Die Trauerfeier hat in der Evangelischen Kirche im Heimatort von Luise stattgefunden. Beim Gottesdienst waren aber nur die Familie und Freunde der Zwölfjährigen dabei. Die Eltern haben darum gebeten, dass sie Luise in Ruhe auf ihrer letzten Reise begleiten können. Die Polizei hat schirmte das Gelände weiträumig ab.
So konnten sich Mitschüler und die Öffentlichkeit von Luise verabschieden
Mitschülerinnen und Mitschüler kamen in der Aula ihrer Schule und auf dem Schulhof zusammen, wo es eine Tonübertragung des Gottesdienstes geben soll. Auch zahlreiche Freudenberger Bürger kamen dorthin.
Zwei tatverdächtige Kinder: Der Fall Luise aus Freudenberg
Zwei Mädchen haben gestanden, dass sie die zwölfjährige Luise aus dem siegerländischen Freudenberg am 11. März in einem Waldstück an der Grenze zwischen Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen getötet haben.
Mädchen verblutete nach zahlreichen Messerstichen
Bei der Obduktion von Luises Leiche in der Rechtsmedizin der Uniklinik Mainz hatten die Pathologen zahlreiche Messerstiche festgestellt. Das Mädchen sei in der Folge verblutet. Mario Mannweiler, Leitender Oberstaatsanwalt in Koblenz, betonte am Dienstag (14. März), dass die Tat auch für die ermittelnden Behörden außergewöhnlich und erschütternd sei.
Zwölfjährige Luise von Freundinnen erstochen: Keine Angaben zum Motiv
Die beiden tatverdächtigen Mädchen sind 12 und 13 Jahre alt. Die strafunmündigen Kinder seien nun an einem „geschützten Ort“. Wegen ihres kindlichen Alters und der Strafunmündigkeit könnten keine näheren Angaben zum Tathergang, zum Motiv, zum Verhalten vor und nach der Tat sowie zum Aufenthaltsort gemacht werden, sagte Mannweiler.
12-Jährige war als vermisst gemeldet
Luise war zuletzt am 11. März gegen 17:30 Uhr in Freudenberg gesehen worden, als sie nach dem Besuch einer Freundin zu Fuß den Heimweg antrat. Als das Mädchen nicht nach Hause kam, begann noch am Abend die Suche mit Kräften von Polizei und Feuerwehr.
Polizisten entdeckten dann am Sonntagmittag (12. März) einen weiblichen Leichnam – nach Angaben der Polizei Siegen in einem Waldstück oberhalb von Freudenberg-Hohenhain, das zum Kreis Siegen-Wittgenstein gehört. Erst später stellte sich heraus, dass der Fundort auf rheinland-pfälzischem Gebiet liegt, das zum Landkreis Altenkirchen gehört.
Warnung: Bitte „keine moderne Form der Hexenjagd“
Die Nachricht vom Tod der Zwölfjährigen lässt die Emotionen hochkochen. Es ist kaum vorstellbar, was passiert ist. Und dennoch sollte nicht zu leichtfertig mit der Identität der mutmaßlichen Täterinnen umgegangen werden – schon gar nicht auf Social Media.
Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) warnt in diesem Zusammenhang davor, Bilder, Namen oder angebliche Social-Media-Profile von ihnen im Internet zu teilen.
Die Verbreitung von persönlichen Daten oder Bildern mutmaßlicher Beschuldigter durch private Personen in Sozialen Medien stellt eine moderne Form der Hexenjagd dar.
Die Gefahr sei groß, dass Menschen öffentlich mit der Tat in Verbindung gebracht werden, die gar nichts mit ihr zu tun hätten. Diese fälschlicherweise Beschuldigen könnten in der Folge verbal oder gar körperlich angegangen werden. Nach Angaben der Polizei wird laufend geprüft, ob strafrechtlich Relevantes gepostet wird.
Mobbing kann überall vorkommen: im Alltag, bei Social Media oder an der Schule. Aber: Du kannst etwas dagegen tun!
Verbrechen So kannst du Mobbing-Opfern helfen
Gefühlt häufen sich gerade die News von jungen Menschen, die aufs Übelste gemobbt werden. Das kannst du dagegen machen.
