Das Landgericht Kaiserslautern hat den Hauptangeklagten Andreas S. im Polizistenmord-Prozess zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Gericht stellte die besondere Schwere der Schuld fest. Damit kann der 39- jährige nicht nach 15 Jahren aus der Haft entlassen werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig – die Verteidiger des Hauptangeklagten haben angekündigt, in Revision zu gehen.
SWR3-Reporterin Susanne Kimmel mit Details:

Urteil im Polizistenmord-Prozess gesprochen Schuldig wegen zweifachen Mordes
- Dauer
Das Landgericht Kaiserslautern hat den Hauptangeklagten Andreas S. zu lebenslanger Haft wegen zweifachen Mordes verurteilt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der 39-Jährige im Januar zwei Polizisten bei einer Verkehrskontrolle erschossen hat.
Interview mit der Schwester der getöteten Polizistin
SWR Aktuell konnte nach dem Urteil mit der Schwester der getöteten Polizistin sprechen. Das ganze Interview gibt es hier zum Nachlesen.
Was sie diesem Menschen gegenüber empfindet, könne sie in Worten nicht sagen. „Es ist einfach nur Ekel, Hass und Wut.“
Mitangeklagter schuldig, bekommt aber keine Strafe
Der Mitangeklagte Florian V. wurde wegen Beihilfe zur Wilderei zwar schuldig gesprochen. Eine Strafe wurde allerdings nicht ausgesprochen, weil er als Kronzeuge maßgeblich zur Aufklärung des Falls beigetragen habe, so das Gericht.
Urteil Kusel: Lebenslange Haft für den Hauptangeklagten
Als Täter stand seit Ende Juni der 39-Jähriger vor dem Landgericht Kaiserslautern. Er hat Ende Januar 2022 eine 24 Jahre alte Polizistin und ihren 29 Jahre alten Kollegen bei einer nächtlichen Fahrzeugkontrolle in der Nähe von Kusel erschossen, um Jagdwilderei zu verdecken. Die Staatsanwaltschaft hatte eine lebenslange Haft wegen Mordes in zwei Fällen gefordert. Zudem sprach sie sich für die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld aus.
Das sind die Reaktionen auf das Urteil im Polizistenmord-Prozess
Zwei Menschen kaltblütig ermordet
Der 39-jährige Andreas S. ist vor vier Monaten bei der Polizeikontrolle unter einem Vorwand zur Fahrertür seines Wagens gegangen, um eine Schrotflinte zu holen. Mit der hat er laut Staatsanwalt dann aus kurzer Distanz auf den Kopf der Beamtin geschossen. Die Frau wurde dadurch schwer verletzt. Den zweiten Schuss gab S. demnach dann aus derselben Waffe aus größerer Entfernung auf den Polizisten ab. Der wurde zunächst am Gesäß getroffen. Der Kommissar schoss zur Verteidigung mit seiner Dienstpistole zurück, woraufhin S. dreimal mit einem Jagdgewehr auf den Polizisten schoss und ihn an Brust und Bauch schwer verletzte. Der letzte Schuss hat den Polizisten am Kopf getroffen und war tödlich.
Mitangeklagter machte Aussage zu Polizistenmord in Kusel
Der mitangeklagte 33-jährige Florian V. sprach im Oktober vor dem Landgericht Kaiserslautern erst einmal darüber, wie er den Hauptangeklagten Andreas S. kennengelernt hat und wie ihre gemeinsame Jagd abgelaufen ist.
V. hat nach eigenen Angaben keinerlei Erfahrungen mit Waffen. Er habe noch nie mit einer scharfen Waffe geschossen und sei auch nicht in der Lage, eine Waffe nachzuladen. Er habe bei den gemeinsamen Jagden auch keine Waffe und auch kein Messer bei sich gehabt – nur ein Wärmebildgerät, um das erlegte Wild in der Dunkelheit zu finden.
In seiner Aussage gab V. an, dass Andreas S. während der Kontrolle durch die beiden Polizisten zu seinem Auto gegangen sei, um Papiere zu holen. Dann habe es geknallt. V. gibt an, dass insgesamt drei Mal geschossen worden sei. Es sei schlimm gewesen, den toten Polizisten zu sehen. Einen zweiten Schuss auf die Polizistin will Florian V. nicht mitbekommen haben. Florian V. betonte, dass er die ganze Zeit große Angst gehabt habe. Seinen Kopf habe er ausgeschaltet und habe einfach nur noch auf Andreas S. gehorcht.
Ich hatte Angst, dass ich die Nacht nicht überleben werde. Wer so leichtfertig zwei Menschen erschießt, der tötet auch noch einen dritten.
V. hat in seiner Aussage eingeräumt, die Waffen zum Transport angefasst zu haben. Außerdem sei es seine Idee gewesen, sie im Keller des Hauses in Sulzbach zu verstecken. Andreas S. soll die Waffen demnach gereinigt und Teile abgebaut haben.
Angeklagte beschuldigen sich gegenseitig
Die beiden Männer haben vor Gericht zwei verschiedene Versionen der Tat erzählt. Andreas S. gibt an, aus Notwehr den Polizisten getötet zu haben. Für den Tod der Polizistin macht er Florian V. verantwortlich.
Tödliche Schüsse auf Polizisten – riesige Anteilnahme
S. soll außerdem die auf dem Boden liegende Beamtin nach für ihn kompromittierenden Notizen durchsucht haben. Dabei stellte er fest, dass sie noch lebte und schoss ihr mit der Schrotflinte aus kurzer Distanz in den Kopf.