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Björn Widmann
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Svenja Maria Hirt
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Zwei Frauen hatten im Streit um verfallenen Urlaub vor den höchsten Instanzen geklagt. Das Bundesarbeitsgericht hat ein Urteil gefällt, das die Position von Arbeitnehmern stärkt.

Dieses Urteil stärkt Arbeitnehmern den Rücken, die mit ihren Firmen um Urlaub streiten. Denn das Bundesarbeitsgericht hat jetzt entschieden, dass Urlaub nicht automatisch nach drei Jahren verfällt.

Verpasst es ein Arbeitgeber, seinen Mitarbeiter rechtzeitig darüber zu informieren, das der Urlaub verfällt, dann bleiben die Urlaubstage auch nach drei Jahren weiter erhalten. Das Grundsatzurteil der Erfurter Richter (9 AZR 266/20) hat damit Auswirkungen auf viele Arbeitnehmer in Deutschland, die über offene Urlaubsansprüche streiten und die zum Teil Jahre zurückliegen.

Arbeitgeber müssen beim Thema Urlaub aktiver werden

Der Arbeitgeber ist demnach auch dann verpflichtet, seine Mitarbeiter über den bevorstehenden Verfall von Urlaubstagen zu informieren, wenn die betreffenden Arbeitnehmer lange krank waren. Ihnen drohte bisher auch für das Jahr ihrer Erkrankung der Verfall von Urlaub 15 Monate nach Ende des Kalenderjahres. Das gilt jetzt nicht mehr.

Mit ihren Urteilen haben die höchsten deutschen Arbeitsrichter Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) von September umgesetzt, nach denen Arbeitgeber eine aktive Rolle spielen müssen und nicht zuschauen dürfen, wie Urlaubsansprüche erlöschen. Erfüllen sie diese Pflicht nicht, bleibe der Anspruch auf bezahlte Freizeit bestehen.

Zwei Frauen hatten wegen verfallenen Urlaubs geklagt

Zwei Frauen aus Nordrhein-Westfalen hatten sich bis in die höchsten Gerichtsinstanzen in Deutschland und Europa geklagt. In einem Fall konnte eine Steuerfachangestellte 101 Urlaubstage nicht nehmen, weil über Jahre hinweg zu viel Arbeit angefallen war. Ihr Arbeitgeber hatte argumentiert, dass die Tage damit verfallen und verjährt seien.

Im anderen Fall war eine Krankenhausangestellte lange selbst krank und konnte deshalb nur einen Teil ihres Urlaubs nehmen.

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