Mutmaßliche Täterinnen nicht mehr bei ihren Familien
Die beiden Mädchen leben vorerst nicht mehr bei ihren Eltern. Die beiden 12- und 13-Jährigen seien „außerhalb des häuslichen Umfeldes untergebracht“, teilte der zuständige Kreis Siegen-Wittgenstein mit. „Das ist auch damit verbunden, dass die Kinder nicht ihre bisherigen Schulen besuchen.“ Die Mädchen hätten aber weiterhin Kontakt zu ihren Eltern.
Auch für die beiden Tatverdächtigen handele es sich um eine „ganz außergewöhnliche Situation, die viel Empathie und umsichtiges Agieren erfordert“, sagte Kreis-Jugenddezernent Thomas Wüst. Die beiden Mädchen hatten gestanden, die zwölfjährige Luise mit zahlreichen Messerstichen getötet zu haben.
Getötete Luise aus Freudenberg Kriminalpsychologe: "Bei Kindern ist es anders"
Was bewegt zwei Mädchen im Alter von zwölf und 13 Jahren, ein anderes Kind zu töten? Kriminalpsychologe Rudolf Egg im SWR1 Interview über mögliche Hintergründe der Tat.
Fall Luise: strafmündig erst mit 14 Jahren?
FAQ: Was bedeutet Strafmündigkeit?
Da die Mädchen, die die Tat gestanden haben, noch nicht 14 sind, droht ihnen keine Strafe im eigentlichen Sinn. Kinder unter 14 Jahren sind grundsätzlich strafunmündig. Die Staatsanwaltschaft kann keine Anklage erheben und übliche Strafen entfallen. Stattdessen sind die Jugendämter zuständig. Diese können gegebenenfalls Maßnahmen zur Erziehungshilfe anordnen. Auch eine Unterbringung in einer Kinder- und Jugendpsychiatrie ist möglich.
SWR3-Reporterin Celine Zeck erläutert Gründe für und gegen eine Altersherabsetzung bei der Strafmündigkeit:

Nachrichten „Im Extremfall kommen sie ins Heim“
- Dauer
Keine Strafmündigkeit unter 14: Was das bedeutet.
Petition würde wohl nichts ändern
Mehr als 150.000 Menschen fordern in einer Petition, dass das Strafmündigkeitsalter herabgesetzt wird. Kann eine Petition im Fall Luise überhaupt etwas verändern? SWR-Rechtsredakteur Christoph Kehlbach erklärt, was geht und was nicht:
Eine Petition, die sich dafür einsetzt, die Altersgrenze für die Strafmündigkeit rückwirkend zu ändern, kann nichts bewirken. Denn im Strafrecht gibt es das sogenannte Rückwirkungsverbot. Das bedeutet: Entscheidend ist immer die Rechtslage, die im Zeitpunkt der Tatbegehung galt. Das heißt: Wenn eine bestimmte Handlung zum Zeitpunkt ihrer Ausführung nicht bestraft werden kann, dann bleibt es dabei. Es kann darauf kein Recht angewendet werden, das erst nach der Begehung der Tat geschaffen wurde.
Ob die Petition Strafen für die Zukunft ändern könnte, steht nicht fest.
Konfliktforscher Zick gegen Herabsetzung der Strafmündigkeit
Nach Einschätzung des bekannten Konfliktforschers Andreas Zick ist es in Deutschland ein extremer Einzelfall, dass ein Kind von anderen Kindern umgebracht wird – auch wenn man sich an das Tötungsdelikt an einer 15-Jährigen durch zwei 13- und 14-jährige Kinder in Salzgitter im Juni 2022 erinnere, so Zick.
Schwere Gewalttaten durch Kinder gebe es eher in anderen Ländern, etwa in den USA oder in Kriegsgebieten durch Kindersoldaten, sagte der Wissenschaftler dem Evangelischen Pressedienst. In den USA kämen Kinder leichter an Waffen, daher gebe es dort mehr solcher Tötungsdelikte. Auch in Hochrisikogebieten und Kriegsgebieten gebe es Tötungen durch Kinder, etwa durch Kindersoldaten.
In Deutschland müsse jeder Fall für sich betrachtet werden. Eine generelle Änderung des Strafrechts, das in Deutschland Strafen erst ab einem Alter von 14 Jahren vorsieht, hält der Wissenschaftler nicht für sinnvoll. Kinder könnten nicht auf einmal zu Jugendlichen erklärt werden.