Der mutmaßliche Mörder eines 17-jährigen Mädchens aus Ludwigshafen ist aus der Untersuchungshaft freigelassen worden. Was das genau bedeutet und warum das möglich ist, erklären wir hier.
Was war passiert?
Am 12. März 2020 soll ein mittlerweile 19-jähriger Mann ein 17-jähriges Mädchen vergewaltigt und gewürgt haben. Die 17-Jährige starb daraufhin. Seit März 2020 saß der mutmaßliche Mörder in U-Haft, im August 2022 kam das Urteil.
Das Landgericht Frankenthal sah es als erwiesen an, dass der 19-Jährige im März 2020 die 17-Jährige an einem Weiher in Ludwigshafen vergewaltigt und erwürgt habe. Außerdem soll er drei weitere Mädchen sexuell missbraucht haben. Weil das Urteil vom August 2022 aber noch nicht rechtskräftig ist, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken nun, den Angeklagten aus der Untersuchungshaft zu entlassen.
Wie konnte es zu der Freilassung kommen?
Grund für die Freilassung ist das zu lange Verfahren. Das Hauptverfahren hatte sich über 22 Monate gestreckt, in dieser Zeit wurde aber nur an 57 Tagen verhandelt. Zu lang, befand das OLG Zweibrücken, auch wenn es eine hohe Wahrscheinlichkeit gibt, dass das Urteil rechtskräftig wird und der Mann für 10 Jahre ins Gefängnis muss. Sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft hatten Revision eingelegt.
Laut dem Bundesverfassungsgericht darf ein Angeklagter nur unter besonderen Bedingungen in die U-Haft. Dazu gehört unter anderem, dass das Verfahren zügig abläuft und ein Angeklagter nicht unnötig festsitzt. Dies war in diesem Fall nicht geschehen. Der Angeklagte legte Haftbeschwerde ein. Die Fortdauer der Untersuchungshaft sei mit dem Anspruch des Angeklagten auf eine beschleunigte Verurteilung nicht mehr vereinbar, hieß es zur Begründung.
SWR-Rechtsredakteur Christoph Kehlbach kommentiert die Freilassung des erstinstanzlich verurteilten Mörders:
Was passiert jetzt mit dem Angeklagten?
Die Freilassung bedeutet zunächst nicht, dass der Angeklagte seiner Strafe entgeht. Der Fall geht zum Bundesgerichtshof (BGH), weil der über die Revision entscheiden muss. Entscheidet der BGH, dass das Urteil rechtskräftig ist, wovon Experten ausgehen, wird der mutmaßliche Mörder zu zehn Jahren Gefängnis rechtskräftig verurteilt.
Was der Anwalt der Familie des Mädchens über die Entscheidung sagt, hört ihr hier:

Nachrichten Nebenklageanwalt entsetzt über die Freilassung
- Dauer
SWR-Rechtsredakteur Heiko Wirtz berichtet über den Fall.