Ein Gericht in Moskau hat einen Berufungsantrag von Kreml-Kritiker Alexej Nawalny gegen seine Verurteilung zu einer Haftstrafe abgelehnt. Nawalny war Anfang Februar zu zwei Jahren und acht Monaten Gefängnis verurteilt worden, weil er mit seinem Aufenthalt in Deutschland gegen Auflagen einer 2014 verhängten Bewährungsstrafe verstoßen haben soll, die mit Geldwäsche- und Betrugsvorwürfen begründet worden war.
Er hatte beim Stadtgericht beantragt, das Urteil aufzuheben und ihn freizulassen. Nawalny hatte sich nicht bei der russischen Polizei gemeldet, als er nach einer Vergiftung mit einem Nervenkampfstoff fünf Monate in Deutschland behandelt wurde. Mitte Januar wurde er bei seiner Rückkehr aus Deutschland in Russland festgenommen. Die Inhaftierung Nawalnys hat Massenproteste in Russland ausgelöst.

Nachrichten Berufungsgericht bestätigt Haftstrafe für Nawalny
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Wut und Empörung auch in Deutschland
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) forderte die sofortige Freilassung Nawalnys. Das Urteil sei fernab jeder Rechtsstaatlichkeit. Bundesaußenminister Heiko Maas (SPD) erklärte, das Urteil sei „ein herber Schlag gegen fest verbriefte Freiheitsrechte und Rechtsstaatlichkeit in Russland“. Zahlreiche weitere Bundes- und EU-Politiker empörten sich ebenfalls.
Festnahme bei Rückkehr nach Russland
Nawalny war nach seiner Rückkehr aus Deutschland festgenommen worden. Die Behörden hatten dies ebenfalls mit Verstößen gegen Bewährungsauflagen begründet. Er war im Eilverfahren zu 30 Tagen Haft verurteilt wurden.
Den aktuellen Prozess sehen viele Experten als einen neuen Versuch, den Putin-Gegner zum Schweigen zu bringen. Nawalny selbst sieht das neue Urteil als Strafe des Kremls dafür, dass er bei dem Nervengiftanschlag nicht gestorben ist. Wladimir Putin und der FSB hatten die Vorwürfe zurückgewiesen, für den Anschlag verantwortlich zu sein.