Für Reisen ins Ausland gilt aktuell eine weltweite Reisewarnung. Die Bundesregierung will die bis mindestens 14. Juni verlängern. Sie begründet das damit, dass in den nächsten Wochen keine normalen Reisen ins Ausland möglich sind.
Wer aktuell ins Ausland reist, weiß nicht, ob er überhaupt wie geplant nach Deutschland zurückkehren kann. Der internationale Flugverkehr liegt am Boden, viele Grenzen sind geschlossen und es bestehen auch innerhalb der Urlaubsländer Ausgangssperren und Reisebeschränkungen.
Beim Auswärtigen Amt kannst du dich außerdem über aktuelle Reisewarnungen informieren – das gilt natürlich nicht nur für Corona, sondern auch für alle anderen wichtigen Hinweise über die Sicherheit im Zielland.
Hier gibt's Karten mit aktuellen Zahlen der Infizierten und genesenen Patienten
Ich will meine Reise absagen, wie storniere ich am besten?
Flüge
„Wenn Airlines die Flüge von sich aus streichen, erhalten Betroffene ihr Geld zurück. Wer allerdings aus Angst vor Ansteckung seinen Flug stornieren möchte, der muss die Kosten selbst tragen“, so Rechtsanwalt Christian Solmecke. Wenn Airlines das Geld in Zeiten von Corona dennoch auch in diesem Fall zurückerstatten, geschieht das aus Kulanz.
Eine Ausnahme ist, wenn es eine offizielle Reisewarnung für das Reiseziel gibt. Dann hat der Nun-Nicht-Reisende einen Anspruch auf die Kostenrückerstattung.
SWR3-Hörer fragen, Experten antworten Absagen wegen Coronavirus: Wer zahlt mein Ticket?
Kann ich mein Stadion-Ticket zurückgeben? Bekomme ich mein Bahnticket erstattet? Und wer zahlt für meine ausgefallene Reise in ein Corona-Gebiet? mehr...
Pauschalreisen
„Ähnliches gilt auch bei Pauschalreisen. Urlauber haben nur bei einer offiziellen Reisewarnung einen Anspruch auf kostenfreies Stornieren. Allerdings sagen derzeit vermehrt Reiseveranstalter von sich aus ab. Dann erhalten Urlauber ihre Kosten selbstverständlich zurück“, so der Rechtsexperte.
Bahn & Hotel
SWR3-Reiserecht-Experte Kay Rodegra erklärt, dass die Rückerstattung bei Anreisen und Hotels nicht unbedingt stornofrei abläuft, denn Züge fahren ja trotzdem und Zimmer bleiben frei, auch wenn man als Reisender nicht davon Gebrauch macht. Die Bahn bietet allerdings an, dass Kunden, die ihre Reise nicht mehr antreten möchten, ihren Fahrschein kostenfrei erstattet bekommen.
Das gilt mittlerweile auch für Bahnfahrten, bei denen der Grund der Zugfahrt wegen des Coronavirus ausfällt. Das gilt nicht nur für eine Anreise zum Flughafen, sondern auch, wenn eine Messe offiziell abgesagt wird, Konzerte oder Sport-Events.
Tipp von den Experten
Die Experten empfehlen, gezielt beim Reiseveranstalter oder den Anbietern der Verkehrsmittel gezielt nachzufragen, da einige Anbieter aufgrund des Coronavirus besondere Umbuchungs- und Kündigungsangebote machen, um den Kunden entgegen zu kommen.
Der Urlaub muss noch geplant werden, worauf soll ich bezüglich des Virus achten?
