Es war eine Tat, die selbst hartgesottene Kriminalbeamte erschütterte. Vor allem, weil Opfer und Täter sehr jung sind: Der damals 14-Jährige Täter hatte am 24. Februar in Sinsheim-Eschelbach (Rhein-Neckar-Kreis) einen 13-Jährigen getötet. Der ging gerade mit einem 12-jährigen Mädchen – in das womöglich beide verliebt waren – an einem Waldrand spazieren.
Sinsheimer Teenager war bereits als Gewalttäter bekannt
Der Täter scheint bereits auf ihn gewartet zu haben. Er sprach ihn an und lief von hinten auf ihn zu. Dann stach er mit einem Küchenmesser auf sein Opfer ein – in den Rücken, die Brust und den Hals, insgesamt sieben Mal. Der 13-Jährige verblutete kurz darauf innerlich. Der Täter hatte die Tat zunächst bestritten, saß aber seitdem in Untersuchungshaft. Später hatte er gestanden.

Urteil: Neun Jahre Jugendhaft für „heimtückischen Mord“
Jetzt hat das Landgericht Heidelberg sein Urteil über den Jungen gefällt, der bereits vor der Tat mit Messern auf Mitschüler losgegangen sein soll: Es lautet auf 9 Jahre Jugendhaft. Der Täter habe in Tötungsabsicht gehandelt. Die Staatsanwaltschaft hatte zehn Jahre wegen Mordes gefordert, die Verteidigung siebeneinhalb Jahren wegen Totschlags.
Das Gericht wertete die Tat aber als heimtückischen Mord. Das ergebe sich aus Indizien und den Spuren am Tatort, teilte das Landgericht mit. Der 13-Jährige sei an den Tatort gelockt worden, wo er von hintern angegriffen worden sei.
Der Strafrahmen einer Jugendstrafe reicht bei vorsätzlichen Tötungen – sowohl Totschlag als auch Mord – von 6 Monaten bis zu 10 Jahren. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft und die Nebenklage können noch Revision beim Bundesgerichtshof einlegen.
Über die Rolle der 12-Jährigen ist praktisch nichts bekannt
Über die Rolle des Mädchens ist der Öffentlichkeit nach wie vor nichts bekannt. Angeblich soll sie in den Mordplan eingeweiht gewesen sein.
Der Prozess wurde aus Jugendschutzgründen unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt. Das galt auch für die Urteilsverkündung. Es wurden 40 Zeugen und drei Sachverständige gehört. Die Juristen mussten sich durch 4.000 Seiten Prozessakten kämpfen. Die Eltern des Opfers waren als Nebenkläger im Gericht, die Mutter des Beschuldigten wohnte der Verhandlung ebenfalls bei.