Es ist so ein bisschen wie bei Romeo und Julia. An der Koblenzer Seniorenresidenz Moseltal können zwei mal pro Woche sogenannte „Balkonbesuche“ gemacht werden. Möglich macht das ein spezieller Balkon im Erdgeschoss. Die Heimbewohner werden einzeln dorthin gebracht, während Angehörige davorstehen und dann kann 15 Minuten lang gequatscht werden.
Kinder und Enkelkinder können sich freuen – diese Balkonbesuche sind auch an Ostersonntag möglich. In anderen Heimen setzen die Verantwortlichen vor allem auf Videotelefonie. Zum Beispiel in Mayen oder beim DRK in Bad Cannstatt.
Damit der virtuelle Besuch klappt, brauchen Oma und Opa noch nicht mal ein eigenes Smartphone. Man solle einfach bei den Mitarbeitern anrufen – die bringen das Handy oder Tablett mit dem Videoanruf zu den Heimbewohnern.
Baden-Württemberg erlässt Ausgangsbeschränkungen
Baden-Württemberg hat am Dienstag die Sicherheitsvorschriften für die Bewohner von Pflegeheimen verschärft. Die Bewohner dürfen sie nur noch in gut begründeten Fällen verlassen, etwa für Arztbesuche. Der Grund ist laut Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) dass das Besuchsverbot immer wieder missachtet wird. „Wir haben in der Praxis leider Umgehungen feststellen müssen“, sagte Kretschmann.
Zum Beispiel seien Heimbewohner von Angehörigen vor dem Heim abgeholt worden – häufig ohne geeignete Schutzmaßnahmen. „Das ist zwar menschlich nachvollziehbar, aber in der Sache natürlich brandgefährlich.“ Deshalb habe man die Sicherheitsvorschriften verschärft.
Nordrhein-Westfalen denkt über Abkehr nach
In Nordrhein-Westfalen soll das Besuchsverbot dagegen bald wieder aufgehoben werden, zumindest wenn es nach Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) geht. Er habe bei mehreren Wissenschaftlern Praxisvorschläge in Auftrag gegeben, wie wieder Besuch in die Heime kommen könnten.
„Die Vorschläge werden schon in Kürze vorliegen und dann auch schnell umgesetzt. Wie auch immer geartete Besuche müssen wieder möglich sein.“ Die Freiheitsrechte der älteren Generation könnten nicht über einen längeren Zeitraum ausgehebelt werden, sagte Laumann.
„Sie können es den 170.000 Menschen in unseren Pflegeheimen nicht zumuten, dass für sie über ein halbes oder ganzes Jahr hinweg ein Besuchsverbot gilt, dass sie weder Ehepartner, Kinder noch Enkel sehen können.“