Stand: 04.12.2021
Grundsätzlich ändern sich alle Rahmenbedingungen derzeit sehr schnell. Zur Sicherheit informiert ihr euch am besten kurz vor der Reise noch einmal, was in eurem Skigebiet gilt.
Skifahren und Corona in Deutschland
In Deutschland gibt es mehrere Möglichkeiten, Skiurlaub zu machen. Sei es im Schwarzwald, den Alpen oder im Bayerischen Wald. Für 2021 / 2022 gilt aktuell fast überall die 2G-Regel oder 2G Plus. Was bedeutet das? Seilbahnbetreiber dürfen lediglich Menschen befördern, die geimpft oder genesen sind und bei 2G Plus einen aktuellen Test vorweisen können. Kinder von null bis sechs Jahre sowie Schülerinnen und Schüler sind von dieser Regel ausgenommen, als Nachweis dient für sie der Schülerausweis. Die Maskenpflicht gilt nach wie vor, vor allem in den Skiliften. Einzelne Skigebiete können strengere Regeln erlassen, dazu gleich mehr. Die einzelnen Bundesländer haben hier verschiedene Corona-Bestimmungen:

Skifahren und Corona in Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg gilt aktuell wegen der vielen Corona-Fälle fast überall 2G und nun für die Nutzung von Skiliften sogar 2G Plus. Das heißt: Nur Geimpfte und Genesene sowie Kinder mit Schülerausweis dürfen die Anlagen benutzen. Alle über 18 benötigen aber zusätzlich einen aktuellen negativen Corona-Test. Ein Antigentest genügt zwar, der darf aber nicht älter als 24 Stunden sein. Bei einem PCR-Test dürfen es maximal 48 Stunden sein. Ebenso verhält es sich mit den Innenräumen der Gastronomie – auch hier gilt jetzt 2G Plus.
Auch wer beispielsweise im Urlaub ein Dampfbad oder eine Sauna besuchen möchte, muss geimpft oder genesen sein und braucht einen negativen Test. Dabei gibt es hier keine Ausnahmen für Kinder oder Jugendliche unter 17 Jahren.
Wer in Baden-Württemberg in einem Hotel während des Skiurlaubs übernachten will, braucht hingegen nur einen 2G-Nachweis. Ungeimpfte können wegen der Alarmstufen derzeit nicht in Beherbergsbetrieben übernachten.

Aber: Testpflicht für Geboosterte entfällt
Das baden-württembergische Gesundheitsministerium teilte mit, dass Menschen mit Booster-Impfung in Baden-Württemberg trotz der 2G-Plus-Regelung keinen zusätzlichen Test vorweisen müssen, wenn sie gastronomische Betriebe oder Freizeiteinrichtungen wie Skilifte besuchen möchten.
Damit wolle man den hohen Schutz vor Infektionen berücksichtigen, den
Menschen nach drei Impfungen hätten.
Skifahren und Corona auf dem Feldberg
Auch im Skigebiet am Feldberg dürfen nur Geimpfte und Genesene die Liftanlagen benutzen und brauchen einen aktuellen negativen Test. Ausnahme: Kinder und Jugendliche mit Schülerausweis sowie Menschen, die schon eine Booster-Impfung erhalten haben. Außerdem gilt auch hier in den Wartebereichen an den Liftanlagen Maskenpflicht. Um lange Wartezeiten an den Kassen im Skigebiet zu vermeiden, werden die Tickets vor allem online verkauft. Vor der Anfahrt am besten beim Betreiber vorbeischauen.
Skifahren in Rheinland-Pfalz: Alle Regeln hier
Skifahren und Corona in Bayern
Es ist kompliziert. Die aktuelle Vorgabe der bayerischen Regierung sieht vor, dass die Skigebiete 2G Plus umsetzen. Das heißt, Geimpfte und Genesene erhalten nur mit aktuellem Test Zugang. Die Kapazität der Lifte wird auf 25 Prozent beschränkt. Testen ist dort übrigens nicht direkt vor Ort möglich. Am besten ist es, direkt mit einem Test anzureisen. Hinzu kommt eine FFP2-Maskenpflicht. Und Essen?

Aktuell darf auch in Bayern die Gastronomie ihre Räumlichkeiten öffnen. Dabei gilt eine Maskenpflicht in den Innenräumen. Sobald der Gast am Tisch sitzt, entfällt die Maskenpflicht. Grundsätzlich gilt bayernweit derzeit 2G: der Zutritt zur Gastronomie ist nur Geimpften oder Genesenen gestattet.
In Hotels oder anderen Unterkünften in Bayern gilt Ähnliches. Zudem ist der Betreiber einer Übernachtungsstätte dazu verpflichtet, die Kontaktdaten aller Übernachtungsgäste aufzunehmen. Was im eigenen Hotel vor Ort gilt, sollte zur Sicherheit in jedem Fall beim Betreiber erfragt werden.

Skifahren und Corona im Thüringer Wald
Ganz grundsätzlich gilt in Thüringen: Wer nicht geimpft oder genesen ist, wird ausgeschlossen. Von der 2G-Regel gibt es nur ganz wenige Ausnahmen. Skifahren gehört nicht dazu. In den Lift darf also nur wer geimpft oder genesen ist. Zudem ist die Kapazität auf 75% begrenzt. Und: Es gilt Maskenpflicht (FFP2 oder OP-Maske).
Essen gehen oder im Hotel übernachten — das dürfen in Thüringen nur Geimpfte und Genese. In der Gastronomie gilt außerdem ab 22 Uhr eine Sperrstunde. Wer nach dem Skifahren noch in die Sauna will, hat hier übrigens keine Chance: Die mussten alle schließen, das gleiche gilt etwa für Thermen. Aktuelle Informationen gibt's auf dem Informationsportal des Freistaats.