Der Bundesfinanzhof hat eine Klage gegen den Solidaritätszuschlag abgewiesen. Die Abgabe ist nicht verfassungswidrig. Damit kann die Bundesregierung weiter jährliche Soli-Einnahmen in zweistelliger Milliardenhöhe einplanen.
Klage aus Bayern
Ein Ehepaar aus Bayern hat Klage eingereicht und sagt: Nachdem der Soli Ende 2019 ausgelaufen ist, mussten wir ihn 2020 und 2021 weiterbezahlen.
Nur noch Gutverdiener müssen den Soli bezahlen
Seit 2020 müssen nur noch Gutverdiener den Solidarpakt zur Unterstützung der ostdeutschen Länder bezahlen. Die Freigrenze für Verheiratete liegt bei 125.000 Euro Einkommen im Jahr – erst darüber wird der Soli fällig. Das verstoße aber gegen den Gleichheitssatz im Grundgesetz.
Für Roman Seer, der Anwalt der Kläger, ist der Solidaritätszuschlag nichts anderes als eine zusätzliche Einkommensteuer für Spitzenverdiener. Um die zu erheben, hätte der Bundesrat zustimmen müssen – das sei aber nicht passiert.
Und eine Ergänzungsabgabe nur für den Bund müsse mit einem speziellen Finanzbedarf gerechtfertigt werden. Den könne man aber nicht nachschieben, sagt Seer.
Finanzbehörde argumentiert mit gestiegenem Finanzbedarf
So hatte die Gegenseite, das Finanzamt Aschaffenburg, argumentiert. Der Finanzierungsbedarf sei nicht nur durch die Kosten der Wiedervereinigung gestiegen. Auch die Corona-Pandemie und der Ukraine-Krieg seien kostspielige Punkte.
Das Finanzamt sei dazu verpflichtet, das geltende Gesetz zu vollziehen, sagte Vertreter Dominik Ostheimer. Es habe keine Anhaltspunkte für eine offensichtliche Verfassungswidrigkeit gegeben.
Contra: Das spricht gegen den Solidaritätszuschlag
Jutta Kaiser aus der SWR-Wirtschaftsredaktion ist für eine Abschaffung des Solidaritätszuschlags:
„Wer mehr Geld hat, kann der Gemeinschaft mehr geben. Das stimmt, und ich bin trotzdem dafür, den Soli ganz abzuschaffen, weil er eine Mogelpackung ist. Viele glauben, damit würden die Kosten für die Wiedervereinigung gedeckt. Das stimmt aber nur zum Teil.
Der Soli ist eine nicht zweckgebundene Steuer und kann für alles Mögliche genutzt werden, so wie die Einkommenssteuer auch. Der Zuschlag kann weg. Dafür sollte der Spitzensteuersatz rauf oder eine Vermögenssteuer her. Das hätte den gleichen Effekt, wäre aber wesentlich transparenter.“

Nachrichten CONTRA: Soli abschaffen
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Jutta Kaiser aus der SWR-Wirtschaftsredaktion ist für eine Abschaffung des Solidaritätszuschlags.
Pro: Das spricht für den Solidaritätszuschlag
SWR3-Wirtschaftsredakteurin Sabrina Fritz ist gegen eine Abschaffung des Solidaritätszuschlags:
„Wer 10.000 Euro im Monat verdient, muss 150 Euro Soli zahlen, so viel wie zwei Konzerttickets. Und das soll zu viel verlangt sein? Ich finde nicht. Den Soli zahlen nur die wirklich Wohlhabenden. Und der Staat braucht gerade viel Geld. Der Klimaschutz kostet Milliarden, die Bundeswehr muss renoviert werden, Geflüchtete brauchen unsere Hilfe. Und wenn die Gasrechnung zu teuer wird, springt der Finanzminister ein.
Vielleicht sieht die Welt in ein paar Jahren wieder friedlicher aus, dann können wir gerne über eine Abschaffung reden. Aber ich finde, gerade in diesen Zeiten sollen diejenigen mit breiteren Schultern mehr tragen. Soli steht für mich für Solidarität. Er soll bleiben.“

Nachrichten PRO: Soli abschaffen
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SWR3-Wirtschaftsredakteurin Sabrina Fritz ist gegen eine Abschaffung des Solidaritätszuschlags.