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Christian Kreutzer
Christian Kreutzer (Foto: SWR3)
Isabel Gebhardt
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Die Debatte war emotional: Am Ende hat das Parlament abgestimmt. Union und AfD waren gegen die Neuregelung.

Die Linke unterstützte den Entwurf der Regierungskoalition, Union und AfD lehnten die Streichung des Paragrafen 219a ab. Dieser verbietet die Werbung für Schwangerschaftsabbrüche aus wirtschaftlichen Interessen und in „grob anstößiger Weise“.

Justizminister zu Ende von Werbeverbot: „Es ist höchste Zeit“

In der Praxis führte er aber dazu, dass Ärztinnen und Ärzte strafrechtlich verfolgt und verurteilt wurden, weil sie Informationen über Schwangerschaftsabbrüche in ihrer Praxis auf ihrer Internetseite veröffentlicht hatten.

SWR3 Reportage: Ungewollt schwanger „Für einen kleinen Moment war ich eine Mutter“

Mareike hat sich für eine Abtreibung entschieden. Wie sie die widersprüchlichen Gefühle, den Eingriff und die Zeit danach erlebt hat und wieso die Abschaffung von Paragraf 219a nicht alle Probleme löst, erzählt sie hier.

Schon zuvor hatte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) die Abschaffung als überfällig verteidigt. „Es ist höchste Zeit“, sagte Buschmann am Freitag in der abschließenden Debatte im Bundestag. Jede Verurteilung nach dem Strafrechtsparagrafen 219a sei „eine Verurteilung zu viel“.

Die Abschaffung des Informationsverbots für Ärzte gefährde nicht den Lebensschutz, betonte Buschmann. Der verfassungsrechtlich gebotene Schutz des ungeborenen Lebens sei im Paragrafen 218 geregelt.

Abtreibungsärzte, die nach § 219a verurteilt wurden, müssen rehabilitiert werden

Die Union betonte hingegen, das Werbeverbot sei Teil des Schutzkonzepts für das ungeborene Leben und müsse beibehalten werden.

Das nun beschlossene Gesetz sieht auch vor, dass nach dem § 219a verurteilte Mediziner rehabilitiert werden. Die bekannteste ist die Gießener Ärztin Kristina Hänel, die der abschließenden Beratung im Bundestag beiwohnte.

Das Gesetz muss formal noch den Bundesrat passieren, es kann aber ohne die Zustimmung der Länderkammer in Kraft treten.

USA: Bundesstaaten können Schwangerschaftsabbrüche künftig verbieten

Auch in den USA gab es am Freitag eine Entscheidung zu Abtreibungen. Der Oberste Gerichtshof hat das landesweite Recht auf Abtreibung gekippt. Der mehrheitlich konservativ besetzte Supreme Court machte damit schärfere Abtreibungsgesetze möglich. Von nun an steht es den einzelnen US-Bundesstaaten frei, Abtreibungen zu erlauben, sie einzuschränken oder gänzlich zu verbieten. Mit der Entscheidung hoben die Richter ein Grundsatzurteil von 1973 auf, das es Frauen erlaubte, ihr ungeborenes Kind bis zu dessen Lebensfähigkeit abzutreiben.

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