Wer seinen Urlaub für den Sommer planen möchte oder für Ende des Jahres, hängt jetzt ein bisschen in der Luft. Experten können nicht zuverlässig prognostizieren, wie sich die Ausbreitung des Coronavirus entwickeln wird und vor welchen Herausforderungen wir in ein paar Monaten stehen werden oder auch nicht. Es ist daher wichtig, bei der Buchung bereits zu thematisieren, welche Möglichkeiten es gibt, um die Reise umzubuchen oder zu stornieren, welche Kulanzen angeboten werden können und welche Fristen jeweils gelten. Wenn man es später nicht braucht: fein. Sollte man darauf angewiesen sein, ist es gut, früh damit gerechnet zu haben.
Keine Angst vor COVID-19 Corona: So erkennst du es, wenn du den Virus hast
Woran merke ich, wenn ich mich infiziert haben sollte? Was unterscheidet das Coronavirus von einer normalen Grippe und was tue ich, wenn ich mir nicht sicher bin? Hier findest du Infos, Hotlines und auch eine Live-Karte zur Verbreitung von Corona. mehr...
Mein Arbeitgeber will über den Urlaub informiert werden, was mache ich?
Urlaubsauskunft
Muss ich meinem Arbeitgeber sagen, wo ich Urlaub mache? Grundsätzlich ist der Arbeitnehmer zu keiner Auskunft verpflichtet, so der Deutsche Gewerkschaftsbund. Das ändert sich allerdings, wenn man sich in Gebieten aufgehalten hat oder aufhalten will, für die das Auswärtige Amt eine offizielle Reisewarnung herausgegeben hat. Ebenfalls relevant ist es für den Arbeitgeber, wenn ich in einem Gebiet war, in dem eine Quarantäne gilt.
Arbeitsrecht während Corona-Krise Home-Office & Kurzarbeit - das sollten Arbeitnehmer und Chefs wissen
Kann ich auf Home-Office bestehen? Muss auf der Arbeit Desinfektionsmittel bereitstehen? Was ist, wenn ich die Abstandsregeln beim Job nicht einhalten kann? Hier findest du die Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
mehr...
Urlaubsverbot
Grundsätzlich kann der Arbeitgeber keine Reisen verbieten, das ist Privatsache. Es wäre nur möglich, eine Urlaubssperre zu verhängen – und für diesen Schritt braucht der Arbeitgeber triftige Gründe.
Die Arbeiterkammern weisen allerdings darauf hin, dass man dann auf eigenes Risiko unterwegs ist. Abgesehen von den möglichen gesundheitlichen Folgen einer Reise in ein deklariertes Risikogebiet, „ist auf mögliche Verzögerungen im Zusammenhang mit Flugverspätungen/Annullierungen oder auch Quarantänemaßnahmen im Ausland hinzuweisen. Erreichen ArbeitnehmerInnen auf Grund derartiger Behinderungen ihren Arbeitsplatz in Folge erst verspätet, besteht für die Dauer einer solchen selbstverschuldeten Dienstverhinderung grundsätzlich kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung.“
Weitere Fragen und Antworten zum Arbeitsrecht mit Corona findest du hier
Wann kann ich voraussichtlich wieder reisen?
Wie es ab dem 15. Juni aussieht, ist derzeit noch völlig unklar. Das hängt stark vom weiteren Verlauf der Corona-Pandemie ab. Nach Angaben von Außenminister Maas muss die Situation in den einzelnen Ländern betrachtet werden. Anfang Mai warnte er noch vor Schnellschüssen beim Thema Grenzöffnungen.
Wir können und werden im Sommer nicht noch einmal eine Viertelmillion Menschen aus dem Urlaub zurückholen.
Erfolge gegen Coronavirus nicht aufs Spiel setzen
Die Bundesregierung müsse bei den Grenzöffnungen „koordiniert und kontrolliert“ vorgehen, um die bisherigen Fortschritte im Kampf gegen das Coronavirus nicht wieder aufs Spiel zu setzen.
Maas sagte, er halte eine Aufhebung der weltweiten Reisewarnung erst für möglich, wenn die Corona-Pandemie soweit unter Kontrolle sei, dass Einreise- und Quarantäneregeln gelockert werden können.