Anfang 2020 hat sich zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland ein FDP-Ministerpräsident mit Hilfe der CDU und der AfD ins Amt wählen lassen. Das hat die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) bei einem Staatsbesuch in Südafrika als „unverzeihlich“ kritisiert.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat jetzt entschieden: Das ging zu weit. Eine Kanzlerin müsse im Amt Neutralität wahren, hieß es zur Begründung des Urteils. Zudem sei das Recht auf Chancengleichheit der AfD im politischen Wettbewerb verletzt worden.

Merkel: „Es war ein schlechter Tag für die Demokratie“
Am 6. Februar 2020, einen Tag nach der aufsehenerregenden Wahl in Thüringen, meldete sich die Kanzlerin auf ihrer Südafrikareise zu Wort. Das Ergebnis müsse „rückgängig gemacht werden“, sagte sie, zumindest die CDU dürfe sich nicht an dieser Regierung beteiligen. „Es war ein schlechter Tag für die Demokratie.“
Drei Tage später trat der frisch gewählte Ministerpräsident Thomas Kemmerich zurück. Der FDP-Mann führte zwar noch einige Wochen die Geschäfte, dann wurde Bodo Ramelow (Linke) wieder zum Ministerpräsidenten von Thüringen gewählt.
Bundesverfassungsgericht stärkt Rechte der AfD
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat mit dem Urteil die Rechte der AfD gestärkt – nicht zum ersten Mal. Ex-Innenminister Horst Seehofer (CSU) wurde verwarnt, weil er ein AfD-kritisches Interview auf der Homepage seines Ministeriums veröffentlichen ließ.
Und auch die ehemalige Bundesbildungsministerin Johanna Wanka (CDU) verlor schon gegen die AfD. Sie hatte in einer Mitteilung ihres Ministeriums die „Rote Karte“ für die AfD gefordert.
Nach diesen Urteilen dürfen Politiker die AfD zwar weiter kritisieren, müssen dabei aber politisch neutral bleiben. „Für das Amt des Bundeskanzlers gilt dies grundsätzlich in gleicher Weise“, sagte Vizegerichtspräsidentin Doris König.
Merkel habe sich bei der Pressekonferenz in Südafrika „im ausschließlich amtsbezogenen Rahmen“ geäußert. Weder der einleitende Hinweis – sie hatte eine Vorbemerkung „aus innerpolitischen Gründen“ angekündigt - noch der eigentliche Inhalt hätten ausreichend klar erkennen lassen, dass sie ausschließlich als Parteipolitikerin und nicht als Kanzlerin sprechen wolle. „An einer dahingehenden Klarstellung fehlte es.“
Entscheidung auch im Bundesverfassungsgericht umstritten
Die Entscheidung, der AfD Recht zu geben, war bei den Verfassungsrichtern in Karlsruhe umstritten. Nur fünf der acht Richterinnen und Richter im zweiten Senat gaben der AfD Recht. Eine Richterin führte ihre abweichende Meinung in einem Sondervotum aus.
Merkel respektiert Entscheidung aus Karlsruhe
Angela Merkel hat nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ihren Respekt vor dem höchsten deutschen Gericht geäußert. „Bundeskanzlerin a.D. Dr. Angela Merkel respektiert selbstverständlich die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts“, sagte eine Sprecherin Merkels der Deutschen Presse-Agentur.