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Andreas Hain
Andreas Hain (Foto: SWR3)
Svenja Maria Hirt
Svenja Maria Hirt (Foto: SWR3)

Unfallflucht soll keine Strafe mehr sein, sondern nur noch eine Ordnungswidrigkeit – vorausgesetzt niemand wurde verletzt. Wie findet ihr das? Diskutiert mit.

Das Bundesjustizministerium will Unfallflucht ohne Personenschaden entkriminalisieren. Das steht in einem Eckpunktepapier, das SWR3 vorliegt. Justizminister Marco Buschmann (FDP) will demnach Unfälle mit Fahrerflucht künftig als Ordnungswidrigkeit statt als Straftat eingestufen. Allerdings nur für den Fall wenn ein Sachschaden, aber kein Personenschaden vorliegt.

So wird Fahrerflucht aktuell bestraft

Wer sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, ohne dass er oder sie dem Geschädigten oder der Polizei Bescheid gesagt hat, dem oder der droht eine Strafe: Geldstrafe, Fahrverbot oder auch Freiheitsstrafe. Das heißt: So ein Fall landet bei Gericht – egal ob Kratzer oder kleine Beule – auch wenn später oft keine Strafe verhängt wird.

Das spricht dafür, Fahrerflucht zu entkriminalisieren

Schon seit Jahren diskutieren Fachleute regelmäßig auf dem Verkehrsgerichtstag, ob dieses Gesetz noch zeitgemäß ist. Unfallflucht ist seit 1975 strafbar – zu dieser Zeit gab es weder Internet noch Smartphone.

Die Idee ist, dass es zum Beispiel eine einfache Möglichkeit geben könnte, den Unfall und den Schaden zu melden, also beispielsweise per Smartphone und dazu auch gleich noch Fotos hochzuladen. Das hätte den Vorteil, dass jemand nicht mehr ewig warten muss, zum Beispiel nach einem Missgeschick beim Ausparken. Aber: Es muss auch weiterhin eine Meldepflicht nach Unfällen geben – sagen Automobilclub und die Polizeigewerkschaft.

Auch das SWR3-Topthema hat sich mit der Thematik befasst und Experten nach ihrer Einschätzung gefragt:

 

SWR3 Topthema (Foto: SWR3)

Topthema vom 25.04.2023 Keine Straftat bei Unfallflucht - brauchen wir die Reform?

Dauer

Eine Delle in der Autotür oder ein abgefahrenen Spiegel - wenn Leute nach so einem Unfall einfach abhauen sorgt das bei Gerichten für viel Arbeit. Das Justizministerium will das Ändern und überlegt, ob Unfallflucht bei Sachschäden keine Straftat, sondern nur noch eine Ordnungswidrigkeit sein sollten. Wir haben heute in SWR3 schon viel drüber gesprochen, es beschäftig viele und es stellen sich nach wie vor viele offene Fragen. Darum geht es im SWR3 Topthema mit Malte Dedecek

Beitrag der Kfz-Versicherung könnte steigen

Falls Unfallflucht in vielen Fällen künftig zur Ordnungswidrigkeit werden würde, könnte das auch Auswirkungen auf die Kfz-Versicherung haben, sagt Arndt Kempgens, Anwalt für Verkehrsrecht. Und zwar dann, wenn es immer mehr Fälle von Unfallflucht gibt und dadurch die Vollkasko-Versicherer mehr zahlen müssen. Das würde sich auf die Versicherten-Gemeinschaft umgeschlagen. Die Folge: höhere Beiträge.

Diese Reaktionen haben uns bei SWR3 erreicht:

SWR3-Hörerin Anja aus Rheinhessen findet, Unfallflucht soll erst nach 24 Stunden eine Straftat sein.

Vielleicht wäre es sinnvoll, den Straftatbestand erst dann anzuwenden, wenn sich der Schädigende nicht innerhalb von 24h bei der Polizei oder dem Geschädigten meldet. Gemäß jetziger Rechtslage gilt es ja leider schon als Fahrerflucht, wenn man einen Zettel an das Auto hängt oder sich telefonisch bei der Polizei meldet ohne den Geschädigten anzutreffen und dann weiterfährt, um z. B. sein Kind abzuholen.

SWR3-Hörer Fabian zieht den Vergleich zur Straftat Schwarzfahren.

Wenn „geringfügige“ Fahrerflucht entkriminalisiert werden soll, sofern keine Personenschäden entstanden sind (wie auch immer man das feststellen kann, wenn man abhaut), dann ist es jetzt auch ziemlich schwer sowas wie Schwarzfahren im ÖPNV weiter als Straftat zu behandeln.

SWR3-Hörer Götz aus dem japanischen Ebetsu, zieht Vergleiche zu Japan. Dort wird Unfallflucht deutlich strenger bestraft.

Hier in Japan werden Verkehrsdelikte und auch andere Gesetzesverstöße sehr streng geahndet. Bei Unfallflucht mit Sachschaden drohen bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe, die NICHT im Kuschelknast abgesessen wird, bzw. 100.000 Yen (ca. 700 Euro) Geldstrafe. Bei Unfallflucht mit Personenschaden drohen bis zu 10 Jahren Knast (bei Unfällen mit Todesfolge sogar bis zu 15 Jahre), bzw. 10.000.000 Yen (ca. 70.000 Euro) Geldstrafe.

Dominique aus Basel findet, es sollte eine Straftat bleiben.

Lasst es bei einer Straftat, aber gebt die Möglichkeit bei Bagatellen dies zu melden, damit man bei kleinen Geschichten nicht stundenlang warten oder gleich die Polizei rufen muss. Somit würde wahrscheinlich der ein oder andere sich eher melden.

Soll Unfallflucht eine Straftat bleiben oder eine Ordnungswidrigkeit werden? Schreibt es uns in die Kommentare!

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