Deutschlands Unternehmen sollen ihre Beschäftigten wegen der Corona-Krise auch weiter leichter in Kurzarbeit schicken können als normalerweise. „Kurzarbeit ist die stabilste Brücke über ein tiefes wirtschaftliches Tal“, sagte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) nach dem Beschluss des entsprechenden Gesetzentwurfs im Bundeskabinett am Mittwoch.
➡️ Kurzarbeitergeld: Wem steht was zu?
Konkret soll die Bezugszeit für das Kurzarbeitergeld auf bis zu 24 Monate verlängert werden, maximal bis Ende 2021. Die Verlängerung soll für alle Betriebe mit einem Beginn der Kurzarbeit bis Ende 2020 gelten. Das Kurzarbeitergeld wird weiter von sonst 67 Prozent auf 70 Prozent des Lohns erhöht – und für Berufstätige mit Kindern auf 77 Prozent. Diese Erhöhung greift ab dem vierten Monat. Ab dem siebten Monat gibt es 80 beziehungsweise 87 Prozent.
Von der Erhöhung profitieren alle Beschäftigten mit Eintritt in Kurzarbeit bis zum 31. März 2021. Minijobs bis 450 Euro bleiben bis Ende 2021 generell anrechnungsfrei. Die Sozialversicherungsbeiträge für Kurzarbeiter sollen bis 30. Juni 2021 vollständig erstattet werden. Dann sollen die Beiträge bis Ende 2021 zur Hälfte erstattet werden – außer dann, wenn während der Kurzarbeit der Betroffene weiterqualifiziert wird. Dann kann die Erstattung auf 100 Prozent erhöht werden. Das gilt für Betriebe, die vor dem 1. Juli 2021 mit Kurzarbeit starten.
Damit ein Betrieb Kurzarbeit anmelden kann, soll es bis Ende März 2021 weiter reichen, wenn zehn Prozent der Beschäftigten von Entgeltausfall betroffen sind.
Heil: Kurzarbeit soll mit Weiterbildung verbunden werden
Heil sagte außerdem, wo es gehe, solle Kurzarbeit mit Weiterbildung verbunden werden. Seit Jahresbeginn drückte die Krise die Einnahmen der Bundesagentur für Arbeit (BA) bis August um mehr als 1,2 Milliarden Euro im Vorjahresvergleich – die Ausgaben stiegen um knapp 17,4 Milliarden Euro. Die Ausgaben für konjunkturelle Kurzarbeit betrugen bis August 8,1 Milliarden Euro, die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge beim Kurzarbeitergeld schlug mit 6,2 Milliarden Euro zu Buche.
Kurzarbeit ist sehr, sehr teuer, aber Massenarbeitslosigkeit wäre sehr viel teurer für unser Land.
Für 2021 nennt der Gesetzentwurf Mehrausgaben im Haushalt der Bundesagentur für Arbeit für das konjunkturelle Kurzarbeitergeld und die Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen von gut sechs Milliarden Euro. Seit März 2020 wurden bundesweit rund 620.000 Personen arbeitslos. Damit stieg die Zahl der Arbeitslosen in Deutschland auf rund 2,95 Millionen. Im April waren rund sechs Millionen Beschäftigte in Kurzarbeit – ein Rekord. Der Arbeitsausfall nimmt seither langsam wieder ab. „Doch der Anteil an Beschäftigten in Kurzarbeit ist immer noch deutlich höher als auf dem Höhepunkt der Finanzkrise in den Jahren 2008 und 2009“, so der Regierungsentwurf.
➡️ Elterngeldreform: neue Teilzeitregeln
Auch in puncto Elterngeld gab es einen Beschluss: Spitzenverdiener sollen künftig keinen Anspruch mehr auf Elterngeld haben, dafür werden Eltern von Frühchen stärker gefördert und die Möglichkeiten für Teilzeitarbeit während des Elterngeldbezugs ausgeweitet. Das sieht ein Gesetzentwurf des Bundesfamilienministeriums vor, der am Mittwoch vom Bundeskabinett auf den Weg gebracht wurde. Die Neuregelungen sollen im kommenden Jahr in Kraft treten, müssen aber noch durch Bundestag und Bundesrat.
Im Detail: Mütter und Väter, die gemeinsam über ein Einkommen von mehr als 300.000 Euro verfügen, bekommen den Plänen zufolge künftig kein Elterngeld mehr. Bisher liegt die Grenze bei 500.000 Euro. Für Alleinerziehende bleibt sie bei 250.000 Euro. Die neue Regelung für Paare betreffe Spitzenverdiener, die 0,4 Prozent der Elterngeldbezieher ausmachten, hieß es vom Ministerium.
Für sie ist die eigenständige Vorsorge für den Zeitraum der Elternzeit auch ohne Elterngeld möglich.
Für Kinder, die sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin oder früher auf die Welt kommen, sollen Eltern künftig einen zusätzlichen Monat Elterngeld erhalten. Mit dem sogenannten Frühchenmonat solle den Betroffenen in einer herausfordernden Situation mehr Zeit gegeben werden. Es geht dabei demnach um rund 17.000 Kinder im Jahr.
Geplant ist außerdem, dass Mütter oder Väter, die Elterngeld beziehen, aber schon wieder in Teilzeit zurück im Job sind, in Zukunft 32 Stunden statt wie bisher 30 Stunden pro Woche arbeiten dürfen, ohne ihren Elterngeldanspruch zu verlieren. So wird beispielsweise eine Vier-Tage-Woche möglich. Zudem soll es flexiblere Regelungen beim sogenannten Partnerschaftsbonus geben – eine Zusatzleistung wenn beide Elternteile in Teilzeit arbeiten. Damit sollen mehr Väter ermutigt werden, sich an der Kinderbetreuung zu beteiligen.