Notruf gestört: Was kann ich tun?
Sollte über die Notrufnummer 110 keine Verbindung aufgebaut werden können, ist die Alternative meist die Direktwahl des örtlichen Polizeireviers. In dringenden Fällen kann die Notrufnummer 112 gewählt werden. Auch die Notrufapp Nora steht zur Verfügung.
Schnelle Hilfe über das Smartphone Im Notfall „Nora“ – was kann die neue App?
Neu und nützlich: Für fast alle Bundesländer gibt es die Nora-Notruf App, mit der schnell Hilfe angefordert werden kann. Andreas Hain aus dem SWR3-Team hat die App getestet. mehr...
Wo bekomme ich Updates zur Störung der Notrufnummer?
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz hat über die Störung bei der Notrufnummer informiert. Als die Störung behoben war, wurde die Meldung aktualisiert. Außerdem kann man Warnapps wie Nina und Katwarn nutzen, um von Gefahreninformationen in der eigenen Region zu erfahren.
Keine Testanrufe durchführen!
Bitte verzichtet grundsätzlich auf Testanrufe an Notrufnummern. Sie sind ausschließlich für Notfälle gedacht.
Polizei, Feuerwehr oder Krankenwagen? In diesen Fällen solltest du den Notruf wählen
Um sich den Notruf 112 besser zu merken, wurde der europaweiter Notruf-Tag auf den 11.2. gelegt. Hier gibt's Tipps, wann der Notruf gewählt werden sollte – und wann nicht. mehr...
Notrufstörung war die Warnstufe „Gefahreninformation“
Eine Warnstufe ist per se kein Grund zur Panik. Bei der Störung der Verbindung zur Notrufnummer handelt es sich um eine „Gefahreninformation“. Das bedeutet nicht, dass eine Bedrohungslage bevorsteht. Es handelt sich lediglich um eine Information, dass wichtige Elemente gerade nicht so funktionieren, wie wir es gewohnt sind.
Was bedeuten die Warnstufen beim Bevölkerungsschutz?
Im Bevölkerungsschutz wird zwischen drei Warnstufen unterschieden:
- Gefahreninformation: Die Warnstufe wird gewählt, wenn es eine Beeinträchtigung des nomalen Tagesablaufs gibt. Es wird darüber informiert, dass bestimmte Elemente gerade nicht wie gewohnt funktionieren.
- Gefahr: Für diese Warnstufe muss eine tatsächliche Gefahr vorliegen, die sich auf „Gesundheit, Eigentum und/oder öffentliche Infrastrukturen auswirken kann“. Wichtig ist das Wort „kann“: Die Auswirkung ist möglich, muss aber nicht zwingend erfolgen.
- Extreme Gefahr: Bei einer extremen Gefahr werden die Auswirkungen auf Gesundheit, Eigentum und/oder Infrastruktur konkret erwartet oder sind schon eingetreten.