfschaden

Das Robert-Koch-Institut führt auf, woran sich ein Impfschaden von einer Impfreaktion unterscheidet.

Bei einer Impfreaktion geht es um „typische Beschwerden nach einer Impfung.“ Dazu zählen „Rötung, Schwellungen und Schmerzen an der Impfstelle, auch Allgemeinreaktionen wie Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen und Unwohlsein sind möglich.“ Das heißt: Das Immunsystem reagiert auf die Impfung. Nach wenigen Tagen sollten die Beschwerden weg sein.

Wenn eine Impfreaktion „über das übliche Maß“ hinausgeht, wird von einer Impfkomplikation gesprochen. Schwerwiegende sogenannte unerwünschte Arzneimittelwirkungen nach Impfungen sind nach Angaben des RKI sehr selten. Eine solche gesundheitliche Schädigung ist meldepflichtig – erst vom Arzt an das Gesundheitsamt, dann von dort an das Paul-Ehrlich-Institut.

Und so definiert das RKI einen Impfschaden:

Unter einem Impfschaden versteht man „die gesundheitliche und wirtschaftliche Folge einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung durch die Schutzimpfung; ein Impfschaden liegt auch vor, wenn mit vermehrungsfähigen Erregern geimpft wurde und eine andere als die geimpfte Person geschädigt wurde.“

Das sollst du tun, wenn du glaubst, einen Impfschaden zu haben

Wer glaubt, einen Impfschaden bekommen zu haben, sollte, wenn er oder sie dies nicht schon längst gemacht hat, sich beim Hausarzt melden. Denn das Robert-Koch-Institut schreibt: „Wer durch eine öffentlich empfohlene Schutzimpfung einen Impfschaden erlitten hat, erhält auf Antrag Versorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz.“

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