- Neue EU-Verordnung: Insekten in Lebensmitteln – was heißt das genau?
- Sind jetzt also in vielen unserer Lebensmittel Insekten?
- Welche Insekten dürfen zur Lebensmittelherstellung verwendet werden?
- In welchen Lebensmitteln sind Insekten erlaubt?
- Wie erkenne ich, ob Insektenmehl in meinem Essen ist?
- Können die Insekten im Essen allergische Reaktionen oder Krankheiten auslösen?
Neue EU-Verordnung: Insekten in Lebensmitteln – was heißt das genau?
Seit dem 24. Januar 2023 darf die Hausgrille in Pulverform, genauer gesagt als „teilweise entfettetes Pulver“ als Zutat für unsere Lebensmittel eingesetzt werden. Hausgrillen, auch bekannt als „Heimchen“, sind schon seit März 2022 als neuartiges Lebensmittel (Novel Food) zugelassen. Was genau als Lebensmittel verwendet werden darf, wird von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA genau geprüft. Und erst was dort freigegeben wird, darf dann auch auf unserem Teller landen. Es heißt also, die zugelassenen Insekten dürfen in Zukunft grundsätzlich als Lebensmittel genutzt und verarbeitet werden. Dann muss aber auch klar auf der Packung stehen, dass Insekten drin sind.
Hintergrund ist, dass Insekten besonders eiweißreich sind und dabei eine deutlich bessere Ökobilanz als andere Proteinquellen haben. Für die Haltung werden kaum Futter oder Wasser benötigt. Zudem ist die Haltung platzsparender als beispielsweise im Vergleich zu Ställen.
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Sind jetzt also in vielen unserer Lebensmittel Insekten?
Nein. Zwar kursieren dazu im Netz viele Schlagzeilen und es ist richtig, dass die EU das mit der neuen Verordnung erlaubt – aber das ist auf absehbare Zeit kein Produkt, das tatsächlich eine Bedeutung am Markt hat. Zu teuer und zu wenig Menge. Für die Lebensmittelindustrie ist das deshalb schlicht uninteressant.
Welche Insekten dürfen zur Lebensmittelherstellung verwendet werden?
Die Hausgrille ist kein Einzelfall. Getrocknete Mehlwürmer dürfen in Europa seit 2021 zu Lebensmitteln verarbeitet und gegessen werden. Wanderheuschrecken und Larven des Getreideschimmelkäfers sind ebenfalls zugelassen.
In welchen Lebensmitteln sind Insekten erlaubt?
Im Prinzip dürften diese Insektenprodukte in allen möglichen Produkten eingesetzt werden – unter anderem in Brot und Brötchen, Keksen, Backmischungen und Teigwaren, Soßen und Suppen, Fleisch- und Milchersatz, Kartoffelerzeugnissen oder Schokolade vorkommen. Die Produkte dürfen dann nicht als vegan oder vegetarisch markiert werden.
Bisher sei das Angebot an Lebensmitteln mit Insekten aber „wirklich ein ganz, ganz kleiner Nischenmarkt“, erklärt Lebensmittelchemiker Armin Valet von der Verbraucherzentrale Hamburg gegenüber der Deutschen Presseagentur. Es gibt ganz wenige Firmen und Produkte. Diese werben meistens gezielt damit, dass sie Insekten verkaufen und wenden sich an eine Kundschaft, die das interessant und spannend findet.
Wie erkenne ich, ob Insektenmehl in meinem Essen ist?
Das kommt praktisch nicht vor, müsste aber in jedem Fall deklariert werden. Es muss klar in der Zutatenliste stehen. Etwa in der folgenden Form: „teilweise entfettetes Pulver aus Acheta domesticus (Hausgrille)".
Können die Insekten im Essen allergische Reaktionen oder Krankheiten auslösen?
Menschen, die bekanntermaßen gegen Krebstiere und Erzeugnissen daraus sowie gegen Hausstaubmilben allergisch sind, können möglicherweise auch allergische Reaktionen auf Insekten zeigen. Deshalb müsste das, wenn Insektenprodukte in einem Nahrungsmittel drin sind, deklariert werden.
Ansonsten werden rund 2000 Insektenarten in vielen Regionen dieser Welt seit Langem gegessen. Für die EU allerdings ist das Neuland und deshalb müssen diese Produkte nach der „novel-food-Verordnung“ ausdrücklich auf ihre gesundheitlichen Folgen geprüft werden – im Gegensatz zu allen traditionellen Nahrungsmitteln.
Dabei ist die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA zu dem Schluss gekommen, dass der Verzehr komplett unbedenklich ist. Das gilt auch für den Gehalt an Chitin. Das ist – im Gegensatz zu Behauptungen im Internet – weder giftig noch krebserregend, bilanzieren die internationale Agentur für Krebsforschung IARC und die Deutsche Krebsgesellschaft übereinstimmend.
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